In der „fünften Jahreszeit“ feiern die meisten Narren fröhlich und ausgelassen. „Allerdings haben insbesondere jüngere Besucher in den vergangenen Jahren durch übermäßigen Alkoholkonsum und Gewaltexzesse dem närrischen Treiben mancherorts ein jähes Ende bereitet“, warnte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 3. Februar 2015, in Stuttgart. Einzelne Veranstaltungen seien in der Vergangenheit aus Angst vor gewalttätigen Ausschreitungen sogar abgesagt worden. Im vergangenen Jahr sei ein Nachtumzug von mehreren hundert betrunkenen Jugendlichen gestürmt worden. Andere Veranstalter hätten daraufhin auf ähnliche Aktivitäten verzichtet. Gerade Organisatoren kleinerer Veranstaltungen sähen sich nicht mehr in der Lage, die Sicherheit der friedlichen Besucher zu gewährleisten.
Auch während der Faschingszeit gelten beim Konsum von alkoholischen Getränken die Bestimmungen des Jugendschutzes und des Gaststättenrechts uneingeschränkt. „Deren Einhaltung werden wir in diesem Jahr wiederum intensiv überwachen“, kündigte Innenminister Gall an. Ein weiteres besonderes polizeiliches Augenmerk gelte der Sicherheit im Straßenverkehr. „Absolut verantwortungslos verhalten sich alle, die sich alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Drogen ans Steuer setzen“, hob er hervor. Hier stehe bei weitem nicht nur der Führerschein auf dem Spiel. Viel schwerer wögen die Gefahren für sich selbst und für unbeteiligte Verkehrsteilnehmer. Komme es zum Verkehrsunfall, seien die wirtschaftlichen und persönlichen Folgen enorm. Schadensersatzforderungen der Geschädigten oder Versicherungen könnten die Zukunft verbauen.
Die Polizei werde deshalb auch während der „tollen Tage“ wieder gezielt Alkohol- und Drogenkontrollen durchführen. Im vergangenen Jahr seien hierbei 1.247 Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gestoppt worden. Davon seien 876 alkoholisiert und 371 unter Drogeneinfluss unterwegs gewesen. Weiter habe die Polizei in der Fastnachtszeit 2014 insgesamt 218 Verkehrsunfälle wegen Alkohol- und 23 Verkehrsunfälle wegen Drogenbeeinflussung aufnehmen müssen. Ein Mensch sei dabei ums Leben gekommen und 91 zum Teil schwer verletzt worden. „Alkohol oder Drogen am Steuer sind absolut nicht tolerierbar. Mein Appell lautet deshalb: Einer muss nüchtern bleiben! Wer fährt, trinkt nicht - wer trinkt, fährt nicht“, sagte Gall.
Doch auch außerhalb des Straßenverkehrs könne verantwortungsloser Konsum von Alkohol dramatische Folgen haben. Viel zu oft werde gerade von jüngeren Besuchern die gewaltverstärkende Wirkung von Alkohol unterschätzt. Er verstärke aggressive Stimmungen, führe zu Provokationen und Beleidigungen, welche in angetrunkener Stimmung leicht in Gewalt ausarten könnten.
Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzes und gaststättenrechtlicher Vorschriften stünden in den kommenden Tagen bis Aschermittwoch vor allem Gewerbetreibende und Festveranstalter in der Pflicht. Dabei stehen laut Minister zwei Bestimmungen im Vordergrund: die Altersgrenze für die Abgabe alkoholischer Getränke liege bei 16 Jahren, branntweinhaltige Getränke (auch Mixgetränke) dürfen nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. „Diese sind für effektiven Jugendschutz zentral und müssen mit aller Konsequenz eingehalten werden. Hier wird die Polizei intensive Kontrollen vornehmen“, unterstrich Innenminister Gall.
Das Gleiche gelte für das Ausschankverbot an erkennbar Betrunkene. Denn mit dem Alkoholisierungsgrad steige nicht nur die Gefahr, selber gewalttätig zu werden, sondern auch die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat zu werden. Alkoholisierten Personen falle es wesentlich schwerer, gefährliche Situationen richtig einzuschätzen. Auch Taschendiebe und Sexualtäter hätten mit alkoholisierten Opfern leichtes Spiel.
Alle Narren und Besucher müssten miteinander dafür sorgen, den Spaß am gemeinsamen Feiern zu erhalten, um ein böses Erwachen aus der Faschingszeit zu verhindern. "Damit alle gut und sicher durch die „fünfte Jahreszeit" kommen, wird die Polizei präsent sein und auch Tipps und Hinweise für eine sichere Faschingszeit geben", so Innenminister Reinhold Gall.
Zusatzinformationen:
Die Jugendschutzbestimmungen und weitere Informationen und Tipps gibt es unter diesen Internetadressen:
www.jugendschutztrainer.polizei-beratung.de
www.polizei-beratung.de
www.time4teen.de
www.staygold.eu
www.gib-acht-im-verkehr.de.
Umfangreiche Informationen rund um das Thema Alkohol- und Drogenkonsum sind auch im Internet unter www.bleib-klar.de zu finden.
Mit Partnern der landesweiten Verkehrssicherheitsaktion GIB ACHT IM VERKEHR wurden speziell für Vereine besondere Plakate kreiert. Diese können über die Koordinierungs- und Entwicklungsstelle Verkehrsprävention kev-bw@gib-acht-im-verkehr.de bezogen werden.
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