Volksbegehren

Innenministerium lässt Volksbegehren zum Artenschutz zu

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Blumen in einem Getreidefeld.

Das Innenministerium hat festgestellt, dass das Volksbegehren zum Artenschutz zulässig ist. Damit ist der Weg für das erste Volksbegehren über einen Gesetzentwurf in Baden-Württemberg frei. Die Unterschriftensammlung beginnt voraussichtlich im September.

„Heute ist ein historischer Tag für Baden-Württemberg. Dieses Volksbegehren ist zulässig, und damit ist klar: Zum ersten Mal können die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Volksbegehrens selbst darüber entscheiden, ob sie einen Gesetzentwurf unterstützen wollen oder nicht“, erklärte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl: „Die Aufgabe des Innenministeriums in diesem Verfahren ist nicht eine inhaltliche Bewertung des Anliegens. Unsere Aufgabe ist zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, damit das Volksbegehren zum Artenschutz zugelassen werden kann. Das Innenministerium hat festgestellt, dass das der Fall ist. Deshalb wurde heute den Vertrauensleuten des Volksbegehrens die Entscheidung bekanntgegeben, dass das Volksbegehren über den Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zugelassen wird.“
 
Die Vertrauensleute hatten am 26. Juli 2019 den Zulassungsantrag mit knapp 36.000 Unterstützungsunterschriften eingereicht. Mit dem Gesetzentwurf soll nach dem Willen der Antragsteller insbesondere ein besserer Schutz von Biotopverbunden und Streuobstwiesen sowie eine Einschränkung des Pestizideinsatzes und eine Erhöhung des Anteils ökologischer Landwirtschaft erreicht werden.
 
Zur Begründung erklärt das Innenministerium, dass zum einen die formalen Voraussetzungen – insbesondere die Unterstützung durch mindestens 10.000 Unterschriften – vorliegen. Zum anderen ist der Gesetzentwurf aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht unzulässig.
 
Das Innenministerium wird die Zulassung des Volksbegehrens einschließlich des Gesetzentwurfs nächste Woche im Staatsanzeiger bekannt machen. Einen Monat nach der Veröffentlichung wird dann die freie Sammlung beginnen. Weitere vier Wochen später wird die dreimonatige amtliche Sammlung, bei der sich die Bürgerinnen und Bürger bei ihren Gemeindeverwaltungen in Unterstützungslisten für das Volksbegehren eintragen können, starten. Die amtliche Sammlung endet voraussichtlich im Januar, die freie Sammlung im März des nächsten Jahres. Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, wofür eine Unterstützung von zehn Prozent der Wahlberechtigten (das sind knapp 770.000) notwendig ist, würde das Volksbegehren dem Landtag von der Regierung mit einer Stellungnahme unterbreitet. Wenn der Landtag dem Gesetzentwurf nicht unverändert zustimmt, kommt es zur Volksabstimmung. Diese würde voraussichtlich im Herbst 2020 stattfinden.
 
Das bisher einzige landesweite Volksbegehren in Baden-Württemberg fand 1971 statt. Es hatte allerdings keinen Gesetzentwurf, sondern die Auflösung des Landtags zum Gegenstand. Hintergrund war damals die Gebietsreform in Baden-Württemberg.

Weitere Meldungen

Geldscheine, Pistolenlauf und Drogen.
Sicherheit

Organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität im Jahr 2024

Elektronische Sirenenanlage
Sirenenförderprogramm 2025

Innenministerium legt neues Sirenenförderprogramm auf

CyberSicherheitsForum 2025
CyberSicherheitsForum 2025

Save the date

Gedenkstätte der Heimatvertriebenen in Bad Cannstatt.
Heimatvetriebene

75. Jahrestag der Charta der deutschen Heimatvertriebenen

v.l.n.r.: Landespolizeidirektor Norbert Schneider, Leitender Kriminaldirektor Raoul Hackenjos, Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz
Polizei

Raoul Hackenjos wird neuer stellvertretender Leiter der Hochschule für Polizei

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
Polizei

Schlag gegen international organisierte Telefontrickbetrüger: Haftbefehle vollstreckt

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Wappen der Polizei Baden-Württemberg auf Polizeihubschrauber.
Polizei

Landesregierung gibt Ermittlungsbehörden neue Instrumente an die Hand

von links nach rechts: Staatssekretär Thomas Blenke, Polizeivizepräsident Fred Braun und Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz
Polizei

Polizeivizepräsident Braun in den Ruhestand verabschiedet

von links nach rechts: Staatssekretär Thomas Blenke, Polizeipräsident Jürgen von Massenbach-Bardt und Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz
Polizei

Jürgen von Massenbach-Bardt zum neuen Leiter des Polizeipräsidiums Konstanz bestellt

Kerze
Zugunglück

Innenminister Thomas Strobl zum schweren Zugunglück bei Riedlingen

Verleihung Gigabitkommune@BW
Digitalisierung

55 baden-württembergische Städte und Gemeinden als „Gigabitkommune@BW“ ausgezeichnet

Zwei Polizeibeamte bei einer Streife.
Innere Sicherheit

Waffen- und Messerverbote in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Austausch Innenminister mit Kommandeuren der Bundeswehr
Bevölkerungsschutz

Strobl im Austausch mit Bundeswehrkommandeuren zur zivilmilitärischen Zusammenarbeit