Rettungsdienst

Reform des Rettungsdienstgesetzes zur Einbringung in den Landtag verabschiedet

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Fahrzeug des Rettungsdienstes

„Im Rettungsdienst wird künftig die gesamte Rettungskette optimiert. Dabei bekommen die Bereichsausschüsse mehr Verantwortung und die Stadt- und Landkreise mehr Einfluss“, sagte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 27. Oktober 2015, nachdem das Landeskabinett die Reform des Rettungsdienstgesetzes zur Einbringung in den Landtag verabschiedet hat. Der Entwurf war im Anhörungsverfahren auf große Zustimmung gestoßen.

Künftig würden alle Elemente des Rettungsdienstes als „Rettungskette“ definiert. Die Bereichsausschüsse als wichtigste Planungsgremien vor Ort würden verpflichtet, neben der Hilfsfrist den gesamten Einsatzablauf vom Eingang der Notrufe in der Leitstelle bis zur Übergabe der Patienten in das richtige Krankenhaus jährlich zu überprüfen und auf eine Verkürzung aller Zeitintervalle hinzuwirken.

„Die Planung der Bereichsausschüsse hört damit nicht wie bisher beim Eintreffen des Rettungswagens oder Notarztes beim Patienten auf. Entscheidend ist vielmehr, dass jedes Glied in der Rettungskette leistungsfähig ist und die Abläufe optimal und schnell ineinander greifen“, betonte Minister Gall.

Damit würden, zusätzlich zur bisherigen Hilfsfrist, ganz entscheidende Qualitätskriterien für eine gute und schnelle Notfallversorgung berücksichtigt.

Die Stadt- und Landkreise als Rechtsaufsichtsbehörden würden die Bereichsausschüsse künftig stärker unterstützen und starken Einfluss auf die Infrastruktur im Rettungsdienst und auf notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Notfallversorgung erhalten. So seien diese rechtzeitig vor den Sitzungen der Bereichsausschüsse über notwendige Verbesserungsmaßnahmen zu informieren. Sie hätten künftig die Bereichspläne, in denen die Vorhaltungen im Rettungsdienst festgelegt sind, zu genehmigen und könnten bei Handlungsbedarf selbst tätig werden. Außerdem würden sie zusammen mit der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft künftig auf Landesebene im Planungsgremium „Landesausschuss für den Rettungsdienst“ mitwirken.

Ebenfalls gesetzlich verankert werde eine landeseinheitliche unabhängige Qualitätssicherung. Kernelement sei eine „zentrale Stelle“ im Land, die die Beteiligten im Rettungsdienst durch eine jährliche Analyse der Rettungskette im Hinblick auf die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Notfallrettung unterstütze. Dadurch würden regelmäßig mögliche Verbesserungspotenziale in Rettungsdienst aufgezeigt.

„Zudem erhöhen wir die Qualität der medizinischen Versorgung durch eine zügige Umsetzung des vom Bund erlassenen Notfallsanitätergesetzes“, hob Innenminister Gall hervor. Bis 2020 sollen alle Rettungsassistenten zu höher qualifizierten Notfallsanitätern fortgebildet werden. Als Übergangsregelung können die Rettungswagen künftig bis längstens 31. Dezember 2020 mit einem Rettungsassistenten oder einem Notfallsanitäter besetzt werden. Ab 2021 sind ausschließlich Notfallsanitäter vorgesehen. Für besondere Härtefälle ist eine Übergangszeit bis Ende 2025 im Einzelfall vorgesehen.

Erstmalig seien nun auch die Ausbildung- und Weiterbildungskosten für die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gesetzlich geregelt. Diese würden künftig von den Krankenversicherungen übernommen.

„Zur Verkürzung des therapiefreien Intervalls bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes kommt den qualifizierten ehrenamtlich tätigen Helfern als Erste-Hilfe-Einheiten besondere Bedeutung zu, wie zum Beispiel beim Herz-Kreislauf-Stillstand, bei dem es auf jede Sekunde ankommt. Hierzu werden wir die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen“, kündigte der Minister an.

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