Beim Polizeipräsidium Mannheim ist sofort der Dienstposten der
Leitung des Führungs- und Einsatzstabes (w/m/d)
mit einer Beamtin/einem Beamten des höheren Polizeivollzugsdienstes zu besetzen.
Zugleich ist über den Dienstposten der/des
Polizeivizepräsidentin/Polizeivizepräsidenten (w/m/d)
beim Polizeipräsidium Mannheim zu entscheiden.
Das regionale Polizeipräsidium Mannheim ist eine dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg unmittelbar nachgeordnete Polizeidienststelle (§ 115 Abs. 1 Nr. 1 PolG). Die Aufgaben ergeben sich aus § 23 DVO PolG. Der Dienstbezirk ist in § 121 PolG festgelegt.
Der Leitung des Führungs- und Einsatzstabes obliegt die Leitung, Steuerung und Koordinierung der vier Stabsbereiche sowie die Dienst- und Fachaufsicht über diese. Sie trägt darüber hinaus die Personalverantwortung für die Beschäftigten der Organisationseinheit.
Die Leitung des Führungs- und Einsatzstabes wirkt bei der Personalentwicklung im Polizeipräsidium Mannheim mit; insbesondere obliegt ihr die Ausbildungsleitung für den höheren und den gehobenen Dienst gemäß den einschlägigen Vorschriften. Sie vertritt den Dienstbereich im Innen- und Außenverhältnis, hier insbesondere in der Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen, benachbarten Behörden, Institutionen und Organisationen im Rahmen des zugewiesenen Aufgabenbereichs.
Bei herausragenden polizeilichen Einsatzlagen leitet sie den Führungsstab in einer besonderen Aufbauorganisation oder ist Polizeiführerin/Polizeiführer des Einsatzes.
Der Dienstposten der Leitung des Führungs- und Einsatzstabes ist nach Besoldungsgruppe A 16 bewertet.
Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte im höheren Polizeivollzugsdienst des Landes, die sich mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A 15 befinden und über folgende Berufserfahrung verfügen:
- Wahrnehmung von mindestens zwei Führungsfunktionen des höheren Polizeivollzugsdienstes in einer Polizeidienststelle oder Einrichtung für den Polizeivollzugsdienst (§ 115 PolG) bzw. Landesbehörde, von denen wenigstens eine nach Besoldungsgruppe A 15 bewertet gewesen ist oder
- Wahrnehmung mindestens einer Führungsfunktion des höheren Polizeivollzugsdienstes in einer Polizeidienststelle oder Einrichtung für den Polizeivollzugsdienst (§ 115 PolG) bzw. Landesbehörde und einer Funktion des höheren Polizeivollzugsdienstes in einem Ministerium, von denen wenigstens eine nach Besoldungsgruppe A 15 bewertet gewesen ist.
Von Vorteil sind
- eine breite Fachkompetenz sowie einschlägige Einsatz- bzw. Projekterfahrungen in operativen und strategischen polizeilichen Themenfeldern sowie
- eine hohe Sozialkompetenz.
Mit der Vergabe des Dienstpostens wird auch über die künftige Beförderungsmöglichkeit nach Besoldungsgruppe A 16 entschieden, die vollzogen werden soll, sobald die persönlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen vorliegen.
Der Dienstposten der Polizeivizepräsidentin/des Polizeivizepräsidenten umfasst die Stellvertretung der Dienststellenleitung. Die Dienstposteninhaberin/der Dienstposteninhaber ist in die wesentlichen Führungsprozesse der Dienststellenleitung eingebunden und trägt mit ihrer/seiner Führungsleistung dazu bei, die Ziele des Polizeipräsidiums Mannheim zu erreichen. Sie/Er übernimmt zugleich die Leitung des Führungs- und Einsatzstabes oder der Schutzpolizeidirektion oder der Kriminalpolizeidirektion.
Bei herausragenden polizeilichen Einsatzlagen in einer besonderen Aufbauorganisation ist sie/er ggf. Polizeiführerin/Polizeiführer des Einsatzes.
Mit der Vergabe des Dienstpostens wird auch über die künftige Beförderungsmöglichkeit nach Besoldungsgruppe B 2 entschieden, die vollzogen werden soll, sobald die persönlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen vorliegen.
Bewerben können sich aus Gründen der Personalentwicklung Beamtinnen und Beamte im höheren Polizeivollzugsdienst des Landes, die sich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 16 befinden und über folgende Berufserfahrung verfügen:
- Wahrnehmung einer mindestens nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten Führungsfunktion des höheren Polizeivollzugsdienstes in einem Ministerium oder einer Polizeidienststelle oder Einrichtung für den Polizeivollzugsdienst (§ 115 PolG).
Von Vorteil sind zusätzlich
- eine breite Fachkompetenz in polizeilichen Themenfeldern und
- eine vorbildliche, konstruktive, vertrauenswürdige Zusammenarbeit mit anderen Behörden, mit Dienststellen und Einrichtungen der Polizei sowie mit sonstigen Partnern zur Gewährleistung der inneren Sicherheit.
Für den Dienstposten der Polizeivizepräsidentin/des Polizeivizepräsidenten ist eine gesonderte Bewerbung erforderlich.
Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen werden ausdrücklich begrüßt und bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Vollzeitstelle ist grundsätzlich teilbar.
Interessentinnen und Interessenten können sich bis 15.05.2026 ausschließlich über das Onlineportal unter der „Kennziffer 48-2026“ bewerben.
Ansprechpersonen sind die Leiterin des Referats 33, Frau Ströbele (Tel. 0711/231-5334) und Frau Müller (Tel. 0711/231-3987).
Bewerbungsfrist: 15.05.2026
