Anlässlich des 100. Geburtstag von Haus und Grund Singen hat der Stv. Ministerpräsident Thomas Strobl in Erinnerung gerufen, dass die Interessen der Mieter an bezahlbarem Wohnraum und die Interessen der Vermieter an einer nachhaltigen, werterhaltenden Vermietung in Einklang gebracht werden müssen.
„100 Jahre Haus und Grund Singen ist einen Besuch wert. 100 Jahre – das zeugt von Kontinuität, von Engagement, von weitgehender Anerkennung. Eigentum verpflichtet – und Haus und Grund fühlt sich den Eigentümern verpflichtet. Gerade mit Blick darauf müssen wir dafür sorgen, dass die Interessen der Mieter an bezahlbarem Wohnraum und die Interessen der Vermieter an einer nachhaltigen, werterhaltenden Vermietung in Einklang gebracht werden. Gesetze und Verordnungen, die Wohnungsneubau und Objektsanierungen verteuern, schaffen keine Anreize für Investitionen in Wohneigentum und sozialen Mietwohnungsbau“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 15. November 2019 in Singen. Anlass war das 100-jährige Jubiläum des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Singen e.V.
„Wer auf Immobilieneigentum setzt, der setzt auf Bestand, auf feste und langlebige Werte – und nicht darauf, von der Substanz zu leben. Eigentum ist langfristig, Eigentum ist dauerhaft, Eigentum ist ein Merkmal der Stabilität. Deshalb brauchen wir – wenn es darum geht, unser Land, unser Wirtschaften und unser Zusammenleben auf Nachhaltigkeit auszurichten – Menschen, die bereit sind in Grundeigentum zu investieren. Daher müssen wir auch allen Bestrebungen entgegentreten, die im Ergebnis Investitionen innerhalb des Mietmarktes ersticken und Eigentümern zusätzliche Lasten auferlegen. Ein Mietendeckel, wie jetzt vom Berliner Senat beschlossen, steht deshalb in Baden-Württemberg auch erst gar nicht zur Diskussion – dieser Deckel macht dem Wohnungsbau einen Dachschaden. Eine staatliche Kontrolle und Deckelung von Mieten verursacht einen extremen bürokratischen Aufwand, schafft aber keine einzige neue Wohnung. Die Mietpreisbremse setzt nicht am eigentlichen Problem der Mietsteigerungen an – dem Wohnraummangel“, so Minister Thomas Strobl.
Auch dürfe die Eigentumsbildung nicht länger durch zu hohe Kaufnebenkosten belastet werden. „Ganz persönlich habe ich mich deshalb von Beginn an für eine Novellierung der Grunderwerbsteuer auf Bundesebene eingesetzt. Mein Ziel ist es, dass die Steuerpflicht für den Ersterwerb bei Wohneigentum entfällt. Diese Reform muss daher schnellstmöglich in Kraft treten. Wer privat ein Grundstück oder eine Wohnung für den Eigenbedarf erwirbt, soll einmalig bei der Grunderwerbssteuer entlastet werden. Wir müssen aber noch einen Schritt weitergehen: Wir sollten mittelfristig die Grunderwerbsteuer im Land auch wieder von 5 % auf 3,5 % senken. Denn wir wollen den Erwerb von Wohneigentum fördern. Wir wollen den Menschen das Gefühl geben, dass Eigentum nicht nur den Eigentümer verpflichtet, sondern dass auch die Gesellschaft um den Wert der Entscheidung für Eigentum weiß“, erklärte der Stv. Ministerpräsident.
„Das gilt auch beim Thema Grundsteuer. Die Grundsteuer-Gesetzgebung ist für die Kommunen nun verlässlich da. Entgegen aller Unkenrufe ist es uns jetzt gelungen, Rechtssicherheit zum rechten Zeitpunkt zu schaffen. Wir haben die Länderöffnungsklausel bei unserem Landesparteitag im Mai mit großer Mehrheit beschlossen und danach nicht locker gelassen – das hat sich heute ausgezahlt. Wir reden nicht nur von Föderalismus, wir setzen ihn durch und um. Jetzt kommt es darauf an, dass wir die vorhandenen Gestaltungsspielräume auch nutzen. Am Ende muss ein einfaches, aufkommensneutrales, unbürokratisches und flächenabhängiges Grundsteuermodell stehen: Nicht der Berliner Einheitsanzug, sondern ein Baden-württembergischer Maßanzug. Wir wollen freilich keine Mehrbelastungen für Mieter oder Eigentümer. Dafür setzen wir uns auch weiter ein“, betonte Minister Thomas Strobl.