Feuerwehr

Innenministerium regelt Feuerwehrförderung neu

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Feuerwehrmann vor einem Feuerwehrfahrzeug. Quelle: Tom Bilger

Das Innenministerium hat heute die neue Verwaltungsvorschrift zur Feuerwehrförderung (ZFeuVwV) erlassen. Neben der finanziellen Förderung mit Millionenbeträgen werden zukünftig Feuerwehren auch organisatorisch bei der Beschaffung der Fahrzeuge unterstützt.

„Wir lassen unsere Feuerwehren nicht allein – auch nicht beim Kauf von Feuerwehrfahrzeugen. Künftig beschafft das Land für die Städte und Gemeinden landesweit die neuen Feuerwehrfahrzeuge. Das sorgt für weniger Bürokratie vor Ort. Das ist Bürokratieabbau in seiner besten Form. Das Bewährte und Gute lassen wir freilich unverändert: Wir unterstützen die Feuerwehren auch künftig weiter kräftig mit Millionenbeträgen“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am heutigen Freitag (27. September 2024). Der Innenminister hat heute die neue Verwaltungsvorschrift zur Feuerwehrförderung (ZFeuVwV) erlassen.

Unterstützung bei der Ausschreibung von Feuerwehrfahrzeugen

Neu wird künftig sein, dass das Innenministerium die Städte und Gemeinden bei der Ausschreibung von Feuerwehrfahrzeugen unterstützen wird. Damit sollen vor allem kleine Gemeinden von den immer umfangreicheren und aufwändigeren Vergabeverfahren entlastet werden. Das Land bietet dazu den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, an der landesweiten Neubeschaffung einzelner Fahrzeugtypen teilzunehmen. Das Innenministerium übernimmt für diese Fahrzeuge die Ausschreibung und unterstützt bei der Abwicklung des Fahrzeugkaufes. Die neuen Regeln für die Feuerwehrförderung gelten ab dem kommenden Jahr 2025.

Innenminister Thomas Strobl informierte in diesem Zusammenhang: „In den letzten fünf Jahren hat das Innenministerium alle förderfähigen Anträge der Kommunen auch tatsächlich bewilligt. So hat Baden-Württemberg knapp 300 Millionen Euro in das Feuerwehrwesen in Baden-Württemberg investiert. Allein im Jahr 2024 stellt das Land mehr als 61 Millionen Euro für die Feuerwehren zur Verfügung, darunter 49,4 Millionen Euro für die Förderung von Fahrzeugen und Feuerwehrhäusern. Hinzu kommen nochmals 12,1 Millionen Euro pauschale Unterstützung für die Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehrangehörigen sowie für kleinere Beschaffungen.“

Grundlage der Förderungen ist die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (ZFeuVwV). Das Innenministerium hatte die Verwaltungsvorschrift neu gefasst und mit den Kommunalen Landesverbänden und dem Landesfeuerwehrverband abgestimmt. Die bislang geltende Verwaltungsvorschrift wird planmäßig zum 31. Dezember 2024 außer Kraft treten.

Weitere Meldungen

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Ermittlungserfolg bei der Bekämpfung der Italienischen Organisierten Kriminalität

Der neue Polizeidienstausweis
Polizei

Neue Dienstausweise für die Polizei Baden-Württemberg

Übergabe deutsch-französische Wasserschutzpolizeistation in Kehl
Polizei

Übergabe deutsch-französische Wasserschutzpolizeistation in Kehl

Landtag, Plenarsaal von oben
Volksbegehren „Landtag verkleinern“

Volksbegehren nicht erfolgreich zustande gekommen

Verabschiedung des 45. Studienjahrgangs der Polizei Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen am 27.03.2025
Polizei

45. Studienjahrgang der Polizei Baden-Württemberg verabschiedet

Eine Hand hält ein Smartphone und es gehen mehrere Symbolbilder in Kreisen ab, welche Bereiche digital berührt werden
Digitalisierung

Entwicklung einer Datenstrategie für Baden-Württemberg

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Volksbegehren „Landtag verkleinern“

Öffentliche Sitzung des Landesabstimmungsausschusses am 28.03. im Innenministerium

PKS
Polizei

Weiterhin gutes Sicherheitsniveau in angespannten Zeiten

MIN HfPol Biberach
Polizei

Innenminister Thomas Strobl besucht Einsatztraining zur Abwehr von Messerangriffen

Schriftzug „MEDI:CUS“ auf einer Bühne
Cloudbasierte Plattform für Medizindaten

MEDI:CUS – Baden-Württemberg präsentiert Medizindaten-Infrastruktur der Zukunft

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
Gerichtsurteil

Zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. März 2025

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Wahlen

Landtagswahl 2026 wird voraussichtlich am 8. März 2026 stattfinden

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Jahrestag der Erklärung im Kampf gegen die subkulturelle Gewaltkriminalität