Volksbegehren

Innenministerium lässt Volksbegehren zum Artenschutz zu

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Blumen in einem Getreidefeld.

Das Innenministerium hat festgestellt, dass das Volksbegehren zum Artenschutz zulässig ist. Damit ist der Weg für das erste Volksbegehren über einen Gesetzentwurf in Baden-Württemberg frei. Die Unterschriftensammlung beginnt voraussichtlich im September.

„Heute ist ein historischer Tag für Baden-Württemberg. Dieses Volksbegehren ist zulässig, und damit ist klar: Zum ersten Mal können die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Volksbegehrens selbst darüber entscheiden, ob sie einen Gesetzentwurf unterstützen wollen oder nicht“, erklärte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl: „Die Aufgabe des Innenministeriums in diesem Verfahren ist nicht eine inhaltliche Bewertung des Anliegens. Unsere Aufgabe ist zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, damit das Volksbegehren zum Artenschutz zugelassen werden kann. Das Innenministerium hat festgestellt, dass das der Fall ist. Deshalb wurde heute den Vertrauensleuten des Volksbegehrens die Entscheidung bekanntgegeben, dass das Volksbegehren über den Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zugelassen wird.“
 
Die Vertrauensleute hatten am 26. Juli 2019 den Zulassungsantrag mit knapp 36.000 Unterstützungsunterschriften eingereicht. Mit dem Gesetzentwurf soll nach dem Willen der Antragsteller insbesondere ein besserer Schutz von Biotopverbunden und Streuobstwiesen sowie eine Einschränkung des Pestizideinsatzes und eine Erhöhung des Anteils ökologischer Landwirtschaft erreicht werden.
 
Zur Begründung erklärt das Innenministerium, dass zum einen die formalen Voraussetzungen – insbesondere die Unterstützung durch mindestens 10.000 Unterschriften – vorliegen. Zum anderen ist der Gesetzentwurf aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht unzulässig.
 
Das Innenministerium wird die Zulassung des Volksbegehrens einschließlich des Gesetzentwurfs nächste Woche im Staatsanzeiger bekannt machen. Einen Monat nach der Veröffentlichung wird dann die freie Sammlung beginnen. Weitere vier Wochen später wird die dreimonatige amtliche Sammlung, bei der sich die Bürgerinnen und Bürger bei ihren Gemeindeverwaltungen in Unterstützungslisten für das Volksbegehren eintragen können, starten. Die amtliche Sammlung endet voraussichtlich im Januar, die freie Sammlung im März des nächsten Jahres. Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, wofür eine Unterstützung von zehn Prozent der Wahlberechtigten (das sind knapp 770.000) notwendig ist, würde das Volksbegehren dem Landtag von der Regierung mit einer Stellungnahme unterbreitet. Wenn der Landtag dem Gesetzentwurf nicht unverändert zustimmt, kommt es zur Volksabstimmung. Diese würde voraussichtlich im Herbst 2020 stattfinden.
 
Das bisher einzige landesweite Volksbegehren in Baden-Württemberg fand 1971 statt. Es hatte allerdings keinen Gesetzentwurf, sondern die Auflösung des Landtags zum Gegenstand. Hintergrund war damals die Gebietsreform in Baden-Württemberg.

Weitere Meldungen

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
Zumeldung

Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart

Termin Satellitenkommunikation Berlin
Digitalisierung

Baden-Württemberg setzt Zeichen für unabhängige Satellitenkommunikation in Europa

Zwei Kinder mit Schultaschen zwischen geparkten Autos am Straßenrand. Quelle: Fotolia
Polizei

Schulstart mit der landesweiten Aktion „Sicherer Schulweg“

Zentrale Veranstaltung zum bundesweiten Warntag in Mannheim.
Bevölkerungsschutz

Erste Bilanz zum Bundesweiten Warntag 2025

DRF Rettungshubschrauber
Luftrettung

Land vergibt Luftrettungsstandort Mannheim an die DRF Luftrettung

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
Polizei

Angriff auf Firma in Ulm

Cyberkriminalität ist eine Gefahr für jeden
Polizei

Haftbefehl gegen international gesuchten Hacker erlassen

Startbildschirm der Warn-App NINA.
Bundesweiter Warntag

Alarm auf allen Kanälen

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
Polizei

Familienfreundlichkeit zahlt sich aus: Polizei Baden-Württemberg erneut ausgezeichnet

Marktplatz Heilbronn, Videoschutz
Innere Sicherheit

Videoschutz auf dem Marktplatz Heilbronn geht an den Start

Gruppenbild mit Innenminister Thomas Strobl und frisch ausgebildeten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bei der Verabschiedung in Biberach
Polizei

Weitere Verstärkung für die Polizei Baden-Württemberg

Kerze
Polizei

Tödlicher Angriff auf Polizeibeamten in Völklingen

Glasfaserkabel sorgen für schnelles Internet.
Digitalisierung

Land unterstützt Glasfaserausbau in Waghäusel und Weingarten mit über 4,8 Mio. Euro

Zwei Feuerwehrleute vor einem Einsatzfahrzeug
Feuerwehr

Satellitenkommunikation für erfolgreiche Feuerwehreinsätze

Donauschwäbisches Zentralmuseum in Ulm. Quelle: Donauschwäbisches Zentralmuseum
Kulturerbe im Osten

Prof. Dr. Anton Sterbling ist Hauptpreisträger des Donauschwäbischen Kulturpreises