Das Innenministerium informiert aufgrund wiederkehrender Anfragen zum Disziplinarverfahren gegen den Inspekteur der Polizei über eine Fortentwicklung des Verfahrens.
Der Amtschef des Innenministeriums hat gegen den Inspekteur der Polizei vorläufige Maßnahmen nach § 22 Absatz 1 und 2 des Landesdisziplinargesetzes ausgesprochen. Es handelt sich um vorläufige Maßnahmen, die an den derzeitigen Ermittlungsstand im Disziplinarverfahren anknüpfen. Hiergegen hat der betroffene Beamte Klage eingereicht.
Weitere Angaben zum konkreten Einzelfall sind aus Gründen des Personaldatenschutzes gegenwärtig nicht möglich.