Im Notfall ist die gesamte Rettungskette entscheidend

Rettungskette und Hilfsfrist

Rettungskette

Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland die Fokussierung auf die gesamte Rettungskette im Rettungsdienstgesetz (RDG) und Rettungsdienstplan verankert.

Die Hilfsfrist ist ein wichtiges Instrument für die Planung von Rettungswachen und Rettungsdienstfahrzeugen. Entscheidend ist jedoch, das Augenmerk auf die rettungsdienstlichen Abläufe der gesamten Rettungskette zu legen. Ein funktionierender Rettungsdienst erfordert eine lückenlose Versorgung der Notfallpatientin bzw. des Notfallpatienten durch qualifiziertes ärztliches und nichtärztliches Personal bis zur Aufnahme in einer für die weitere Versorgung geeigneten Einrichtung. Glieder dieser Rettungskette sind die lebensrettenden Sofortmaßnahmen und das Absetzen des Notrufs 112.

Die Integrierte Leitstelle wird umgehend das geeignete boden- oder luftgebundene Rettungsmittel disponieren. Bei reanimationspflichtigen und lebensbedrohlich erkrankten Notfallpatientinnen und Notfallpatienten alarmiert die Integrierte Leitstelle die ehrenamtlichen Helfer vor Ort oder smartphonebasiert organisierte ehrenamtliche Ersthelfer. Diese können mit ihrem Einsatz bis zum Eintreffen des professionellen Rettungsdienstes das therapiefreie Intervall verkürzen und Leben retten.  

Nach dem Eintreffen des Rettungsmittels wird direkt entsprechend der Erkrankung und/oder Verletzung die Betreuung und Versorgung am Notfallort aufgenommen. Entscheidende Aufgabe ist die Wiederherstellung und/oder Stabilisierung der Vitalfunktionen am Ort des Notfallgeschehens und deren Erhalt während des Transports in einem geeigneten Rettungsmittel. Dies erfolgt mit dem Ziel eines schnellstmöglichen Transports in das für die weitere Versorgung geeignete nächstgelegene Krankenhaus.

Gerade für Schwerverletzte und Schwerkranke ist die Wahl der Zielklinik von elementarer Bedeutung. Beispielsweise bei Schlaganfall und Herzinfarkt ist nicht so relevant, wie schnell der Rettungswagen vor Ort ist, sondern wie schnell eine wirksame Therapie begonnen werden kann. Hier gilt: Möglichst innerhalb von 60 Minuten im Krankenhaus anzukommen, was als so genannte „golden hour“ bezeichnet wird. Deshalb wurde mit dem Rettungsdienstplan 2022 auch die Prähospitalzeit als Planungskriterium neu eingeführt, also die Zeit, bis die Patientin oder der Patient im geeigneten Krankenhaus ist. Um die Einhaltung der Prähospitalzeit sicherzustellen, werden auch Zeiten im Einsatzablauf wie Gesprächsannahme- und Ausrückzeit in den Blick genommen und für diese im Rettungsdienstplan feste Zielgrößen eingeführt.

Hilfsfristen 2022 (PDF, nicht barrierefrei)

Rettungskette: Zahlen im Einsatzablauf