Korruption tritt in zwei Erscheinungsformen auf:
Die situative Korruption ist gekennzeichnet durch spontane Bestechungsangebote und -annahmen, die sich vielfach aus Alltagssituationen heraus entwickeln. Unter struktureller Korruption sind dagegen solche Fälle zu verstehen, bei denen das Zusammenwirken der beteiligten Geber und Nehmer planmäßig und auf bestimmte Zeit oder auf Dauer angelegt ist.
Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg (Innenministerium) veröffentlicht im Sicherheitsbericht umfassende und transparente Informationen zum Thema Korruption im jeweiligen Berichtsjahr. Basierend auf den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und weiteren Erkenntnissen stellt der Bericht die Entwicklung der Korruptionsdelikte dar und ordnet diese ein.
Entsprechend dem von der Landesregierung am 8. Oktober 1996 beschlossenen Maßnahmenpaket zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption wurde beim Landeskriminalamt eine landesweite ressortübergreifende Koordinierungsgruppe zur Korruptionsbekämpfung (KGK) eingerichtet. Gestützt auf Analysen der Lage und der Erfahrungen aller beteiligten Stellen der Landesverwaltung und der Kommunen erarbeitet die KGK Empfehlungen und Hinweise zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung.
Wesentliche Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption sind in der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (GABl. 2024, S. 992) enthalten, die mit Wirkung vom 31. Dezember 2024 in Kraft getreten ist. Den Text der Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung finden Sie am Ende der Seite unter "Weiterführende Links".
Neben den in der Verwaltungsvorschrift niedergelegten allgemein gültigen und organisatorischen Regelungen gibt es für spezielle Themenfelder, wie zum Beispiel Sponsoring oder die Annahme von Geschenken, Belohnungen und sonstigen Vorteilen, Sonderregelungen.
Weitere wesentliche Maßnahmen im Kampf gegen Korruption sind in Baden-Württemberg der Vertrauensanwalt zur Korruptionsbekämpfung und ein anonymes Hinweisaufnahmesystem:
2009 wurde in Baden-Württemberg erstmals ein Vertrauensanwalt zur Korruptionsbekämpfung bestellt. Als unabhängige Anlaufstelle nimmt er Mitteilungen entgegen, die Verdachtsmomente für Korruptionsstraftaten enthalten können und prüft diese auf ihren Inhalt und etwaige strafrechtliche Relevanz. Ziel seiner Arbeit ist die Aufklärung von Korruptionssachverhalten. Der Vertrauensanwalt kann einem Hinweisgeber auf Wunsch Verschwiegenheit zusichern. Nähere Informationen zum Thema Vertrauensanwalt finden Sie auf der Homepage des Vertrauensanwalts.
Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hat am 1. September 2012 für alle Bürgerinnen und Bürger das so genannte „anonyme Hinweisaufnahmesystem“ freigeschaltet. Der Kontakt in diesem internetbasierten Dialogsystem erfolgt anonymisiert, ohne Angaben zum Hinweisgebenden über einen gesicherten Web-Server. Die IP-Adressen der Hinweisgebenden werden nicht gespeichert. Sie können über dieses System mit der Polizei in Kontakt treten, wobei Ihre Anonymität jederzeit gewährleistet bleibt. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg bewertet die eingehenden Hinweise und kann über das anonyme Postfach bei Bedarf mit Ihnen in Kontakt treten. Notwendig kann dies beispielsweise dann sein, wenn der Hinweis noch vage ist und ergänzende Informationen benötigt werden.
Einen anonymen Hinweis können Sie unter www.bkms-system.net/bw-korruption abgeben. Um Ihre Anonymität zu gewährleisten, kopieren Sie bitte die Internetadresse in Ihren Browser. Nach dem Aufruf der Internetadresse können Sie in wenigen Schritten Ihren Hinweis übersenden.