Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration hat am 12. März 2020 an alle Polizeidienststellen des Landes innerdienstliche Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Baden-Württemberg herausgegeben.
„Die Zahl der Menschen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind, nimmt wie vorhergesagt leider täglich zu. Derzeit wird alles dafür getan, dass die Ausbreitung verlangsamt wird. Wir können freilich nicht ausschließen, dass auch Polizistinnen und Polizisten erkranken oder zum Beispiel wegen der Kinderbetreuung den Dienst nicht antreten können. Aus diesem Grund habe ich bereits am 27. Februar im Landespolizeipräsidium die Projektgruppe ‚Corona‘ eingerichtet. Die Gruppe hat sich intensiv damit beschäftigt, wie wir auch weiterhin sicherstellen können, dass die Polizei ihre Aufgaben wahrnimmt. Dabei geht es darum, die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in allen Lagen zu gewährleisten und unsere Polizeibeamtinnen und -beamten zu schützen, auch um damit die Leistungsfähigkeit der Polizei sicherzustellen“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 12. März 2020 in Stuttgart.
Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration hat deshalb heute für alle Polizeidienststellen des Landes innerdienstliche Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Baden-Württemberg herausgegeben.
Die Maßnahmen umfassen ein Handlungskonzept, welches bei der gegenwärtig vorherrschenden Dynamik der Lage ein sofortiges Reagieren auf unterschiedlichste Szenarien ermöglicht. Beispielsweise können Besprechungen, dienstlichen Veranstaltungen oder Fortbildungen ausgesetzt, Dienstpläne angepasst, ein Abbau von Überstunden aufgeschoben oder auf das interne Berichtswesen verzichtet werden. Hierzu wurde ein Meldewesen zu COVID-19 Fällen in der Polizei BW (auch an Wochenenden) aufgebaut.
Zudem steht die Projektgruppe unter der Leitung des Inspekteurs der Polizei, Detlef Werner, im ständigen Austausch mit den zuständigen Gesundheitsbehörden, um die aktuelle Ausbreitung der Krankheit zu verfolgen und die gebotenen Schutzmaßnahmen abzustimmen. Allen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten werden beispielsweise in Anlehnung an die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts ständig aktualisierte Verhaltenshinweise für den Infektionsschutz übermittelt und die Versorgung mit entsprechender Schutzausstattung sichergestellt.
Derzeit sind exakt 200 Bedienstete der Polizei in häuslicher Quarantäne und es gibt zwei bestätigte Krankheitsfälle.