Baden-Württemberg vergibt im zweijährigen Turnus den Russlanddeutschen Kulturpreis des Landes. Der Preis ist Ausdruck der Patenschaft des Landes über die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland.
2016 wird der Russlanddeutsche Kulturpreis für den Bereich Kulturvermittlung (Medien - Wege - Ebenen) ausgeschrieben.
Wie das Innenministerium am Freitag, 29. Januar 2016, mitteilte, wird der Preis an Personen verliehen, die durch ihr Engagement russlanddeutsche Kultur und Identität sowohl in den Herkunftsländern als auch in der Bundesrepublik vermitteln, verbreiten und fördern. Angesprochen sind auch Einrichtungen und Initiativen, die kulturelle Angebote mit Bezug zur Geschichte und Kultur der Deutschen aus Russland präsentieren. Dies können zum Beispiel Heimatmuseen, Vereine, Gruppen, Stiftungen, Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung sein.
Der Kulturpreis besteht aus einem mit 5.000 Euro dotierten Hauptpreis und zwei Förderpreisen in Höhe von jeweils 2.500 Euro. Die Förderpreise sind für jüngere Kulturschaffende vorgesehen, die sich erfolgreich in der Kulturvermittlung engagieren.
Anstelle eines Förderpreises kann in begründeten Fällen auch eine Ehrengabe vergeben werden. Eine Verpflichtung, den Kulturpreis zu verleihen, besteht nicht.
Es sind sowohl Eigenbewerbungen als auch Vorschläge Dritter möglich. Zur Bewertung der Bewerbungen beziehungsweise Vorschläge sind aussagekräftige Unterlagen erforderlich (zum Beispiel Begründung der Bewerbung oder des Vorschlags, tabellarischer Lebenslauf der Personen, Beschreibung der Art und Weise der Kulturvermittlung mit geeigneten Nachweisen hierüber [Projektbeschreibung, CDs, DVDs, Hinweise auf Homepage und so weiter] und gegebenenfalls sachkundige Empfehlungen). Diese Unterlagen werden für die Juroren in siebenfacher Ausfertigung erbeten.
Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury unter Ausschluss des Rechtsweges.
Bewerbungen und Vorschläge sind zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und mit dem Vermerk „Russlanddeutscher Kulturpreis 2016“ bis spätestens 31. Mai 2016 beim Haus der Heimat des Landes Baden-Württemberg, Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart einzureichen. Für weitere Auskünfte steht das Haus der Heimat des Landes Baden-Württemberg (Tel. 0711/66951-28) zur Verfügung.