Beratung durch die Polizei

Straftaten und Verkehrsunfälle verhindern

Neben konsequenter Strafverfolgung setzt das Innenministerium deutliche Schwerpunkte auf die vorbeugende Kriminalitäts- und Unfallbekämpfung. 80 Prozent aller Straftaten und Verkehrsunfälle sind präventiv beeinflussbar. Sie können also häufig durch sicherheitsbewusstes Verhalten oder geeignete Sicherheitstechnik vermieden werden.

Eine ältere Dame lässt sich von der Polizei beraten.
  • Bürgerorientierte Vorbeugung

Polizeiliche Kriminalprävention

Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) hat die Aufgabe, Vorbeugungsmöglichkeiten in verschiedenen Kriminalitätsfeldern aufzugreifen und bürgerorientiert in bundesweit einheitlichen Präventionsmedien der Polizei darzustellen.

Enforcement Trailer der Polizei Baden-Württemberg zur Geschwindigkeitskontrolle.
  • Verkehrssicherheit erhöhen

Verkehrsprävention

Die Landesregierung verfolgt mit dem „Verkehrssicherheitskonzept Baden-Württemberg“ das Ziel, die Anzahl der im Straßenverkehr getöteten und verletzten Menschen deutlich zu reduzieren. Eine professionelle Verkehrsüberwachung steht daher im Mittelpunkt der polizeilichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Hauptunfallursachen.

Kampfhund mit Maulkorb.
  • Gefährliche Hunde

Kampfhundeverordnung

Für mehr als sechs Monate alte Kampfhunde und für sonstige gefährliche Hunde im Sinne der Polizeiverordnung gilt Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit. Wer einen Kampfhund halten will, benötigt eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Eine solche kann jedoch nur unter engen Voraussetzungen erteilt werden.

Blaulicht und Schriftzug "Stopp Polizei" auf einem Einsatzfahrzeug.
  • Bestechung

Korruptionsverhütung und Korruptionsbekämpfung

Das Ansehen und die Integrität der öffentlichen Verwaltung sind für einen Rechtsstaat von grundlegender Bedeutung. Deshalb ist die Verhütung und Bekämpfung von Korruption ein wichtiges Ziel des Landes Baden-Württemberg.

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