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Aktenaustausch mit „Datenautobahn Strafsachen“

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 Gruppenfoto der Teilnehmer bei der EInführung der elektronischen Aktenführung im Strafverfahren

Zum schnellen Aktenaustausch führt Baden-Württemberg die zwischen Justiz und Polizei einmalige „Datenautobahn Strafsachen“ ein. Über speziell gesicherte Datenleitungen und Postfächer können über Glasfaserkabel auch sehr umfangreiche Akten übersendet werden.

In diesem Umfang bundesweit einmalig erproben Polizei und Justiz in Ulm die gemeinsame elektronische Strafakte. Im Falle eines strafrechtlich relevanten Verhaltens legt die Polizei eine elektronische Ermittlungsakte an. Diese wird dann komplett digital geführt und mitsamt den digitalen Beweismitteln über eine dafür entwickelte „Datenautobahn“ an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Die Staatsanwaltschaft führt die Akte als elektronische Strafakte der Justiz weiter. Als solche gelangt sie zu den Gerichten und in den dortigen Instanzenzug. Stellvertretender Ministerpräsident und Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl und Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges gaben heute bei der Staatsanwaltschaft Ulm den offiziellen Startschuss für das Projekt.

Elektronische Aktenführung ist ein Meilenstein

Stellvertretender Ministerpräsident und Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl sagte: „Die Digitalisierung verändert die Welt, sie macht auch die Strafverfolgung schneller und effizienter. Wir nutzen die Möglichkeiten der Digitalisierung und passen alle Arbeitsabläufe in den Dienststellen auf die elektronische Arbeit an - wir wechseln nicht einfach von der Arbeit mit Papier zu elektronischen Dokumenten. Wir gehen in Ulm den entscheidenden Schritt in der jahrelangen intensiven Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz zur Entwicklung der gemeinsamen elektronischen Gerichtsakte.“

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges erläuterte: „Die elektronische Aktenführung im Strafverfahren ist ein Meilenstein für die Digitalisierung der Justiz. Seit 2018 wird die digitale Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei vorbereitet. Jetzt ist es so weit und das Projekt nimmt Fahrt auf. Die Herausforderung war und ist, die elektronischen Akte so zu strukturieren, dass sie nach der Übergabe an einen anderen Beteiligten im Strafverfahren ohne Medienbrüche weiterverarbeitet werden können. Berge mit Millionen von Akten; sie werden bald der Vergangenheit angehören“.

Aktenaustausch mit „Datenautobahn Strafsachen“

Zum schnellen Aktenaustausch führt Baden-Württemberg die zwischen Justiz und Polizei einmalige „Datenautobahn Strafsachen“ ein. Über speziell gesicherte Datenleitungen und Postfächer können über Glasfaserkabel auch sehr umfangreiche Akten übersendet werden. Dem Datenschutz wird im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs durch moderne Verschlüsselungsverfahren Rechnung getragen. Der rechtlich wirksame Austausch elektronischer Dokumente erfolgt nicht einfach per E-Mail, sondern mittels des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP). Die zu übertragenden Daten werden auf Senderseite ver- und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt (sog. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung).

„Künftig können die Akten ortsunabhängig von mehreren Personen auf Seiten der Justiz und Polizei bearbeitet werden, das ist vor allem in komplexen Verfahren von großem Vorteil.  Mit einem Knopfdruck kann dabei der jeweilige Wissensstand auch allen anderen mitgeteilt und mit dem dortigen Aktenstand abgeglichen werden“, erklärte Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz. Über den elektronischen Rechtsverkehr steht die digitale Akte auch den weiteren Verfahrensbeteiligten zur Verfügung, sodass beispielsweise auch Verteidiger und Nebenklagevertreter die Akten im Volltext durchsuchen oder mit digitalen Anmerkungen und Hinweisen versehen und sich damit umfassender und schneller einarbeiten können. Akteneinsicht wird künftig über ein in Baden-Württemberg für die ganze Justiz in Deutschland entwickeltes Portal gewährt. Die Verteidiger können schnell und sicher Einsicht in die Ermittlungsakten erhalten, während in der Justiz weitergearbeitet wird.

Hintergrundinformationen zum Pilotprojekt:

„Im Pilotprojekt werden die im Polizeirevier Ulm-West angelegten sowie die an die Staatsanwaltschaft, das Haus des Jugendrechts und das Amtsgericht Ulm weitergegebenen Ermittlungsverfahren digital geführt. In dem bundesweit einmaligen Projekt arbeiten Justiz und Polizei eng zusammen, um künftig die Vorteile der Digitalisierung umfassend zu nutzen“, so Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen. Bis Juni 2022 werden im Rahmen des Projekts 124 Anwenderinnen und Anwender der Polizei in Ulm bei der Strafverfolgung mit der eErmittlungsakte arbeiten. Die Staatsanwaltschaft Ulm ist am Pilotptojekt mit sieben Staatsanwältinnen und Staatsanwälten aus zwei Ermittlungsabteilungen, neun Servicekräften und zwei Rechtspflegern beteiligt. Am Amtsgericht Ulm sind acht Richterinnen und Richtern, eine Rechtspflegerin und 20 Servicekräfte Teil des Pilotptojekts.

Hintergrundinformationen zur elektronischen Strafakte:

Mit der Einführung der elektronischen Akte in der baden-württembergischen Justiz hat das Ministerium der Justiz und für Migration 2016 begonnen. Derzeit arbeiten rund 4.000 Beschäftigte in den Gerichten mit digitalisierten Akten. Aufgrund der zahlreichen Beteiligten bei Polizei und Justiz ist die gemeinsame elektronische Strafakte eine besondere Herausforderung. Bis 2025 sollen die Ermittlungs-, Verwaltungs- und Kriminalakten landesweit bei der Polizei Baden-Württemberg eingeführt werden. Analog dazu sieht das eJustice-Programms der Justiz in Baden-Württemberg die flächendeckende Einführung der elektronischen Akten in allen Verfahrensbereichen bis spätestens 31. Dezember 2025 vor.

Bilder zu dem Termin finden Sie in unserer Mediathek.

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