Rechtsetzung

VwV Regelungen und Digitaltauglichkeits-Check

Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen (VwV Regelungen) ist am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten.

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Die Weichen für die Verwaltungsdigitalisierung werden in der Rechtsetzung gestellt. Verwaltungsdigitalisierung ist ein wichtiger Hebel für Bürokratieentlastung. Einfache, zügige, transparente und nutzerorientierte elektronische Zugänge zu effizienten Verwaltungsverfahren mit medienbruchfreien elektronischen Geschäftsprozessen sind das Ziel. Voraussetzung dafür sind Rechtsgrundlagen, die das möglich machen und nicht behindern. Damit Digitalisierungsfragen zukünftig bereits bei der Ausarbeitung von Regelungen mitbedacht werden, sieht die Neufassung der VwV Regelungen die Einführung eines Digitaltauglichkeits-Checks vor. Mit dem Digitaltauglichkeits-Check als Werkzeug soll es leichter werden, Regelungsentwürfe möglichst frühzeitig systematisch auf Digitaltauglichkeit zu prüfen.

VwV Regelungen

Die „Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen (VwV Regelungen)“ ist das Kerndokument der baden-württembergischen Rechtsetzung. Sie richtet das Rechtsetzungsverfahren und die Inhalte von Regelungen an den Grundsätzen Erforderlichkeit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Digitaltauglichkeit aus und stellt allgemeine Regeln für das Erlassen und Ändern von Rechtsvorschriften (Gesetzen und Rechtsverordnungen) und Verwaltungsvorschriften auf. Die VwV Regelungen formuliert zudem Grundsätze zur Prüfung von Regelungsvorhaben auf Erforderlichkeit, Qualität und Digitaltauglichkeit, auf Belastung von Normadressaten durch unnötige Bürokratie, zur Regelungsfolgenabschätzung, zur Nachhaltigkeitsprüfung, zur Digitaltauglichkeitsprüfung und zur Veröffentlichung von Regelungen sowie zur Geltungsdauer von Verwaltungsvorschriften und innerdienstlichen Anordnungen.

Mit dem Instrument der Praxis-Checks können Aufwände und bürokratische Belastungen im direkten Austausch mit Normanwendern und -adressaten identifiziert und vermieden werden.

Eine Bürokratielastenschätzung soll bei Gesetzesvorhaben durchgeführt werden, die erhebliche Auswirkungen für Unternehmen, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger oder aufwändige Verwaltungsverfahren erwarten lassen. Bei Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften entscheiden die Ministerien, ob sie eine Bürokratielastenschätzung vornehmen.

Digitaltauglichkeits-Check BW

Seit Oktober 2023 werden in Baden-Württemberg neue und zu ändernde Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften vor ihrem Inkrafttreten systematisch auf Digitaltauglichkeit geprüft. Klassische Digitalisierungshindernisse wie zum Beispiel Medienbrüche, Nachweise in Papierform oder persönliches Erscheinen auf dem Amt sollen künftig möglichst vermieden werden. Der Digitaltauglichkeits-Check soll dazu beitragen, dass Digitalisierungserfordernisse in der Rechtsetzung von Anfang an systematisch mitgedacht und angemessen berücksichtigt werden.

Der Digitaltauglichkeits-Check BW ist als schlankes digitales Verfahren mit zwei Schritten angelegt. Das jeweils federführende Ressort ist für den Check seines Regelungsvorhabens verantwortlich. Arbeitsgrundlage ist der Leitfaden Digitaltauglichkeits-Check.

Ablauf des Digitaltauglichkeits-Checks BW

1. Schritt: frühzeitig Vorprüfung durchführen: Zu Beginn der Arbeiten an einem Regelungsvorhaben sollte die Vorprüfung zum Digitaltauglichkeits-Check durchgeführt werden. Das Ergebnis der Vorprüfung wird vom federführenden Ressort an die Stabsstelle für Bürokratieentlastung beim Statistischen Landesamt übermittelt. Diese gibt daraufhin eine Ersteinschätzung ab, ob ein Digitaltauglichkeits-Check erforderlich ist.

2. Schritt: Digitaltauglichkeits-Check durchführen, Ergebnisse dokumentieren: Die Vorprüfung hat ergeben, dass ein Digitaltauglichkeits-Check erforderlich ist. Nun sollten alle neu zu erlassenden bzw. zu ändernden digitalrelevanten Vorgaben des Regelungsvorhabens bearbeitet und von Anfang an digitaltauglich gestaltet werden. Das Ergebnis des Digitaltauglichkeits-Checks ist zu dokumentieren und wird vom federführenden Ressort an die Prüfstelle Digitaltauglichkeits-Check im Innenministerium übermittelt. Die Prüfstelle nimmt daraufhin zum Ergebnis Stellung.

Kontakt: Stabsstelle für Bürokratieentlastung (SfBe) beim Statistischen Landesamt BW buerokratieentlastung@stala.bwl.de

Kontakt: Prüfstelle Digitaltauglichkeits-Check im Innenministerium, Referat 53, digitaltauglichkeits-check@im.bwl.de

Bei Fragen zu Datenschutz und Datensicherheit steht außerdem der Beratungsstab des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Verfügung poststelle@lfdi.bwl.de