„Im Januar und Februar sind im Straßenverkehr 50 Menschen ums Leben gekommen. 41 von ihnen hätten einen Gurt tragen müssen, 18 hatten ihn leider nicht angelegt. Angeschnallt hätten sie eine reelle Chance gehabt zu überleben.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall am Montag, 5. März 2012, in Stuttgart. Die Polizei werde deshalb bei einer landesweiten Schwerpunktkontrollwoche vom 12. bis 18. März genau prüfen, ob Fahrzeuginsassen ihrer Gurtpflicht nachkämen. Nachdem auch vermehrt darüber geklagt werde, dass sehr viele Fahrzeuglenker ohne erforderliche Plakette in Umweltzonen unterwegs seien, werde auch dies gezielt kontrolliert.
Trotz Präventionskampagnen wie „Gurte retten Leben“ fehle bei vielen Verkehrsteilnehmern die Einsicht, dass gerade das Tragen eines Gurts entscheidend für Leben oder Tod sein könne. „Selbst ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro lässt oft die Einsicht nicht größer werden“, sagte Innenminister Gall.
Aufgrund der Fortschreibung des Bundesimmissionsschutzgesetzes seien mit Beginn des Jahres 2012 die Umweltzonen in einigen Städten erweitert worden. Beispielsweise dürften in die Landeshauptstadt Stuttgart lediglich noch Kraftfahrzeuge mit grüner Plakette oder Ausnahmegenehmigung einfahren. In anderen baden-württembergischen Städten sei eine Umweltzone festgelegt oder die Einfahrt in eine bereits bestehende Umweltzone auf „gelbe“ und „grüne“ Umweltplaketten beschränkt worden. Bei einem Verstoß müsse der betroffene Verkehrsteilnehmer mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Weitere Informationen und Tipps rund um das Thema Verkehrssicherheit stehen im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de oder unter www.polizei-bw.de.
Über Umweltzonen wird unter www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/54925 informiert.
Quelle:
Innenministerium Baden-Württemberg