Volksbegehren

Innenministerium lässt Volksbegehren zum Artenschutz zu

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Blumen in einem Getreidefeld.

Das Innenministerium hat festgestellt, dass das Volksbegehren zum Artenschutz zulässig ist. Damit ist der Weg für das erste Volksbegehren über einen Gesetzentwurf in Baden-Württemberg frei. Die Unterschriftensammlung beginnt voraussichtlich im September.

„Heute ist ein historischer Tag für Baden-Württemberg. Dieses Volksbegehren ist zulässig, und damit ist klar: Zum ersten Mal können die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Volksbegehrens selbst darüber entscheiden, ob sie einen Gesetzentwurf unterstützen wollen oder nicht“, erklärte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl: „Die Aufgabe des Innenministeriums in diesem Verfahren ist nicht eine inhaltliche Bewertung des Anliegens. Unsere Aufgabe ist zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, damit das Volksbegehren zum Artenschutz zugelassen werden kann. Das Innenministerium hat festgestellt, dass das der Fall ist. Deshalb wurde heute den Vertrauensleuten des Volksbegehrens die Entscheidung bekanntgegeben, dass das Volksbegehren über den Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zugelassen wird.“
 
Die Vertrauensleute hatten am 26. Juli 2019 den Zulassungsantrag mit knapp 36.000 Unterstützungsunterschriften eingereicht. Mit dem Gesetzentwurf soll nach dem Willen der Antragsteller insbesondere ein besserer Schutz von Biotopverbunden und Streuobstwiesen sowie eine Einschränkung des Pestizideinsatzes und eine Erhöhung des Anteils ökologischer Landwirtschaft erreicht werden.
 
Zur Begründung erklärt das Innenministerium, dass zum einen die formalen Voraussetzungen – insbesondere die Unterstützung durch mindestens 10.000 Unterschriften – vorliegen. Zum anderen ist der Gesetzentwurf aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht unzulässig.
 
Das Innenministerium wird die Zulassung des Volksbegehrens einschließlich des Gesetzentwurfs nächste Woche im Staatsanzeiger bekannt machen. Einen Monat nach der Veröffentlichung wird dann die freie Sammlung beginnen. Weitere vier Wochen später wird die dreimonatige amtliche Sammlung, bei der sich die Bürgerinnen und Bürger bei ihren Gemeindeverwaltungen in Unterstützungslisten für das Volksbegehren eintragen können, starten. Die amtliche Sammlung endet voraussichtlich im Januar, die freie Sammlung im März des nächsten Jahres. Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, wofür eine Unterstützung von zehn Prozent der Wahlberechtigten (das sind knapp 770.000) notwendig ist, würde das Volksbegehren dem Landtag von der Regierung mit einer Stellungnahme unterbreitet. Wenn der Landtag dem Gesetzentwurf nicht unverändert zustimmt, kommt es zur Volksabstimmung. Diese würde voraussichtlich im Herbst 2020 stattfinden.
 
Das bisher einzige landesweite Volksbegehren in Baden-Württemberg fand 1971 statt. Es hatte allerdings keinen Gesetzentwurf, sondern die Auflösung des Landtags zum Gegenstand. Hintergrund war damals die Gebietsreform in Baden-Württemberg.

Weitere Meldungen

Anna Maria Ostermeier
Land und Kommunen

Anna Maria Ostermeier wird Erste Landesbeamtin des Landkreises Ravensburg

Aktionstag gegen Gewalt an Schulen
Entschlossen gegen Hass und Hetze

Aktionstag zur Bekämpfung von Gewalt an Schulen

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Verleihung der Bevölkerungsschutz-Einsatzmedaille Unwetter 2024
Bevölkerungsschutz

Auszeichnung für Fluthelferinnen und Fluthelfer

Gewitterzelle über dem Schwarzwald.
Sicherheit

Extremwetterlagen in Baden-Württemberg

Zwei Kinder mit Schultaschen zwischen geparkten Autos am Straßenrand. Quelle: Fotolia
Verkehrssicherheit

Bundesweiter Aktionstag „sicher.mobil.leben"

Glasfaserkabel sorgen für schnelles Internet.
Digitalisierung

Bundesregierung bringt Pläne für schnellen Netzausbau auf den Weg

Claudia Warken
Land und Kommunen

Claudia Warken wird Erste Landesbeamtin des Landkreises Biberach

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung und Baden-Württembergs Digitalisierungsminister Thomas Strobl
Digitalisierung

Digitalisierungsminister Thomas Strobl besucht die TECH 2025

Bundesweite Mobilfunk-Messwoche

„Deutschland checkt sein Netz“ – Einladung zur aktiven Teilnahme

Auslandseinsatz in Gambia, Polizei Baden-Württemberg
Polizei

Erfolgreicher Abschluss des Polizeiprojektes in Gambia

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Aktenstapel auf einem Schreibtisch
Bürokratieabbau

Ministerrat beschließt weitere Schritte zum Bürokratieabbau

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
Verfassungsschutz

Ministerrat bringt neues Landesverfassungsschutzgesetz auf den Weg