Migration

Bundesrat stimmt Vorschlag zur Beschäftigungsduldung zu

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl spricht im Bundesrat in Berlin.

Der Bundesrat hat dem Vorschlag des Landes Baden-Württemberg zur Beschäftigungsduldung zugestimmt. Der Anwendungsbereich der Beschäftigungsduldung soll maßvoll erweitert werden.

„Wir haben heute im Bundesrat eine Initiative zur Beschäftigungsduldung eingebracht. Im Interesse der Unternehmen streben wir an, dass der Anwendungsbereich der Beschäftigungsduldung maßvoll erweitert wird. Der Bundesrat hat dieser Initiative zugestimmt. Damit fordert der Bundesrat den Bundestag auf, gesetzgeberisch tätig zu werden: Bei Geflüchteten, deren Asylverfahren von der Hochphase des Flüchtlingszugangs betroffen waren, sollen für den 12-monatigen Duldungszeitraum auch Aufenthaltszeiten während des Asylverfahrens berücksichtigt werden“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl in der Plenarsitzung des Bundesrates in Berlin.

Anerkennung für Mithilfe der Unternehmen

„In der Hochphase des Flüchtlingszugangs kamen viele, vor allen Dingen junge Menschen, zu uns, um Schutz zu suchen und auch um hier ein besseres Leben zu finden. Schnell wurde klar, dass viele von den Neuangekommenen kein berechtigtes Schutzbedürfnis haben, sondern vielmehr versucht haben, über den Weg des Asylsystems Arbeit zu finden und Geld zu verdienen. Wir haben immer klar kommuniziert und auch Unternehmen aufgefordert, Menschen mit Bleibeperspektive in Lohn und Brot zu bringen. Denn Arbeit, das Erlernen der Sprache sind der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration. In der Hochphase der Flüchtlingskrise konnte freilich nicht jedem Unternehmer klar sein, welche Bedeutung die Bleibeperspektive des von ihm eingestellten Ausländers hat. Und ich sage ausdrücklich: Die Mithilfe von Unternehmern bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise verdient unsere vollumfängliche Anerkennung! Mit unserer Initiative wollen wir nun im Interesse unserer Wirtschaft sicherstellen, dass diese eingearbeiteten Kräfte nach Möglichkeit in den Betrieben verbleiben können – auch bei bestehender Ausreisepflicht. Die Regelung soll nur für Ausländer gelten, die bis zum 29. Februar 2016 in das Bundesgebiet eingereist sind, damit werden Anreize für eine künftige Wirtschaftsmigration vermieden, es gibt keinen ‚Pull-Effekt‘“, erklärte Minister Thomas Strobl, der gemeinsam mit Ministerpräsident Kretschmann das Land Baden-Württemberg im Bundesrat vertreten hat.
 
Seit dem 1. Januar 2020 sind die Regelungen zur Beschäftigungsduldung in Kraft. Diese gibt abgelehnten Asylbewerbern, die eine Beschäftigung ausüben, eine Bleibeperspektive. Voraussetzung ist u. a., dass der Betreffende seit mindestens zwölf Monaten geduldet ist („Vorduldungszeitraum“).

Initative im zweiten Anlauf erfolgreich

„Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die gegenwärtige Ausgestaltung der Beschäftigungsduldung noch nicht zur erforderlichen Rechtssicherheit bei Unternehmen und ausländischen Arbeitskräften führt. Vielmehr wirkt sich der Umstand, dass während des zwölfmonatigen Duldungszeitraums jederzeit Abschiebungen erfolgen können, negativ auf betriebliche Abläufe und Planungen aus. Deshalb haben wir bereits im Februar 2019 eine Bundesratsinitiative versucht. Und heute waren wir im zweiten Anlauf erfolgreich! Es lohnt sich, hartnäckig und ausdauernd seine Ziele zu verfolgen“, so Innenminister Thomas Strobl.
 
Bei der Befassung des Bundesrats mit dem damaligen Gesetzentwurf zur Beschäftigungsduldung am 15. Februar 2019 brachte Baden-Württemberg bereits einen entsprechenden Antrag ein. Damit wäre es bei Ausländern, die in der Hochphase des Flüchtlingszugangs eingereist sind, möglich gewesen, Aufenthaltszeiten während des Asylverfahrens auf den notwendigen Duldungszeitraum anzurechnen. Dafür gab es damals in der Länderkammer – trotz aller geleisteter Überzeugungsarbeit – jedoch keine Mehrheit. Nun hat Baden-Württemberg einen erneuten Vorstoß auf Bundesebene unternommen – mit Erfolg. Mit der Initiative wird der Bundestag dazu aufgerufen, im Aufenthaltsgesetz bei Geflüchteten, deren Asylverfahren von der Hochphase des Flüchtlingszugangs betroffen waren, für den 12-monatigen Duldungszeitraum auch Aufenthaltszeiten während des Asylverfahrens zu berücksichtigen.

Weitere Meldungen

Förderbescheidübergabe PP Aalen E-Autos
Polizei

225 neue Ladepunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge der Polizei Baden-Württemberg

Laptop mit Hände
Digitalisierung

CyberSicherheitsCheck jetzt auch für Handwerkskammern

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Auspuff eines hochmotorisierten Autos.
Polizei

Kontrollaktion gegen Autoposerszene

Foto 1
Verkehrssicherheit

Bilanz des Europaweiten Speedmarathons

Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut haben die Spitzen von Wirtschaftsverbänden, Kammern und Gewerkschaften im Land deshalb am Donnerstag (10. April) zu einem gemeinsamen Austausch eingeladen
Wirtschaft

Baden-Württemberg setzt auf Freihandel und ein starkes Europa

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
Polizei

Erweiterung und Sanierung des Polizeipräsidiums Heilbronn

Drogen und Fixerutensilien.
Sicherheit

Zahl der Drogentoten im Jahr 2024 deutlich angestiegen

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Zwei Polizeibeamte bei einer Streife.
Verordnung der Landesregierung

Waffen und Messer künftig im öffentlichen Personennahverkehr verboten

Landtag, Plenarsaal von oben
Wahlen

Landtagswahl 2026 findet am 8. März statt

Enforcement Trailer der Polizei Baden-Württemberg zur Geschwindigkeitskontrolle.
Polizei

Europaweite Kontrollen gegen Raser

Motorradfahrer und Auto auf einer Landstraße. Quelle: Fotolia
Polizei

Start der Motorradsaison 2025

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Blaulicht und Schriftzug "Stopp Polizei" auf einem Einsatzfahrzeug.
Polizei

Polizeiliche Kriminalstatistik 2024