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Interessenbekundungsverfahren zur sozialverträglichen Umsetzung der Polizeireform beginnt

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Der Hauptpersonalrat der Polizei und der Hauptpersonalrat beim Innenministerium haben dem Interessenbekundungsverfahren zur sozialverträglichen Umsetzung der Polizeireform zugestimmt. Seit heute können die Beschäftigten der Polizei Baden-Württemberg ihre Verwendungswünsche, Negativabgrenzungen und persönlichen beziehungsweise sozialen Belange mitteilen. Die Erhebungsphase wird am 9. April enden. „Die Zustimmung der Personalvertretung zeigt, dass wir ein gemeinsames Ziel haben“, betonte Innenminister Reinhold Gall in Stuttgart.

Das Interessenbekundungsverfahren bereitet die förmlichen Versetzungen mit Wirkung zum 1. Januar 2014 vor. Die notwendigen Personalveränderungen orientieren sich an dienstlichen Erfordernissen, sollen aber möglichst sozialverträglich und einvernehmlich mit den Betroffenen erfolgen. „Besondere Belastungen für die Beschäftigten werden wir mit den bestehenden Ermessenspielräumen weitestgehend vermeiden oder ausgleichen“, erklärte Minister Gall.

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