Kriminalitätsbekämpfung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, verfolgt Baden-Württemberg seit Beginn der 90er Jahre den Ansatz der kommunalen Kriminalprävention, kurz KKP. In dem beim Innenministerium Baden-Württemberg angesiedelten „Projektbüro Kommunale Kriminalprävention“ wird gesamtgesellschaftlich und ressortübergreifend im Sinne eines ganzheitlichen und vernetzten Vor-Ort-Ansatzes die Präventionsarbeit des Landes begleitet. Vorbildlich ist dabei der enge und vertrauensvolle Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden, mit den Justizbehörden, mit Jugend- und Sozialeinrichtungen, Vereinen, Verbänden und die enge Einbindung der Bürgerinnen und Bürger.
Handlungsfelder der Kriminalprävention
Ein wesentlicher Faktor kriminalpräventiven Handelns ist die Information von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und weiterer Interessierten über Kriminalitätsphänomene, Vorgehensweisen und Maschen von Straftätern sowie über Möglichkeiten zur Vorbeugung und Verhinderung von kriminellen Ereignissen. Dazu zählen beispielsweise:
- technische Sicherungen
- sicherheitsbewusstes Verhalten
- Hilfs- und Verantwortungsbereitschaft im Lebensumfeld
Diesem Grundsatz folgend wurde bereits 1975, auf Initiative des Landes Baden-Württemberg, das Programm „Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes“ (ProPK) ins Leben gerufen. Es wird von Bund und Ländern finanziert und hat die Aufgabe, Präventionsmöglichkeiten in unterschiedlichen Kriminalitätsfeldern aufzugreifen und bürgerorientiert in bundesweit einheitlichen Präventionsmedien der Polizei darzustellen. Dies geschieht mit Pressetexten, Anzeigen, Aufklärungsbroschüren, Auslobung von Präventionspreisen oder Plakat-Aktionen.
Im Internet-Portal des ProPK, unter www.polizei-beratung.de, werden umfangreiche Informationen und Tipps zu den Themen
- Betrug
- Diebstahl und Einbruch
- Drogen
- Gefahren im Internet
- Gewalt
- Jugendkriminalität
- Raub
- Extremismus
- Sexualdelikte
- Zivilcourage
angeboten.
Maßnahmen und Aufklärungskampagnen zur Verhinderung von Wohnungseinbrüchen
Zur Information und Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger wurde 2012 die bundesweite Kampagne „K-EINBRUCH“ (www.k-einbruch.de/) ins Leben gerufen. Diese wurde auch im Jahr 2015 fortgesetzt. So fand im Oktober 2015 zum vierten Mal der „Tag des Einbruchschutzes“ statt. Schwerpunkt war unter anderem die Vorstellung der KfW-Förderprodukte. Auf maßgebliche Initiative Baden-Württembergs wurden seit 2014 Förderprodukte der KfW-Bankengruppe dahingehend erweitert, dass beispielsweise auch der Einbau einbruchhemmender Fenster und Türen sowie von Alarmanlagen durch zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse gefördert wird. Seit November 2015 werden zudem, ebenfalls auf Initiative Baden-Württembergs, Maßnahmen zum Einbruchschutz auch ohne kombinierte Umbauten, z.B. zur Barrierefreiheit, mit einem durch den Bund finanzierten Zuschuss gefördert. Dass der Einbau von Sicherheitstechnik Wirkung zeigt, belegt auch der zwischenzeitlich auf über 44 Prozent gestiegene Versuchsanteil bei Wohnungseinbrüchen. Wichtige Hinweise und
Informationen zu den Förderprodukten der Kfw-Bankengruppe können unter www.k-einbruch.de bzw. auf www.kfw.de abgerufen werden. Informationen zu sicherheitstechnischen Maßnahmen finden Sie unter: http://www.nicht-bei-mir.de/, allgemeine Tipps und Hinweise rund um das Thema Wohnungseinbruch unter www.polizei-beratung.de.
Informationen zum technischen Einbruchschutz bieten auch die 35 Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen bei den regionalen Polizeipräsidien. Hier haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich kompetent, kostenlos und produktneutral über mögliche Schwachstellen und technische Sicherungsmöglichkeiten von Wohnungen und Gebäuden beraten zu lassen. Auf dem Portal www.polizei-beratung.de finden Sie die nächstgelegene kriminalpolizeiliche Beratungsstelle.
Drogenprävention
Zur Verhinderung des Drogenmissbrauchs setzt die Polizei Baden-Württemberg auf Information und Aufklärung. Das polizeiliche Angebot umfasst zum Beispiel Unterrichts- und Informationsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrerinnen und Lehrer sowie die Beteiligung an Messen, Ausstellungen und weiteren Veranstaltungen. Hierbei werden insbesondere Informationen zu den Wirkungsweisen, Risiken und Gefahren von Drogen vermittelt. Zudem werden straf- und führerscheinrechtliche Folgen beim Umgang mit illegalen Drogen sowie Auswirkungen, auch von legalen Suchtmitteln, auf den Straßenverkehr thematisiert.
Inhaltliche Schwerpunkte liegen auf den Themen Alkohol, Nikotin, Cannabiskonsum und synthetische Drogen / Ecstasy sowie den „neuen psychoaktiven Substanzen“.
Ziel der polizeilichen Drogenprävention ist ein verantwortungsbewusster Umgang mit legalen Suchtmitteln, mit dem Ziel, weitgehender Abstinenz, und totaler Abstinenz im Hinblick auf illegale Drogen.
Weiterte Informationen zum Thema Drogen finden Sie unter www.praevention.polizei-bw.de/praevention/drogen/ und www.polizei-beratung.de.
Informationen speziell für Kinder und Jugendliche finden sich unter www.polizeifürdich.de.
Neue Präventionsstrukturen nach Umsetzung der Polizeistrukturreform und Kooperation mit den Schulen
Im Zuge der Umsetzung der Polizeistrukturreform, zu Beginn des Jahres 2014, wurde bei allen zwölf regionalen Polizeipräsidien die Kriminal- und Verkehrsprävention in einem eigenständigen „Referat Prävention“ organisatorisch direkt beim Polizeipräsidenten - gemäß der Zielsetzung „Prävention ist Chefsache“ - angegliedert. Damit ist die Polizei in der Lage, ein flächendeckendes und für jede weiterführende Schule im Land abrufbares Präventionsangebot in den ausgewählten Themenschwerpunkten
- Gewaltprävention
- Vorbeugung von Mediengefahren
- Drogen- und Verkehrsprävention,
durch speziell geschulte Kräfte anbieten zu können. Weiterführende Schulen können ihre jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den Polizeipräsidien direkt kontaktieren und Termine für Schülerveranstaltungen, aber auch Informationsveranstaltungen für Eltern und Lehrerkräfte vereinbaren.
Um die Akzeptanz und Inanspruchnahme des Angebots seitens der Schulen auf ein möglichst hohes Niveau zu heben, wurde am 19. Januar 2015 die gemeinsame Erklärung zwischen Innen- und Kultusministerium unterzeichnet. Ziel ist, die Präventionsangebote der Polizei mit dem landesweiten schulischen Präventionskonzept „stark.stärker.WIR.“ noch stärker zu verzahnen und damit möglichst viele Kinder und Jugendliche mit kriminal- und verkehrspräventiven Angeboten und Botschaften zu erreichen.
Weiterführende Informationen zum Thema Kriminalprävention finden sich unter
Flyer und Broschüren zum Thema Kriminalprävention sind auch bei den Polizeidienststellen vor Ort erhältlich.