Volksbegehren

Innenministerium lässt Volksbegehren zum Artenschutz zu

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Blumen in einem Getreidefeld.

Das Innenministerium hat festgestellt, dass das Volksbegehren zum Artenschutz zulässig ist. Damit ist der Weg für das erste Volksbegehren über einen Gesetzentwurf in Baden-Württemberg frei. Die Unterschriftensammlung beginnt voraussichtlich im September.

„Heute ist ein historischer Tag für Baden-Württemberg. Dieses Volksbegehren ist zulässig, und damit ist klar: Zum ersten Mal können die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Volksbegehrens selbst darüber entscheiden, ob sie einen Gesetzentwurf unterstützen wollen oder nicht“, erklärte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl: „Die Aufgabe des Innenministeriums in diesem Verfahren ist nicht eine inhaltliche Bewertung des Anliegens. Unsere Aufgabe ist zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, damit das Volksbegehren zum Artenschutz zugelassen werden kann. Das Innenministerium hat festgestellt, dass das der Fall ist. Deshalb wurde heute den Vertrauensleuten des Volksbegehrens die Entscheidung bekanntgegeben, dass das Volksbegehren über den Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zugelassen wird.“
 
Die Vertrauensleute hatten am 26. Juli 2019 den Zulassungsantrag mit knapp 36.000 Unterstützungsunterschriften eingereicht. Mit dem Gesetzentwurf soll nach dem Willen der Antragsteller insbesondere ein besserer Schutz von Biotopverbunden und Streuobstwiesen sowie eine Einschränkung des Pestizideinsatzes und eine Erhöhung des Anteils ökologischer Landwirtschaft erreicht werden.
 
Zur Begründung erklärt das Innenministerium, dass zum einen die formalen Voraussetzungen – insbesondere die Unterstützung durch mindestens 10.000 Unterschriften – vorliegen. Zum anderen ist der Gesetzentwurf aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht unzulässig.
 
Das Innenministerium wird die Zulassung des Volksbegehrens einschließlich des Gesetzentwurfs nächste Woche im Staatsanzeiger bekannt machen. Einen Monat nach der Veröffentlichung wird dann die freie Sammlung beginnen. Weitere vier Wochen später wird die dreimonatige amtliche Sammlung, bei der sich die Bürgerinnen und Bürger bei ihren Gemeindeverwaltungen in Unterstützungslisten für das Volksbegehren eintragen können, starten. Die amtliche Sammlung endet voraussichtlich im Januar, die freie Sammlung im März des nächsten Jahres. Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, wofür eine Unterstützung von zehn Prozent der Wahlberechtigten (das sind knapp 770.000) notwendig ist, würde das Volksbegehren dem Landtag von der Regierung mit einer Stellungnahme unterbreitet. Wenn der Landtag dem Gesetzentwurf nicht unverändert zustimmt, kommt es zur Volksabstimmung. Diese würde voraussichtlich im Herbst 2020 stattfinden.
 
Das bisher einzige landesweite Volksbegehren in Baden-Württemberg fand 1971 statt. Es hatte allerdings keinen Gesetzentwurf, sondern die Auflösung des Landtags zum Gegenstand. Hintergrund war damals die Gebietsreform in Baden-Württemberg.

Weitere Meldungen

MIN Kanzler
Minister

Antrittsbesuch von Bundeskanzler Friedrich Merz in Baden-Württemberg

Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnologie Stefan Krebs
Digitalisierung

Stefan Krebs ist CIO des Jahres 2025

Zentrale Vereidigungsfeier Polizei
Polizei

Knapp 1.250 neue Polizistinnen und Polizisten legen gemeinsam ihren Diensteid ab

Büro, Digitalisierung, Laptop
Digitalisierung

Landtag stimmt zu: Bürger müssen Daten nur noch einmal angeben

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Polizeipräsidium Karlsruhe bekommt modernes Führungs- und Lagezentrum

Cyberkriminalität ist eine Gefahr für jeden
Polizei

Erneuter Schlag gegen die Infrastruktur von international agierenden Cyberkriminellen

Polizei mit BW-Wappen
Polizei

Erste zentrale Vereidigungsfeier mit großer Polizeischau in Villingen-Schwenningen

Neue Präsidentin der Gemeindeprüfungsanstalt
Land und Kommunen

Landtag beschließt Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz

AG Sicherheit im Luftraum
Sicherheit im Luftraum

Arbeitsgruppe Sicherheit im Luftraum tagt im Innenministerium

Sandsäcke nach einem Hochwasser. Quelle: Fotolia.
Krisenmanagement

Professionelle Krisenbewältigung mit dem neuen Krisenmanagement-Handbuch

Tag der Deutschen Einheit
Jahrestag

Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2025

MOVERS - Aktiv zur Schule
Sicherheit im Straßenverkehr

Projekt für Schulstraßen geht an den Start

von links nach rechts: Vorsitzender des DGB Bezirks Baden-Württemberg, Kai Burmeister; stellvertretende Vorsitzende des DGB Bezirks Baden-Württemberg, Maren Diebel-Ebers und Innenminister Thomas Strobl
Ausstellung

Ausstellung „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch“ im Innenministerium zu sehen

Streitkräfteempfang 2025
Bundeswehr

Streitkräfteempfang der Landesregierung setzt klares Zeichen für starke Gemeinschaft

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Einsatzmaßnahmen gegen Rockergruppierungen in mehreren Landkreisen