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Dr. Edgar Wais wird als Vorsitzender der Härtefallkommission verabschiedet

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Verabschiedung des Vorsitzenden der Härtefallkommission Dr. Edgar Wais (l.) durch Innenminister Thomas Strobl (r.).

 

„Für Dr. Edgar Wais war klar, dass ein bloßer Blick auf den jeweiligen Aktendeckel nicht genügt, um einen Antrag zu beurteilen. Der Arbeitsaufwand für sein Ehrenamt, den Vorsitz der Härtefallkommission, ist nicht zu unterschätzen und hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen“, erklärte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der feierlichen Verabschiedung von Dr. Edgar Wais als Vorsitzender der Härtefallkommission heute (2. Mai 2018) in Stuttgart. Die Zahl der Härtefalleingaben ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen – von 93 im Jahr 2010 auf 610 im Jahr 2016.

Innenminister Strobl dankte Dr. Edgar Wais für sein Engagement, das „unseren Dank, unseren Respekt und unsere höchste Anerkennung“ verdiene. Er habe die Arbeit der Härtefallkommission ganz maßgeblich geprägt: „Sie haben über zwölf Jahre – seit der ersten Sitzung der Härtefallkommission am 19. September 2005 – dieses Ehrenamt unermüdlich ausgeübt. Dabei haben Sie sich mit mehr als 7.000 Menschen näher befasst. Nahezu 2.000 Menschen haben Sie dabei zu einem legalen Aufenthalt in Deutschland verholfen.“ Dabei habe Dr. Edgar Wais seine Entscheidungen nie übers Knie gebrochen: Auch wenn die Sitzungen sich in die Länge zogen, habe er mit den Kommissionsmitgliedern die Fälle eingehend erörtert und darauf hingewirkt, die Ergebnisse der Kommission nachvollziehbar zu gestalten.

Mit der Arbeit der Härtefallkommission, so Minister Thomas Strobl anlässlich der Verabschiedung, gehe eine große Verantwortung einher. Dies gelte für die Menschen, die in der Härtefallkommission ihren letzten Anker sehen, dies gelte freilich auch für die Gesellschaft insgesamt: „Wir brauchen Herz und Härte. Für diejenigen, die in ihrer Heimat an Leib und Leben bedroht sind, haben wir ein Herz und helfen gerne. Wenn aber nach einem langen rechtsstaatlichen Verfahren feststeht, dass jemand kein Bleiberecht hat, muss die Ausreisepflicht regelmäßig durchgesetzt werden. Die Arbeit der Härtefallkommission trägt dazu bei, die Balance zwischen Herz und Härte zu finden.“

***

Dr. Edgar Wais, Jahrgang 1940, war seit September 2005 Vorsitzender der Härtefallkommission. Von 1985 bis zu seinem Ruhestand 2005 war er Landrat des Landkreises Reutlingen. 1997 bis 2005 war er Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg und ab 1999 zugleich Vizepräsident des Deutschen Landkreistags.

Die Mitglieder der Härtefallkommission werden jeweils für zwei Jahre und sechs Monate bestellt. Die Amtszeit von Dr. Edgar Wais endete zum 31. März 2018. Nachfolger im Amt ist Bürgermeister Werner Wölfle aus Stuttgart.

Die Härtefallkommission ist unabhängig. Sie wird ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Ausländer haben keinen Anspruch darauf, dass die Härtefallkommission sich mit einer Eingabe befasst oder eine bestimmte Entscheidung trifft. Die Härtefallkommission kann in Fällen, in denen nach ihrer Auffassung dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen, ein Härtefallersuchen an das Innenministerium richten. Dieses entscheidet dann, ob auf Grund des Härtefallersuchens den Betroffenen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

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