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Verharmlosung von Designerdrogen und Cannabis entgegenwirken

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Drogen und Fixerutensilien.

Die Polizei Baden-Württemberg stelle sich den neuen Herausforderungen bei der Prävention und Bekämpfung der Drogenkriminalität, betonte Innenminister Reinhold Gall am Donnerstag, 21. Mai 2015, mit Blick auf den neuen Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung. Konsequente Polizeiarbeit spiegele sich als Holkriminalität in der Steigerung der erfassten Drogendelikte 2014 im Südwesten um 12,4 Prozent auf 36.216 Fälle.

Mit Sorge beobachte er den überproportionalen Anstieg jugendlicher Tatverdächtiger bei Cannabis. Im Fünf-Jahres-Vergleich haben die Konsumdelikte bei dieser Droge um 158 Prozent oder 2.305 auf insgesamt 3.763 tatverdächtige Jugendliche zugenommen. Das sei auch ein Resultat verstärkter polizeilicher Jugendschutzkontrollen und Konzeptionseinsätze an Treffpunkten und bei Veranstaltungen.

Problematisch seien insbesondere die sogenannten neuen psychoaktiven Substanzen, die umgangssprachlich mit dem Szenebegriff „Legal Highs“ verharmlost werden. An dieser Designerdroge starben im Südwesten 2014 sechs, in diesem Jahr bereits ein Mensch. Der 2015 Verstorbene war zuvor mehrfach wegen Überdosen von synthetischen Drogen in eine Klinik eingeliefert worden. „Für mich ist dies ein trauriger Beweis dafür, dass die unberechenbaren und lebensbedrohlichen Wirkungen völlig unterschätzt werden“, stellte der Innenminister fest.

Diese Stoffe sind seit 2008 mit Bezeichnungen wie Kräutermischungen, Badesalz oder Pflanzendünger erhältlich. Diese werden vor allem im Internet sowie in Smart-Shops als legale Rauschgiftalternative angeboten. Smart-Shops sind Ladengeschäfte, die legale Drogen (englisch smart drugs) und berauschende Nahrungsergänzungsmittel verkaufen.

Insgesamt beobachte die Polizei, dass der Handel von Drogen aller Art zunehmend über das Internet, ohne persönliche Kontakte und mit einem vermeintlich geringeren Entdeckungsrisiko abgewickelt wird. Hier stellt das sogenannte „Darknet“ – ein anonymer Bereich des Internets, in dem die Nutzer mit ausgeklügelter Verschlüsselungssoftware ihre Spuren zu verschleiern suchen – für die Polizei eine große Herausforderung dar. Hinzu kämen anonyme Bezahldienste und der ebenfalls anonyme Versand mit fiktiven Absenderadressen an Packstationen.

Die Polizei kläre junge Menschen über Gefahren auf und ermittle gegen Hintermänner, auch im Internet. Letzteres gestalte sich nicht immer einfach. „Hier haben wir jedoch schlagkräftige Einheiten beim Landeskriminalamt und den Kriminalinspektionen 5 bei den regionalen Polizeipräsidien aufgebaut, die die Spuren der im virtuellen Raum agierenden Täter aufnehmen und konsequent verfolgen“, sagte Minister Gall.

Die Verharmlosung besonders von Cannabis konterkariere die vielfältigen Präventionsbemühungen, mit denen gerade Jugendliche für die Gefahren psychoaktiver Substanzen sensibilisiert werden sollen. Dass es in Deutschland mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs keine gesetzliche Möglichkeit mehr gibt, gegen diese Stoffe, die nicht dem BtMG unterstellt sind, rechtlich vorzugehen, sei nicht hinnehmbar. Der Minister betonte: „Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass das von der Innenministerkonferenz angeregte gesetzliche Verbot dieser gefährlichen Designerdrogen von der Bundesregierung aufgegriffen wurde.“

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