Coronavirus

Wenn Landesbedienstete in Risikogebiete reisen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Grafische Darstellung von Coronaviren.

Das Innenministerium trifft Regelungen für Landesbedienstete, die in Corona-Risikogebiete reisen. Entsprechende Hinweise wurden an die Behörden des Landes herausgegeben.

„Das Coronavirus macht keinen Urlaub. Denken wir daran, wie das Virus zu Beginn der Corona-Pandemie in vielen Fällen zu uns ins Land kam – durch heimkehrende Urlauber, die ihren Urlaub in einem Risikogebiet verbracht hatten. Beamte und Arbeitnehmer des Landes, die in Risikogebiete reisen, gefährden ihre eigene Gesundheit, ihre Dienstleistungsbereitschaft und die Gesundheit der Menschen, denen sie versprochen haben zu dienen. Für Bedienstete des Landes Baden-Württemberg, egal ob Beamte oder Arbeitnehmer, die bewusst in ein Corona-Risikogebiet reisen, sollen deshalb vergleichbare Regeln gelten wie für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Wirtschaft. Entsprechende Hinweise haben wir heute an die Behörden des Landes herausgegeben“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Konsequenzen nach Reisen in Risikogebiete

„Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit einem aktuellen ärztlichen Zeugnis nachweisen, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegen, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen – sie können zur Arbeit gehen. Wer in Quarantäne muss, hat sicherzustellen, dass er nach der Rückkehr aus dem Urlaub im Homeoffice arbeiten kann. Ist das nicht möglich, muss die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter Gleitzeitguthaben aufbrauchen oder Urlaub nehmen. Falls diese aufgebraucht sind, müssen Beamtinnen und Beamte Urlaub unter Wegfall der Bezüge einsetzen“, erklärte Innenminister Thomas Strobl.

„In jedem Fall bedarf es einer Einzelfallentscheidung, die den jeweiligen zugrundeliegenden Umständen Rechnung trägt. Wenn zum Beispiel wegen einer schweren Krankheit eines nahen Familienangehörigen eine Reise in ein Risikogebiet notwendig ist, können Ausnahmen von diesen Regeln gelten. Für Reisen in Risikogebiete zur reinen Erholung gelten freilich keine Ausnahmen“, so Minister Thomas Strobl.

Die Regelung gilt nur, wenn das Gebiet bereits vor Reiseantritt als Risikogebiet eingestuft war.

Vertrauen in Beschäftigte des Landes

Auf Grund der durch das Grundgesetz garantierten allgemeinen Handlungsfreiheit steht es Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes grundsätzlich frei, Reisen in Risikogebiete zu unternehmen. Die erforderliche Risikoabschätzung bleibt der autonomen Entscheidung des Einzelnen überlassen. „Ich habe Vertrauen darauf, dass unsere Beschäftigten im Land diese Entscheidung verantwortungsvoll treffen“, sagte Minister Thomas Strobl.

***

Diese Meldung bezieht sich auf die Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne – CoronaVO EQ) vom 14. Juli 2020 (gültig vom 15. Juli 2020 bis 28. August 2020).

Die aktuellste Version der derzeit gültigen Verordnung für Ein- und Rückreisende finden Sie hier für Sie hinterlegt.

Weitere Meldungen

Sachbearbeiter Einsatz PP Freiburg Laptop Polizei
Digitalisierung der Polizei

eAkte landesweit eingeführt

Polizeifahrzeug der Polizei Baden-Württemberg mit Trauerflor.
Polizei

Polizeipräsidium Oberfranken: Schwerer Verkehrsunfall mit Polizeifahrzeug

Polizei Kontrolle Weihnachtsmarkt
Sicherheit

Friedliche Weihnachtsmarktsaison 2025

Glasfaserkabel sorgen für schnelles Internet.
Breitbandförderung

Neuer Rekord: Über 1 Milliarde Euro an Fördergeldern bisher ausbezahlt

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Polizei spendet an Stiftung Kinderland Baden-Württemberg

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl

21 Parteien reichen Landesliste für Landtagswahl ein

Zwei Polizeibeamte bei einer Streife.
Öffentlicher Dienst

Neue Ansprechstelle zur Gewaltprävention für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
Sicherheit

Zumeldung zur Speicherung von IP-Adressen

Polizistin bei einem Auslandseinsatz
Polizei

Weihnachtsgrüße an Einsatzkräfte der Polizei Baden-Württemberg in Auslandsmissionen

Drohne
Bundesrat

Baden-Württemberg unterstützt Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

krankenwagen, rettungsdienst, 112, schriftzug, hilfe, notarzt, sanitäter, sanitätsfahrzeug, details, schärfeverlauf, niemand, ambulanz, einsatz, einsatzfahrzeug, erste hilfe, fahrzeug, notfall, notsituation, rettung, rettungswagen, schnell, sofort, unfall, versorgung
Rettungsdienst

Land investiert in Rettungswachen

Carsten Höfler
Polizei

Carsten Höfler wird neuer Landespolizeidirektor

Auszeichnung Ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber Tamm
Bevölkerungsschutz

Auszeichnung ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz in Tamm

Polizeikräfte bei einem Einsatz im Fußballstadion.
Polizei

Polizeipräsidium Stuttgart gewährleistet eine friedliche Europa League-Begegnung

Digitale Verwaltung
Digitalisierung

Ausweis auf dem Handy ab 2. Januar 2027