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Baden-Württemberg setzt sich für Speicherung von IP-Adressen ein

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Zwei Hände auf einer Computertastatur. Quelle: Fotolia

Die Speicherung von IP-Adressen sowie Portnummern ist ein effektives Instrument zur Ermittlung von Tätern und Täternetzwerken im Bereich der Kinderpornographie und in anderen schwerwiegenden Deliktsbereichen. Hierfür setzt sich Baden-Württemberg im Bundesrat ein.

„Der Rechtsstaat muss auch im virtuellen Raum Straftäter aufspüren und zur Rechenschaft ziehen können. Dazu benötigt unserePolizei die erforderlichen zeitgemäßen Instrumente. Es tut weh einzugestehen: Wir tun hier in Deutschland nicht genug. Schwerste Straftaten im Netz erfordern eine scharfe Antwort des Rechtstaats. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes dazu ist deutlich und unmissverständlich. Der Europäische Gerichtshof gibt einen klaren Rahmen vor – und er gibt uns vor allem Handlungsmöglichkeiten. Diese gilt es für die Sicherheit der Menschen in unserem Land zu nutzen. Straftäter im Internet besser zu verfolgen, das ist mehr als eine technische Debatte. Hier geht es um den Schutz unserer Kinder. Dafür hat sich Baden-Württemberg kraftvoll im Bundesrat eingesetzt“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der Bundesratsdebatte am 16. Dezember 2022 in Berlin. In der Sache hat der Bundesrat keine Entscheidung getroffen.

IP-Adresse als Ermittlungsansatz

Die Speicherung von IP-Adressen sowie Portnummern ist ein effektives Instrument zur Ermittlung von Tätern und Täternetzwerken im Bereich der Kinderpornographie und in anderen schwerwiegenden Deliktsbereichen. Sofern Straftaten über das Internet begangen werden, handelt es sich bei der von Kriminellen verwendeten IP-Adresse oftmals um den einzigen erfolgversprechenden Ermittlungsansatz. Vor allem aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben zur eindeutigen Identifizierbarkeit tatverdächtiger Personen im Internet ist deren Ermittlung dort regelmäßig erschwert oder gar unmöglich. Vor dem Hintergrund, dass zwischenzeitlich mit einer IP-Adresse eine Vielzahl an Anwendern in das Netz vermittelt werden können, ist für eine eindeutige Identifizierung tatverdächtiger Personen zusätzlich auch die Speicherung der Portnummer erforderlich. IP-Adresse und Netzwerk-Port bilden die vollständige Adresse einer Anwendung auf einem Ziel- oder Absendersystem ab.

Digitale Reifenspuren sichtbar machen

„Die Begriffe klingen technisch und abstrakt: Speicherung von IP-Adressen, Quick-Freeze-Verfahren oder Log-in-Falle. Vereinfacht gesagt: Wir müssen die digitalen Reifenspuren sichtbar machen können. Gemeint ist eine begrenzte Speicherung der Verkehrsdaten, die beispielsweise auch die Inhaber von dynamischen IP-Adressen hinterlassen, um im Nachhinein die Spurenleger identifizieren zu können. Gerade Extremistinnen und Extremisten sowie Anbieter von Missbrauchsabbildungen nutzen häufig Anonymisierungsdienste, um ihre digitalen Reifenspuren zu verwischen. Wenn es uns gelingt, ein Verwischen dieser Spuren durch eine Speicherung der Verkehrsdaten zu vermeiden, schützen wir vor allem junge und jüngste Opfer vor Kindesmissbrauch und vor unvorstellbarem Leid – einem Leid, das mit entsprechenden Speicherfristen zu verhindern wäre“, so Minister Thomas Strobl.

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