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Polizeikontrollen während der „fünften Jahreszeit“

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Polizist der Polizei Baden-Württemberg kontrolliert den Verkehr.

Damit die Fastnacht sicher und fröhlich bleibt wird die Polizei in den kommenden Tagen und Nächten verstärkt Kontrollen und Schwerpunktaktionen im Land durchführen. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Überwachung des Straßenverkehrs.

„Ausgelassen und friedlich feiern – so wünschen wir uns die fünfte Jahreszeit! Kaum ein anderes Brauchtum im Land lebt so sehr von seiner Geselligkeit wie die Fastnacht. Da ist es schön, dass in diesem Jahr nach einer langen Corona-Zeit endlich wieder das bunte und fröhliche Miteinander so möglich ist, wie wir es seit jeher kennen, lieben und schätzen. Wir wollen eine fröhliche Fasnet und wir wollen eine sichere Fasnet – das verlangt Verantwortungsbewusstsein von allen Närrinnen und Narren“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich des Beginns der Hoch-Phase der Faschingszeit.

Kontrollen und Schwerpunktaktionen im Land

Für eine sichere Fastnacht wird die Polizei in den kommenden Tagen und Nächten verstärkt Kontrollen und Schwerpunktaktionen im Land durchführen. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Überwachung des Straßenverkehrs. „Wer am Straßenverkehr unter Alkohol- und Drogeneinfluss teilnimmt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Und das mit weitreichenden Folgen – schon seit Jahren ist die fehlende Verkehrstüchtigkeit eine Hauptunfallursache für tödliche Verkehrsunfälle“, so Innenminister Thomas Strobl.

Auch Kriminelle nutzen die Auswirkungen eines unverantwortlichen Alkoholkonsums oder agieren im Schutz großer Menschenansammlungen. Daher empfiehlt die Polizei allen Feiernden, aufmerksam zu sein und sich so vor potentiellen Gefahren bestmöglich zu schützen. Besonders sogenannte KO-Tropfen stehen hier im Blickfeld, die den arglosen Opfern meist unbemerkt in deren Getränk gemischt werden. Wichtig ist, offene Getränke nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen oder von Fremden anzunehmen. Bereits bei ersten Anzeichen einer Desorientierung gilt es, bei Freunden zu bleiben oder das Veranstaltungspersonal um Hilfe zu bitten und nicht etwa aus Scham das vertraute Umfeld zu verlassen. Zudem sollte unverzüglich ärztliche Hilfe geholt werden. Eine schnelle Anzeige bei der Polizei ist ebenfalls notwendig, da KO-Tropfen im Körper nur eine begrenzte Zeit nachweisbar sind.

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Weitere Informationen gibt es unter folgenden Internetadressen:

www.polizei-beratung.de
www.gib-acht-im-verkehr.de
www.polizeifuerdich.de
https://praevention.polizei-bw.de/

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