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Urkunden an Kurorte übergeben

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38 Gemeinden in Baden-Württemberg überreichte Innenminister Thomas Strobl Urkunden mit den neuen Zusatzbezeichnungen für ihre Ortsschilder. (Bild: Steffen Schmid / Innenministerium Baden-Württemberg)

Auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl ermöglichte die Landesregierung im Dezember 2019, dass 38 Kurorte im Land künftig ihre Kurort-Prädikate auf den Ortstafeln an den Ortseingängen führen können. Die Urkunden dazu übergab Innenminister Strobl bei einer Feierstunde an die Gemeinden.

„Künftig kann jeder, der in einen der 38 Kurorte kommt, auf den ersten Blick erkennen: Dieser Ort ist ein Kurort. Mich freut es sehr, dass das Kabinett meinem Vorschlag gefolgt ist und künftig 38 Kurorte im Land ihre Kurort-Prädikate auf den Ortstafeln führen können. Die Ortstafeln sind oft das erste, das ein Besucher sieht, wenn er in einen Ort fährt – sie sind sozusagen die Visitenkarte“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am Freitag, 10. Januar 2020, in Stuttgart. Anlass war eine Feierstunde zur Verleihung von Bezeichnungen an 38 Kurorte im Innenministerium.

Auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl ermöglichte die Landesregierung im Dezember 2019, dass 38 Kurorte im Land künftig ihre Kurort-Prädikate auf den Ortstafeln an den Ortseingängen führen können. Damit trägt die Landesregierung der Ortsschilderinitiative des Heilbäderverbands Baden-Württemberg e. V. Rechnung. Der Verband hatte sich dafür eingesetzt, die Prädikate (z. B. Staatlich anerkanntes Heilbad oder Staatlich anerkannter Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb) durch Aufnahme auf die Ortstafeln deutlicher herausstellen und gegenüber Gästen und der Bevölkerung vor Ort besser und umfassender kommunizieren zu können.

„Diese Initiative haben wir gerne aufgegriffen und dem Wunsch entsprochen. Damit können die Kurorte im Land ihre Prädikate deutlicher herausstellen und gegenüber Gästen und der Bevölkerung vor Ort besser und noch sichtbarer werben“, sagte Innenminister Thomas Strobl.

Die Landesregierung kann laut Gemeindeordnung auf Antrag an Gemeinden für diese selbst oder für einzelne Ortsteile sonstige Bezeichnungen (sog. Zusatzbezeichnungen) verleihen, die auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinden oder der Ortsteile beruhen. Diese Voraussetzungen sind für die Kurorte im Hinblick auf die staatliche Anerkennung der entsprechenden Prädikate nach dem Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten erfüllt. Titel, die auf Grund allgemeiner kommunalrechtlicher Vorschriften amtlich verliehen worden sind, können wiederum nach dem Straßenverkehrsrecht auf der Ortstafel geführt werden.

Insgesamt hatten 38 Kurorte aus 16 Landkreisen an der Ortsschilderinitiative teilgenommen und einen Antrag auf Verleihung einer ihrem Kurort-Prädikat entsprechenden Zusatzbezeichnung gestellt. Die Landesregierung hat die Zusatzbezeichnungen jeweils mit Wirkung zum 1. Februar 2020 verliehen. Ab diesem Tag können die 38 Kurorte die Schilder austauschen.

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