Bundestagswahl

Landeswahlausschuss lässt 16 Landeslisten zu

Landeswahlleiterin Cornelia Nesch teilt mit, dass der Landeswahlausschuss am 24. Januar 2025 in Stuttgart von 21 eingereichten Landeslisten für Baden-Württemberg folgende 16 Landeslisten zugelassen hat (2021: 24 von 26).

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Stimmzettel für die Bundestagswahl. Quelle Fotolia.

Folgende 16 Landeslisten wurden zugelassen:

Nummer Parteiname Kurzbezeichnung
1 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU
2 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD
3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE
4 Freie Demokratische Partei FDP
5 Alternative für Deutschland AfD
6 Die Linke Die Linke
7 Basisdemokratische Partei Deutschland dieBasis
8 FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER
9 PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ Tierschutzpartei
10 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative Die PARTEI
11 Volt Deutschland Volt
12 Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt ÖDP
13 Bündnis C - Christen für Deutschland Bündnis C
14 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands MLPD
15 BÜNDNIS DEUTSCHLAND BÜNDNIS DEUTSCHLAND
16 Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit BSW

Der Landeswahlausschuss musste auf vier zugelassenen Landeslisten insgesamt sechs Bewerber streichen, da für sie nicht die erforderlichen Zustimmungserklärungen und Versicherungen an Eides statt zur Parteimitgliedschaft und/oder Wählbarkeitsbescheinigungen vorlagen. Eine Bewerberin ist nach Einreichung der Landesliste verstorben. Die Parteien erscheinen in der oben dargestellten Reihenfolge auf den Stimmzetteln in den einzelnen baden-württembergischen Wahlkreisen.

Nicht zugelassen wurden folgende fünf Landeslisten:

Nummer Parteiname Kurzbezeichnung
1 Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer  
2 Piratenpartei Deutschland PIRATEN
3 Partei der Humanisten – Fakten, Freiheit, Fortschritt PdH
4 MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit MERA25
5 Partei des Fortschritts PdF

Die Landeslisten dieser Parteien wurden zurückgewiesen, da für sie nicht alle notwendigen Unterlagen frist- und formgerecht bei der Landeswahlleiterin eingereicht wurden.

Über mögliche Beschwerden gegen die Nichtzulassung von Landeslisten entscheidet der Bundeswahlausschuss am 30. Januar 2025. An demselben Tag wird der Landeswahlausschuss über mögliche Beschwerden gegen Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse über die Zulassung von Wahlkreisvorschlägen entscheiden.

Die endgültig zugelassenen Landeslisten- und Wahlkreisbewerber werden voraussichtlich ab 3. Februar 2025 in das Internetangebot des Innenministeriums eingestellt.

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