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Bundesrat befasst sich mit Mindestspeicherung von IP-Adressen

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Bei der Speicherung von IP-Adressen müssen die vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden, daher hat sich Baden-Württemberg im Bundesrat nun dafür eingesetzt.

„Schwere Straftaten verlagern sich zunehmend in das Internet. Deshalb ist eine Mindestspeicherpflicht von IP-Adressen unverzichtbar, um den Strafverfolgungsbehörden eine Identifizierung der Straftäterinnen und Straftäter zu ermöglichen. Vereinfacht gesagt: Wir müssen die digitalen Fingerabdrücke sichtbar machen, damit Täterinnen und Täter nicht unentdeckt bleiben. Jede nicht gespeicherte IP-Adresse und damit jede nicht identifizierte Täterin, jeder nicht identifizierte Täter können weitere potentielle Opfer bedeuten. Unseren Ermittlerinnen und Ermittlern muss ein effektives Werkzeug an die Hand gegeben werden, damit andauernde Missbrauchshandlungen festgestellt und beendet werden können“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Baden-Württembergs, Thomas Strobl, am heutigen Freitag, 17. Mai 2024, in Berlin anlässlich der Sitzung des Bundesrats.

Auf der Tagesordnung des Bundesratsplenums stand unter anderem der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität. Bei Straftaten, die mittels Internet begangen werden, ist die IP-Adresse des Täters der effizienteste und schnellste Ermittlungsansatz für die Strafverfolgungsbehörden. Ohne die Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber laufen die Ermittlungen oft ins Leere, wenn keine anderen Spuren vorhanden sind. Um diese Zuordnung sicher zu ermöglichen, bedarf es einer Regelung zur verbindlichen Speicherung von IP-Adressen durch die Internetzugangsanbieter, welche die Spielräume nutzt, die der Europäische Gerichtshof für die Verkehrsdatenspeicherung eröffnet hat.

„Das von der Bundesregierung geplante Quick-Freeze-Gesetz ist gerade nicht ausreichend - ein reiner Etikettenschwindel. Denn: Relevante Daten werden von den Providern entweder überhaupt nicht gespeichert oder sind oft bereits gelöscht, bevor die Polizei überhaupt von der Straftat weiß. Und nicht mehr vorhandene Daten können auch nicht eingefroren werden. Hier geht es um schwerste Straftaten – Sexualdelikte, Mord und Totschlag. Vor allem geht es auch um den Schutz unserer Kinder, um den Schutz der Schwächsten und Verletzlichsten. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist in diesem Punkt klar und unmissverständlich. Die Richter haben Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt – die müssen wir nutzen und endlich entschlossen handeln“, betonte Minister Thomas Strobl.

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