Berg- und Wasserrettung gehören zu den Sonderrettungsdiensten

Berg- und Wasserrettung

Lebensretter in schwierigen und unwegsamen Gelände

Die Bergwacht Schwarzwald und die DRK-Bergwacht Württemberg gliedern sich landesweit in über 40 Ortsgruppen. Mit beiden Organisationen verbindet das Land eine langjährige und gute Partnerschaft.

Die Bergwacht ist mit ihren Bergrettungswachen überall dort präsent, wo im schwierigen und unwegsamen Gelände häufig Hilfe benötigt wird. Die Organisationen der Bergrettung sind seit jeher als satzungsgemäße Vereinsleistung im Rahmen der dort bestehenden Ehrenamtsstrukturen in den Rettungsdienst eingebunden.

Nach Maßgabe der §§ 26 und 30 Rettungsdienstgesetz (RDG) erhalten die Bergwacht Schwarzwald und die DRK-Bergwacht Württemberg vom Land öffentliche Fördermittel für Investitionskosten und Rettungsmittel. 

DLRG mit Rettungsboot
DLRG mit Rettungsboot

 

Der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), d.h. den Landesverbänden Baden und Württemberg, wurde durch vertragliche Vereinbarungen die Durchführung des Wasser-Rettungsdienstes in Baden-Württemberg nach dem Rettungsdienstgesetz (RDG) übertragen. Die Landesverbände Baden und Württemberg bestehen aus 34 Bezirken, die sich wiederum in rund 400 Ortsverbände und zahlreiche Stützpunkte sowie Wasserrettungswachen gliedern.

Die DLRG hat - im Umfang ihrer ehrenamtlichen Leistungsfähigkeit - die Aufgabe, bei Notfallpatienten an, auf und im Gewässer Maßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden einzuleiten, ihre Transportfähigkeit herzustellen und sie für den weiteren Transport an den bodengebundenen Rettungsdienst oder die Luftrettung zu übergeben.

Konzeptionen zur Berg- und Wasserrettung

Der Landesausschuss für den Rettungsdienst hat im Dezember 2014 Konzeptionen über die Durchführung des Berg- und des Wasser-Rettungsdienstes in Baden-Württemberg beschlossen.

Konzeption über die Durchführung des Berg-Rettungsdienstes in Baden-Württemberg

Konzeption über die Durchführung des Wasser-Rettungsdienstes in Baden-Württemberg