Feuerwehr

Gesetzentwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Einsatzkraft mit Funkgerät. Quelle: Fotolia.

Die Landesregierung will dafür sorgen, dass die Feuerwehren ihren Personalbestand sichern und ihre Wirtschaftlichkeit verbessern können. „Wir müssen die Rahmenbedingungen schaffen, damit sich auch in Zukunft noch ausreichend Männer und Frauen für eine Mitarbeit in den Feuerwehren finden und diese auch künftig rund um die Uhr für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sorgen können“, betonte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 27. Oktober 2015, nachdem das Landeskabinett den nach der Anhörung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes, des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg und des Landeskatastrophenschutzgesetzes beschlossen hat.

Der Gesetzentwurf räumt den Feuerwehren ein, ihren Dienst flexibler und arbeitsteiliger zu gestalten. In diesem Zusammenhang werden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Personen in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen oder in der Einsatzabteilung verbleiben können, die aus beruflichen, familiären oder anderen Gründen nur einzelne Feuerwehrtätigkeiten ausüben können oder wollen.

Vereinfacht werden auch die Regelungen, um angemessene Kostensätze für die Leistungen der Gemeindefeuerwehr erheben zu können. „Selbstverständlich bleiben die Pflichtaufgaben wie die Brandbekämpfung und die technische Hilfeleistung zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen weiterhin grundsätzlich kostenfrei“, so unterstrich der Minister. Wenn aber jemand besondere Gefahren herbeiführe oder durch technische Einrichtungen Fehlalarme ausgelöst werden, sei es gerechtfertigt, die Kosten nicht der Allgemeinheit anzulasten, sondern von den Verursachern der Feuerwehreinsätze angemessenen Kostenersatz zu verlangen. Hierfür sind neben den Vorgaben zur vereinfachten Ermittlung von Kostensätzen für den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen nunmehr auch Regelungen zur Berechnung der Stundensätze für Einsatzkräfte vorgesehen.

Ein weiteres wichtiges Anliegen der Landesregierung ist die Klarstellung, dass ehrenamtliche Helfer der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen, wenn sie die Feuerwehr auf deren ausdrückliche Anforderung hin unterstützen, die gleichen Ansprüche auf Ersatz des Verdienstausfalls und von Sachschäden unmittelbar gegenüber der Gemeinde haben wie die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen.

Ebenfalls zur Klarstellung und zur Verdeutlichung der bereits geltenden Rechtslage soll die Ermächtigung für die Gemeinden aufgenommen werden, den Angehörigen der Gemeindefeuerwehr als Freiwilligkeitsleistung finanzielle Unterstützung insbesondere zur Erholung, Aufrechterhaltung und Wiederherstellung ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit gewähren zu können.

Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus eine Ergänzung des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg. Diese soll Umgehungsversuche des am 1. März 2010 in Kraft getretenen nächtlichen Alkoholverkaufsverbots verhindern, die durch den Verkauf alkoholischer Getränke mittels sogenannter „Alkoholbringdienste“ oder aus Warenautomaten unternommen werden.

Bei der neu in den Gesetzentwurf aufgenommenen redaktionellen Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes handelt es sich um die Anpassung einer Verweisung an die durch die Neufassung vom 2. März 2010 geänderte Paragrafenfolge im Feuerwehrgesetz.

Weitere Meldungen

Anna Maria Ostermeier
Land und Kommunen

Anna Maria Ostermeier wird Erste Landesbeamtin des Landkreises Ravensburg

Aktionstag gegen Gewalt an Schulen
Entschlossen gegen Hass und Hetze

Aktionstag zur Bekämpfung von Gewalt an Schulen

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Verleihung der Bevölkerungsschutz-Einsatzmedaille Unwetter 2024
Bevölkerungsschutz

Auszeichnung für Fluthelferinnen und Fluthelfer

Gewitterzelle über dem Schwarzwald.
Sicherheit

Extremwetterlagen in Baden-Württemberg

Zwei Kinder mit Schultaschen zwischen geparkten Autos am Straßenrand. Quelle: Fotolia
Verkehrssicherheit

Bundesweiter Aktionstag „sicher.mobil.leben"

Glasfaserkabel sorgen für schnelles Internet.
Digitalisierung

Bundesregierung bringt Pläne für schnellen Netzausbau auf den Weg

Claudia Warken
Land und Kommunen

Claudia Warken wird Erste Landesbeamtin des Landkreises Biberach

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung und Baden-Württembergs Digitalisierungsminister Thomas Strobl
Digitalisierung

Digitalisierungsminister Thomas Strobl besucht die TECH 2025

Bundesweite Mobilfunk-Messwoche

„Deutschland checkt sein Netz“ – Einladung zur aktiven Teilnahme

Auslandseinsatz in Gambia, Polizei Baden-Württemberg
Polizei

Erfolgreicher Abschluss des Polizeiprojektes in Gambia

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Aktenstapel auf einem Schreibtisch
Bürokratieabbau

Ministerrat beschließt weitere Schritte zum Bürokratieabbau

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
Verfassungsschutz

Ministerrat bringt neues Landesverfassungsschutzgesetz auf den Weg