Migration

Tätigkeitsbericht der Ombudsperson für die Flüchtlingserstaufnahme

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Klaus Danner ist neue Ombudsperson für die Flüchtlingserstaufnahme in Baden-Württemberg.

Das Innenministerium hat den vierten Tätigkeitsbericht der Ombudsperson für die Flüchtlingserstaufnahme in Baden-Württemberg veröffentlicht. Seit Oktober 2017 ist Klaus Danner als Ombudsperson tätig.

Seit 2015 setzt sich die Ombudsstelle für Flüchtlingserstaufnahme für die Anliegen und Bedürfnisse der Flüchtlinge, Ehrenamtlichen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg ein. Die Arbeit des vergangenen Berichtszeitraums wurde im vierten Tätigkeitsbericht festgehalten, der vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg vorgelegt wurde.

Klaus Danner, der nach zweijähriger Amtszeit durch Innenminister Thomas Strobl erneut zur ehrenamtlichen Ombudsperson bis zum Jahresende 2021 bestellt wurde, war viel unterwegs in Baden-Württemberg. Er stattete den elf Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Besuche ab und nahm verschiedene Gesprächstermine mit Vertretern von Behörden, Institutionen und Organisationen sowie der Landesregierung wahr.

Nach Auffassung der Ombudsperson sind das Ankunftszentrum in Heidelberg und die Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg gut aufgestellt. Strukturen und Abläufe wurden weiter optimiert und professionalisiert. Haupt- und Ehrenamtliche setzen sich mit großem Engagement und hoher Motivation gewissenhaft und verantwortungsvoll für die Versorgung und Betreuung der geflüchteten Menschen ein.

Gleichwohl war die Ombudsstelle in vielen Fällen „Kupplungsstück“ zwischen den Sorgen und Problemen der Flüchtlinge einerseits und den verwaltungstechnischen Abläufen von beteiligten Institutionen und Behörden andererseits.

Im Berichtsjahr 2018/2019 verzeichnete die Ombudsstelle eine erhebliche Steigerung der Anfragen sowie Hilfe- und Unterstützungsersuchen. Bei insgesamt hundert Fällen kümmerte sich die Ombudsstelle um Lösungen bei Themen wie beispielsweise Verlegungen von besonders schutzbedürftigen Personen in die Landkreise, Zusammenführung von engen Familienangehörigen oder der Einführung einer psychiatrischen Betreuung für traumatisierte Personen vor Ort.

„Es freut uns sehr, dass die Ombudsstelle bei vielfältigen Problemstellungen offenbar als kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner zunehmend zu Rate gezogen wird. Dies schafft Vertrauen und Akzeptanz, die für unsere oftmals nicht ganz einfache Tätigkeit unabdingbare Voraussetzung sind“, so Klaus Danner.

Auch in Zukunft wird sich die Ombudsstelle aus diesen Gründen mit ganzer Kraft weiterhin für einen fairen, respektvollen und menschenwürdigen Umgang mit den zu uns geflüchteten Menschen, zusammen mit allen Verantwortlichen in Behörden und Institutionen einsetzen.

4. Tätigkeitsbericht der Ombudsperson für die Flüchtlingserstaufnahme

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