In der Debatte um die Konsequenzen aus dem Terroranschlag von Boston hat sich Innenminister Reinhold Gall gegen eine Ausweitung der Videoüberwachung ausgesprochen.
Bei öffentlichen Veranstaltungen mit besonderem Gefährdungsrisiko könnten schon jetzt Bild- und Tonaufzeichnungen von Personen zur Erkennung und Abwehr von Gefahren angefertigt werden, sagte Gall in Stuttgart. Dies lasse das baden-württembergische Polizeigesetz bereits heute zu. Damit reagierte er auf Forderungen von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der sich für mehr Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen ausgesprochen hatte.
Videoüberwachung kann nach Angaben Galls bei Verdacht auf Straftaten zum Beispiel bei einer Versorgungsanlage, im Nahverkehr oder einem anderen besonders gefährdeten Objekt eingesetzt werden. Gleiches gelte für öffentlich zugängliche Orte mit besonderer Kriminalitätsbelastung. Nach Straftaten könne auf Basis der Strafprozessordnung auch auf Videoaufnahmen von Unternehmen oder anderen privaten Quellen zugegriffen werden. Hierfür sei die Fahndung in Boston ein Beispiel.
Gall betonte: «Aus meiner Sicht reichen diese Möglichkeiten aus.» Eine hundertprozentige Sicherheit könne nicht einmal eine flächendeckende Videoüberwachung gewähren. Friedrich versuche mit seiner Forderung von den Versäumnissen der Bundesregierung bei der Verbrechensbekämpfung abzulenken.
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dpa/lsw