Unwetter

Land weitet Soforthilfe für Hochwasser aus

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)

Das Sturmtief Elvira hat in der Nacht vom 29. auf den 30. Mai vor allem im Norden und Osten Baden-Württembergs erhebliche Schäden angerichtet. Aber auch am Tag davor und in den Tagen danach kam es vielerorts zu Gewittern mit Starkregen, die teils erhebliche Schäden verursachten. Das Land Baden-Württemberg erweitert daher nach den Worten von Innenminister Thomas Strobl die bereits bestehende Soforthilfe.

Das Innenministerium hat die Regierungspräsidien informiert, dass alle Betroffen, die durch die außergewöhnliche Wetterlage zwischen 28. Mai und 08. Juni 2016 geschädigt wurden, Soforthilfe beantragen können. Bislang wurde die Soforthilfe nur an die von den Unwetterereignissen am 28., 29. und 30. Mai 2016 betroffenen Menschen ausgezahlt.

Diese Anträge können ab Dienstag, 14. Juni 2016, gestellt werden. Die Regierungspräsidien leiten die Informationen über die Auszahlung der Soforthilfe am Montag, 15. Juni 2016, an die Landratsämter weiter.

„Wir hatten über Tage hinweg eine außergewöhnliche Wetterlage, bei der örtliche Starkregen und Unwetter massive Schäden verursacht haben. In dieser Situation lässt das Land die Menschen nicht im Stich. Wir helfen schnell und unkompliziert“, betonte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Die Soforthilfe soll in erster Linie den Betroffenen dabei helfen, erste dringend notwendige Gegenstände des täglichen Bedarfs zu beschaffen, die durch das Hochwasser verloren gegangen sind.

Die Abwicklung der Soforthilfe wird direkt vor Ort und möglichst unkompliziert durchgeführt. Betroffene wenden sich hierfür an das Landratsamt, gegebenenfalls an das Rathaus in ihrer Stadt oder Gemeinde. Nähere Auskünfte erteilen – ebenfalls ab Dienstag, 08. Juni 2016 – in jedem Fall die Landratsämter.

Die Soforthilfe bekommen Privatpersonen und Privathaushalte, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Ledigen 25.000 Euro und bei Verheirateten 50.000 Euro nicht übersteigt. Schäden bei Gewerbetreibenden können bei kleinen Gewerbebetrieben mit höchstens zehn Beschäftigten berücksichtigt werden. Ausnahmen sind in Härtefällen möglich.

Für die Soforthilfe gilt eine Höchstgrenze von 500 Euro je Person, 2.500 Euro je Haushalt und 5.000 Euro je kleinem Gewerbebetrieb.

Die Landeshilfen sind gegenüber den Leistungen Dritter nur nachrangig zu sehen, d.h. insbesondere Versicherungen sind bei der Regulierung der Hochwasserschäden in erster Linie gefragt.

Betroffene können denselben Schaden nicht mehrfach geltend machen. Wenn die Hochwasserschäden zu einem späteren Zeitpunkt von der Versicherung abgedeckt werden, muss die Landeshilfe zurückgezahlt werden.

In besonders begründeten Härtefällen kann von den Vorgaben oder den festgelegten Bewilligungskriterien abgewichen werden. Informationen dazu sind ab dem 14. Juni 2016 in den Rathäusern der Städte und Gemeinden oder bei den Landratsämtern erhältlich.

Die Soforthilfe kann nur bis zum 31. Juli 2016 gewährt werden. Danach sind  keine Bewilligungen und Auszahlungen mehr möglich.

Weitere Meldungen

Auspuff eines hochmotorisierten Autos.
Verkehrssicherheit

Autoposerszene bundesweit im Fokus

Polizei mit BW-Wappen
Polizei

Staatssekretär Blenke begrüßt neuen Studienjahrgang an der Hochschule für Polizei

Landtag, Plenarsaal von oben
Sitzung des Landeswahlausschusses am 27. März 2026

Endgültiges Landesergebnis der Landtagswahl 2026 festgestellt

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Staatssekretär Thomas Blenke verabschiedet rund 1.000 Polizistinnen und Polizisten

Bernhard Löffler (1. Reihe rechts) mit Oberbürgermeister Harry Mergel und Minister Thomas Strobl (2. Reihe von links) sowie Angehörigen
Auszeichnung

Bernhard Löffler erhält Bundesverdienstkreuz

Verleihung des Bevölkerungsschutz Ehrenzeichen
Bevölkerungsschutz

Verleihung des Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichens

Auspuff eines hochmotorisierten Autos.
Polizei

Polizeipräsidium Heilbronn: Umgang mit der "Poser- & Raserszene"

Deutsche Delegation beim 4. Treffen der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen
„Mehr Warschau wagen“

Wertvoller Austausch beim 4. Treffen der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen

Deutsche Delegation beim 4. Treffen der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen
Deutsch-polnische Freundschaft

Deutsche Delegation beim 4. Treffen der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen

Volker Stier, Polizeivizepräsident PP Stuttgart
Polizei

Volker Stier ist neuer Polizeivizepräsident beim Polizeipräsidium Stuttgart

von links nach rechts: Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg, stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl, Landrat Dr. Achim Brötel, Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, Präsident des Städtetages Baden-Württemberg
Digitalisierung

Land und Kommunen vereinbaren schnellere Digitalisierung der Verwaltung

DRF Rettungshubschrauber
Rettungsdienst

Ravensburg wird Luftrettungsstandort

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl am 8. März 2026

Vorläufiges amtliches Landesergebnis

Stimmzettel in Wahlurne geworfen. Quelle: Fotolia
Landtagswahl am 8. März 2026

Wahlbeteiligung an der Urne bei der Landtagswahl am 8. März 2026 um 14:00 Uhr

Bundesrat
Bundesrat

Innenminister Thomas Strobl drängt im Bundesrat auf ein gutes KRITIS-Dachgesetzes