Wenn jede Sekunde zählt

Luftrettung

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DRF Rettungshubschrauber

Die Luftrettung hat gegenüber dem bodengebundenen Rettungsdienst eine wichtige Ergänzungsfunktion. Aufgaben der Luftrettung in der Primärrettung sind die schnelle Zuführung von Notarzt, Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin und medizinischer Ausrüstung an die Notfallstelle sowie der schnelle und schonende Transport des Notfallpatienten in das aufgrund seiner Erkrankung oder Verletzung geeignete nächstgelegene Krankenhaus. Ein Rettungshubschrauber (RTH) soll zum Einsatz kommen, wenn er den Notfallort als erstes notarztbesetztes Rettungsmittel erreicht, ein Lufttransport medizinisch erforderlich ist oder der Lufttransport zur Einhaltung des empfohlenen Zeitintervalls bis zur Aufnahme des Patienten in die für ihn geeignete Klinik erforderlich ist. Ein Schwerpunkt bei Einsätzen von RTH liegt bei der Versorgung von internistischen Notfällen und von Verletzten bei Verkehrsunfällen.

In der Sekundärrettung ist die Funktion der Luftrettung die Verlegung intensivüberwachungs- und behandlungspflichtiger Patienten, bei denen Notarzt und Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin mit besonderer intensivmedizinischer Qualifikation sowie ein geeignetes Rettungsmittel erforderlich sind. Die Sekundärrettung wird in Baden-Württemberg durch Intensivtransporthubschrauber (ITH) wahrgenommen. Da der Patient bereits medizinisch versorgt ist, sind Sekundärtransporte nicht hilfsfristgebunden.

Luftrettungsstandorte

Die Luftrettung mit Rettungstransporthubschraubern sowie Intensivtransporthubschraubern wird derzeit durch die ADAC Luftrettung und die DRF Luftrettung in Baden-Württemberg sichergestellt.

Um die Luftrettung noch weiter zu optimieren, werden auf Grundlage der Struktur- und Bedarfsanalyse des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement zwei neue Standorte ergänzt (Lahr und Bereich Ravenstein) und bestehende Standorte teilweise verlegt. 

Struktur- und Bedarfsanalyse des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement (PDF)

Die neuen Standorte der Luftrettung wurden am17.11.2022 im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen bekanntgegeben:

  • Lahr (Ortenaukreis)
  • Ravenstein (Neckar-Odenwald-Kreis)
  • Villingen-Schwenningen
  • Ulm
  • Tübingen
  • Karlsruhe
  • Deggenhausertal-Wittenhofen
  • Pattonville
  • Mannheim
  • Freiburg

Jeder der zehn Rettungshubschrauber deckt nun im Durchschnitt 3.575 km2 der Landesfläche Baden-Württembergs ab. Damit besitzt Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich fortan die beste Versorgungsdichte aller Bundesländer. Für die Menschen im Land wird hierdurch eine noch schnellere Luftrettung erreicht.

Die Standortentscheidungen basieren auf dem Ergebnis intensiver und umfassender Prüfungen der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen zur Machbarkeit einzelner auf Grundlage des Gutachtens in Aussicht genommener Standorte. Dabei wurden neben topographischer Geeignetheit, Umweltverträglichkeitsprüfung und Lärmschutzprüfung auch einsatztaktische Aspekte in den Blick genommen.

Die Planungen an den neuen Standorten beginnen nun und die luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen können eingeholt werden. Danach werden die Standorte ausgeschrieben und der Bau der Stationen vorangetrieben.

Ausführliche Antworten und ergänzende Informationen zu den Änderungen bei der Luftrettung finden Sie hier: