Kommunales

Vermittlungsgespräch zu kommunalen Amtsblättern

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Ein Zeitungsstapel. Quelle: Adobe Stock

Innenministerium, Städtetag, Gemeindetag und Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger sind sich einig: Mehr Sensibilisierung und mehr gelebtes Miteinander.

Seit Jahren gab es Spannungen zwischen den baden-württembergischen Zeitungsverlegern sowie Städten und Gemeinden im Land. Im Kern ging es darum, dass Städte und Gemeinden mit kommunalen Amtsblättern den Zeitungen Konkurrenz machen. Städtetag, Gemeindetag, Sparkassenverband und Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger hatten deshalb bei der Jahrestagung der baden-württembergischen Zeitungsverleger am 13. Juli 2021 das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Dort hatte man sich auf ein Vermittlungsgespräch verständigt, um die gegenseitigen Positionen auszutauschen und Wege aufzuzeigen. Dieses Gespräch fand im Innenministerium in Stuttgart statt. Als Ergebnis des Gesprächs wurden ganz konkrete Maßnahmen vereinbart.

„Städtetag, Gemeindetag, Sparkassenverband und Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger hatten einen gegenseitigen, sehr konstruktiven Austausch. Wieder einmal hat sich gezeigt: Es ist besser, miteinander zu sprechen, als übereinander. Die Pressefreiheit ist für unser Demokratie ein hohes Gut, gleichzeitig haben Städte und Gemeinden ein berechtigtes Interesse an einer gemeindlichen Berichterstattung. Um dieses Spannungsverhältnis aufzulösen, konnten wir ganz konkrete Maßnahmen vereinbaren: Sensibilisierung durch Fort- und Weiterbildung, Beratung im Konfliktfall und einen weiteren Austausch“, sagte der Staatssekretär im Innenministerium Julian Würtenberger im Anschluss an das Gespräch.

Die Ergebnisse des Gesprächs sind im Einzelnen: Sensibilisierung durch Fort- und Weiterbildung

Die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V., die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden, die Verwaltungsschule Baden-Württemberg und die Sparkassenakademie Baden-Württemberg sollen Workshops unter Beteiligung des Verbands Südwestdeutscher Zeitungsverleger anbieten. Die Workshops sollen Pressesprecher und Wirtschaftsförderer für die Belange der Zeitungen sensibilisieren. Inhalte der Workshops können etwa die verfassungsmäßige Rolle der Presse, das Informationsrecht der Kommunen, die Rechtsprechung zu den Grenzen der gemeindlichen Berichterstattung in Amtsblättern oder die Grundzüge des Landespressegesetzes sein. Den Auftakt soll eine Kick off-Veranstaltung des Innenministeriums für kommunale Entscheidungsträger bilden.

Beratung im Konfliktfall

In Konfliktfällen soll künftig frühzeitig der Dialog zwischen Zeitungsverlegern und Kommunen gesucht werden. Der Städtetag, der Gemeindetag, der Sparkassenverband und der Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger stehen etwaigen Konfliktparteien beratend zur Seite.

Weitere Gespräche

Auch zukünftig wollen Innenministerium, Städtetag, Gemeindetag, Sparkassenverband und Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger im Gespräch bleiben. Dies gilt vor allem für den Bereich von digitalen Publikationen von Städten und Gemeinden. Die Digitalisierung verändert die Welt, Kommunen kommunizieren mehr und mehr in digitalen Formaten mit ihren Bürgerinnen und Bürgern. Den daraus folgenden Fragestellungen wollen sich die Gesprächspartner auch in Zukunft gemeinsam zuwenden.

Wolfgang Poppen, Verleger der Badischen Zeitung, Freiburg, und stellvertretender Vorsitzender des Verbands Südwestdeutscher Zeitungsverleger e.V., sagte: „Wir begrüßen den Austausch und haben große Hoffnung, dass durch die beschlossenen Maßnahmen allen Beteiligten der ‚Grundsatz der Staatsferne der Presse‘ gegenwärtig wird. Im Printbereich hat der BGH mit der Rechtsprechung zum Amtsblatt in Crailsheim den zulässigen Korridor definiert; im Onlinebereich wollen wir gemeinsam die Leitlinien der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit besprechen, so dass in Zukunft weniger gerichtliche Auseinandersetzungen nötig werden – das Vermittlungsgespräch im Innenministerium war hier ein guter Auftakt!“

Steffen Jäger, Präsident und Hauptgeschäftsführer des Gemeindetags Baden-Württemberg, erklärte: „Der Dialog war wichtig, um ein gegenseitiges Verständnis zwischen den unterschiedlichen Blickwinkeln zu schaffen. Die Städte und Gemeinden wollen mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit der gesetzlichen Informationspflicht und dem Informationsbedürfnis der Bürger gerecht werden. Die kommunalen Amtsblätter sind dafür ein etabliertes und legitimes Medium, das in seiner üblichen Form grundsätzlich zulässig ist. Um dies in einem guten Miteinander mit der freien Presse zu erreichen, wollen wir gemeinsam mit dem Verband der Zeitungsverleger informieren, um durch gegenseitiges Verständnis Unstimmigkeiten zu verhindern.“

Gudrun Heute-Bluhm, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, betonte: „Eine vielfältige Presselandschaft und lebendige Kommunen – beides ist für unser Land und unsere Demokratie unerlässlich und dem Städtetag daher sehr wichtig. Mit dem offenen Austausch mit den Verlegern über Differenzen bei der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit ist ein guter Anfang gemacht zu einer kontinuierlichen Gesprächsbereitschaft. Denn es geht im nächsten Schritt nicht allein um den zulässigen Inhalt von gedruckten Amtsblättern, sondern vor allem um ein gemeinsames Verständnis über die immer umfassendere digitale Öffentlichkeitsarbeit.“

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