Damit die rettungsdienstlichen Strukturen auch die Herausforderungen der Zukunft meistern können, wurde das Rettungsdienstgesetz (RDG) im Jahr 2024 grundlegend überarbeitet und im März 2026 die Rettungsdienstplanverordnung (RDPlanVO) erlassen. Damit wurden vor allem moderne Planungsinstrumente geschaffen [Verlinkung zur Planung]. Außerdem wurden das Telenotärztliche System und der Digitale Versorgungsnachweis auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Neue Versorgungssysteme können auf der Grundlage einer Experimentierklausel erprobt werden, bevor sie – sofern sie sich bewähren – landesweit ausgerollt werden.
Rettungsdienstgesetz und Rettungsdienstplanverordnung
Die bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Menschen mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports ist die zentrale Aufgabe des Rettungsdienstes. Geregelt ist dies im Rettungsdienstgesetz und der Rettungsdienstplanverordnung.

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