Heute, Montag, beginnt der auf 55 Verhandlungstage angesetzte Prozess gegen den Weltpräsidenten, gegen den Vizepräsidenten und andere führende Mitglieder der rockerähnlichen Gruppierung Osmanen Germania Boxclub.
Innenminister Thomas Strobl stellte sich in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich vor die erfolgreiche Arbeit der baden-württembergischen Polizei und die Ermittlungserfolge des Landeskriminalamts. Er unterstrich: „Kein Land geht erfolgreicher gegen die Osmanen vor als Baden-Württemberg. Erst das gezielte und konsequente Handeln unserer Sicherheitsbehörden hat die Führungsebene der Osmanen vor Gericht gebracht. Verfahren gegen mehr als 110 Beschuldigte, 31 Haftbefehle, Weltpräsident und Stellvertreter in Baden-Württemberg verhaftet und jetzt vor Gericht – das ist die Erfolgsbilanz unserer Arbeit alleine im vergangenen Jahr 2017! Damit stehen wir bundesweit an der Spitze! Und deshalb wird der Prozess jetzt auch in Stuttgart und nicht etwa in Wiesbaden oder Düsseldorf geführt.“
Die rockerähnliche Gruppierung Osmanen Germania Boxlub und der in 2016 aufkeimende Konflikt mit der kurdisch geprägten Gruppierung Bahoz war und ist ein Schwerpunkt erfolgreicher polizeilicher Arbeit in Baden-Württemberg. Dazu wurde 2016 eigens eine Ermittlungsgruppe unter Leitung des Landeskriminalamts eingerichtet. Das Ergebnis: Bahoz hat die Selbstauflösung bekannt gegeben und die Führungsebene der Osmanen sitzt in Haft.
„Vorwürfe, die Osmanen seien in Baden-Württemberg nicht genug über-wacht, sind nicht nur objektiv falsch. Sie sind fern jeder sicherheitspolitischen Sachkenntnis! Genau deshalb haben wir ja die Ermittlungen gegen die Osmanen beim Landeskriminalamt gebündelt und den Staatsschutz ins Boot geholt!“, unterstrich Innenminister Thomas Strobl. Anders als in Hessen hat der baden-württembergische Verfassungsschutz keine Kompetenzen bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Die Zuständigkeit dafür liegt in Baden-Württemberg beim Landeskriminalamt. Die Beobachtung der organisierten Kriminalität durch den Verfassungsschutz, wie es in Hessen erfolgt, ist bundesweit betrachtet auch nicht der Regelfall.
Das Land überprüft die Sicherheitsdienste dort, wo es unmittelbar Verantwortung trägt: in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen. Für die vor-läufige Unterbringung sind im Übrigen die Landkreise zuständig und sie entscheiden vor Ort, ob, wie und welchen Sicherheitsdienst sie einsetzen. Gewerbetreibende im Bewachungsgewerbe unterliegen aber besonderen Regeln, die im Dezember 2016 noch verschärft wurden. „Gerade in der Hochphase des Flüchtlingszustroms, zwischen Herbst 2015 und Frühjahr 2016, haben unsere Landkreise größte Kraftanstrengungen unternommen, um der vielfältigen Aufgaben Herr zu werden. Dazu gehört auch die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung, was gerade mit Blick beispielsweise auf die Belegung von Turnhallen eine große Herausforderung war. Die Aufgaben vor Ort wurden und werden von den Stadt- und Landkreisen schnell, gewissenhaft und pragmatisch gelöst. Und ich glaube an die Leistungsfähigkeit unserer Kreise. Dazu gehört auch, dass die Land-kreise ihre Aufgabe eigenverantwortlich erledigen“, unterstrich Innenminister Thomas Strobl.