Die Bergwacht ist mit ihren Bergrettungswachen überall dort präsent, wo im schwierigen und unwegsamen Gelände häufig Hilfe benötigt wird. Die Organisationen der Bergrettung sind seit jeher als satzungsgemäße Vereinsleistung im Rahmen der dort bestehenden Ehrenamtsstrukturen in den Rettungsdienst eingebunden.
Nach Maßgabe der §§ 26 und 30 Rettungsdienstgesetz (RDG) erhalten die Bergwacht Schwarzwald und die DRK-Bergwacht Württemberg vom Land öffentliche Fördermittel für Investitionskosten und Rettungsmittel.