Baden-Württemberg hat im Vergleich zu anderen Ländern von Beginn an großen Wert daraufgelegt, service-bw als gemeinsame E-Government-Plattform für Land und Kommunen aufzubauen. Das Portal ermöglicht das schnelle Auffinden von Behörden- und Verwaltungsinformationen und bildet die Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg. Grundlagen und weiterführende Informationen finden Sie an dieser Stelle.
Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.
Nutzungszahlen steigen ständig
Zwischen 2016 und 2019 ist die Zahl der jährlichen Zugriffe („Page Impressions“) von rund 11,5 Mio. auf rund 15,2 Mio. gestiegen. Allein im ersten Quartal 2020 wurde die Suchfunktion von service-bw rund 4,3 Millionen Mal in Anspruch genommen. Im September 2020 existierten auf service-bw 463.918 Servicekonten von Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg.
Service-bw wird fortlaufend weiterentwickelt
Mit dem Beschluss des IT-Planungsrats zur Umsetzung der Interoperabilität der Servicekonten vom Oktober 2018 sollen Bürgerinnen und Bürger mit einem Servicekonto künftig deutschlandweit ihre Verwaltungsleistungen online nutzen können. Konkret wird es durch die Interoperabilität möglich sein, das Servicekonto von service-bw bei den digitalen Verwaltungsleistungen des Bundes oder anderer Bundesländer zu verwenden. Umgekehrt werden digitale Verwaltungsleistungen auf service-bw mit den Servicekonten des Bundes und anderer Bundesländer nutzbar.
Der IT-Planungsrat hat im Februar 2020 zudem der Einrichtung eines einheitlichen Unternehmenskontos auf Basis von ELSTER zugestimmt. Das Land Bayern wurde vom IT-Planungsrat mit der Bereitstellung von vier Bausteinen beauftragt. Das Land Bremen mit der Prüfung zweier ergänzender Module.