Feuerwehr

Gesetzentwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Einsatzkraft mit Funkgerät. Quelle: Fotolia.

Die Landesregierung will dafür sorgen, dass die Feuerwehren ihren Personalbestand sichern und ihre Wirtschaftlichkeit verbessern können. „Wir müssen die Rahmenbedingungen schaffen, damit sich auch in Zukunft noch ausreichend Männer und Frauen für eine Mitarbeit in den Feuerwehren finden und diese auch künftig rund um die Uhr für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sorgen können“, betonte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 27. Oktober 2015, nachdem das Landeskabinett den nach der Anhörung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes, des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg und des Landeskatastrophenschutzgesetzes beschlossen hat.

Der Gesetzentwurf räumt den Feuerwehren ein, ihren Dienst flexibler und arbeitsteiliger zu gestalten. In diesem Zusammenhang werden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Personen in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen oder in der Einsatzabteilung verbleiben können, die aus beruflichen, familiären oder anderen Gründen nur einzelne Feuerwehrtätigkeiten ausüben können oder wollen.

Vereinfacht werden auch die Regelungen, um angemessene Kostensätze für die Leistungen der Gemeindefeuerwehr erheben zu können. „Selbstverständlich bleiben die Pflichtaufgaben wie die Brandbekämpfung und die technische Hilfeleistung zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen weiterhin grundsätzlich kostenfrei“, so unterstrich der Minister. Wenn aber jemand besondere Gefahren herbeiführe oder durch technische Einrichtungen Fehlalarme ausgelöst werden, sei es gerechtfertigt, die Kosten nicht der Allgemeinheit anzulasten, sondern von den Verursachern der Feuerwehreinsätze angemessenen Kostenersatz zu verlangen. Hierfür sind neben den Vorgaben zur vereinfachten Ermittlung von Kostensätzen für den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen nunmehr auch Regelungen zur Berechnung der Stundensätze für Einsatzkräfte vorgesehen.

Ein weiteres wichtiges Anliegen der Landesregierung ist die Klarstellung, dass ehrenamtliche Helfer der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen, wenn sie die Feuerwehr auf deren ausdrückliche Anforderung hin unterstützen, die gleichen Ansprüche auf Ersatz des Verdienstausfalls und von Sachschäden unmittelbar gegenüber der Gemeinde haben wie die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen.

Ebenfalls zur Klarstellung und zur Verdeutlichung der bereits geltenden Rechtslage soll die Ermächtigung für die Gemeinden aufgenommen werden, den Angehörigen der Gemeindefeuerwehr als Freiwilligkeitsleistung finanzielle Unterstützung insbesondere zur Erholung, Aufrechterhaltung und Wiederherstellung ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit gewähren zu können.

Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus eine Ergänzung des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg. Diese soll Umgehungsversuche des am 1. März 2010 in Kraft getretenen nächtlichen Alkoholverkaufsverbots verhindern, die durch den Verkauf alkoholischer Getränke mittels sogenannter „Alkoholbringdienste“ oder aus Warenautomaten unternommen werden.

Bei der neu in den Gesetzentwurf aufgenommenen redaktionellen Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes handelt es sich um die Anpassung einer Verweisung an die durch die Neufassung vom 2. März 2010 geänderte Paragrafenfolge im Feuerwehrgesetz.

Weitere Meldungen

Auspuff eines hochmotorisierten Autos.
Polizei

Polizeipräsidium Heilbronn: Umgang mit der "Poser- & Raserszene"

Deutsche Delegation beim 4. Treffen der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen
„Mehr Warschau wagen“

Wertvoller Austausch beim 4. Treffen der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen

Deutsche Delegation beim 4. Treffen der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen
Deutsch-polnische Freundschaft

Deutsche Delegation beim 4. Treffen der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen

Volker Stier, Polizeivizepräsident PP Stuttgart
Polizei

Volker Stier ist neuer Polizeivizepräsident beim Polizeipräsidium Stuttgart

von links nach rechts: Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg, stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl, Landrat Dr. Achim Brötel, Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, Präsident des Städtetages Baden-Württemberg
Digitalisierung

Land und Kommunen vereinbaren schnellere Digitalisierung der Verwaltung

DRF Rettungshubschrauber
Rettungsdienst

Ravensburg wird Luftrettungsstandort

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl am 8. März 2026

Vorläufiges amtliches Landesergebnis

Stimmzettel in Wahlurne geworfen. Quelle: Fotolia
Landtagswahl am 8. März 2026

Wahlbeteiligung an der Urne bei der Landtagswahl am 8. März 2026 um 14:00 Uhr

Bundesrat
Bundesrat

Innenminister Thomas Strobl drängt im Bundesrat auf ein gutes KRITIS-Dachgesetzes

Landeswahlleiterin
Landtagswahl am 8. März 2026

Wahlaufruf der Landeswahlleiterin

Wahlbrief wird in einen Postkasten geworfen. Quelle: Fotolia
Landtagswahl am 8. März 2026

Letzte Hinweise zur Briefwahl

Büro, Digitalisierung, Laptop
Digitalisierung

Gesundheitscloud MEDI:CUS im Pilotbetrieb – Ministerrat beschließt künftige Strukur

Baum mit einem Hinweisschild auf ein Wahllokal. Quelle: Fotolia
Landtagswahl am 8. März 2026

Stimmabgabe – so geht wählen

Gruppenbild mit Minister Thomas Strobl (3. von links) bei der Innovationskonferenz Drohnen
Sicherheit

Innenminister Thomas Strobl lädt zur ersten Innovationskonferenz Drohnen

Verabschiedung PP Uwe Stürmer, PP Ravensburg
Polizei

Ravensburger Polizeipräsident in den Ruhestand verabschiedet