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Akute Waldbrandgefahr in Baden-Württemberg

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Brennender Wald

Aktuell besteht auch in Baden-Württemberg die große Gefahr von Wald- und Vegetationsbränden. Die Feuerwehren sind gut aufgestellt im Kampf gegen das Feuer, dennoch wird auch die Unterstützung aller Bürgerinnen und Bürger benötigt. 

„Aktuell besteht auch bei uns in Baden-Württemberg die große Gefahr von Wald- und Vegetationsbränden. Die Feuerwehren im Land sind zwar sehr gut aufgestellt, wenn es darum geht, Waldbrände zu löschen. Ganz wichtig ist freilich, alles dafür zu tun, dass es erst gar nicht brennt. Dafür braucht es die Unterstützung aller Bürgerinnen und Bürger“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 16.06.2023.

Klimawandel steigert die Waldbrandgefahr

Landwirtschaftsminister Peter Hauk betonte: „In der Folge des Klimawandels sind die Waldbrandrisiken im Land insgesamt deutlich gestiegen. Wir haben darauf frühzeitig reagiert und eine ‚Modellregion Waldbrand- Hardtwald‘ eingerichtet. Hier sind wichtige Impulse für die Waldbrandprävention entstanden. Beispielsweise intensivieren wir die Zusammenarbeit landesweit in einem Tandem zwischen Forstleuten und Feuerwehr. Mit der Errichtung der Plattform ‚Integriertes Waldbrandmanagement‘ an der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg stärken wir den Austausch von Fachbehörden, Waldbesitzern und weiterer Akteuren und verbessern die Waldbrandprävention in Baden-Württemberg.“

Feuerwehren bekämpften 2022 insgesamt 123 Brände in Wäldern

Bei langen Trockenperioden, hochsommerlichen Temperaturen und Wind steigt das Risiko für Vegetationsbrände deutlich an. Im letzten Jahr bekämpften die Feuerwehren in Baden-Württemberg aufgrund der außergewöhnlichen Trockenheit und Hitze insgesamt 123 Brände in den Wäldern; dies liegt deutlich über dem bisherigen Durchschnitt der letzten Jahre. Hinzu kommen viele Brände an Böschungen, auf Feldern und Wiesen.

Ein Großteil der Vegetationsbrände wird durch Fehlverhalten ausgelöst. Durch fahrlässige und leider auch durch vorsätzliche Brandstiftung.
Verbote zum Rauchen und Feuermachen sind deshalb unbedingt zu beachten. Besondere Vorsicht ist auch bei Wald- und Forstarbeiten sowie bei Mäharbeiten geboten. Durch heiße Maschinenteile, durch Funkenschlag, beispielsweise beim Kontakt von Motorsägen etwa mit Steinen, oder beim Nachfüllen von Kraft-und Betriebsstoffen kommt es immer wieder zu Bränden. Vorsicht ist auch angebracht, wenn Fahrzeuge auf ausgetrocknete Wiesen oder Feldern abgestellt werden; Teile des Motors oder der Abgasanlage können am Unterboden der Fahrzeuge sehr heiß sein. Beim Parken auf Wander- und Waldparkplätzen sollte die Durchfahrt mit Großfahrzeugen der Feuerwehr jederzeit möglich ist.

Wer eine warme oder gar noch brennende Feuerstelle im Wald entdeckt, sollte unverzüglich die Feuerwehr über 112 verständigen. In vielen Fällen kann der Standort des Mobiltelefons durch die Integrierte Leitstelle geortet werden. Die Feuerwehren nutzen zur Navigation im Wald spezielles Kartenmaterial. Kreuzungen, Einbahnstraßenregelungen für nachrückende Fahrzeuge sowie Wendemöglichkeiten werden während eines Einsatzes im Wald teilweise mit umgelegten Verkehrsleitkegeln als „Pfeil“, durch rot/weiße Flatterbänder oder sonstige Markierungen gekennzeichnet. Diese Markierungen dürfen auch abseits der direkten Einsatzstelle auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.

Gerade bei kleineren Bränden besteht gegebenenfalls auch die Chance, den Brand zu bekämpfen oder die Ausbreitung zu verhindern. Wichtig ist, dass sich bei Löschversuchen niemand selbst in Gefahr bringt. Der Einsatz der Feuerwehr ist bei einem Schadenfeuer für den Meldenden kostenfrei – auch im Falle, dass die Feuerwehr nicht mehr tätig werden muss.

Verhalten im Brandfall

Minister Hauk bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer machen ist ganzjährig nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die Ortspolizeibehörden sowie die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss grundsätzlich mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

Was tun, wenn ein Brand ausgebrochen ist?

Wichtig sei es, so Hauk, Ruhe zu bewahren und sich und andere Personen nicht in Gefahr zu bringen. Wählen Sie die 112 und informieren Sie die Leitstelle über folgende Punkte.

  1. Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
  2. Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
  3. Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
  4. Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.
  5. Nutzen Sie die kostenfreie App „Hilfe im Wald“, im Notfall können Sie die Einsatzkräfte direkt zu ihrem Standort navigieren.

Hintergrundinformationen

Weitere Informationen finden sich unter www.mlr-bw.de/Wald sowie unter www.dwd.de/waldbrand.

Informationen zur kostenfreien App ‚Hilfe im Wald‘: Die Rettungs-App für Android und iOS. Im Unglücksfall wird über die App ‚Hilfe im Wald‘ schnell der nächstgelegene Rettungstreffpunkt identifiziert und Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst an die entsprechende Stelle angefordert.

Was Forstleute in Baden-Württemberg sonst noch tun, um den Wald im Klimawandel zu erhalten finden sie unter MRL-BW.de/Blattwenden.

***

Forstverwaltung und Feuerwehr arbeiten schon heute eng zusammen und stellen sich auf klimatische Veränderungen und deren Folgen ein. Beim Projekt ‚Modellregion Waldbrandschutz Hardtwald‘ etwa haben wir erfolgreich Fachberater-Tandems aus Feuerwehr und Forst erprobt. Die Tandems sollen die Informationen im Stadt- und Landkreis steuern und erste Ansprechstelle für ein landesweites Netz darstellen. Waldbrandschutz besteht aus vorbeugenden Maßnahmen durch die Forstverwaltung und schnellen, abwehrenden Maßnahmen durch die Feuerwehr.

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