Die Planung im Rettungsdienst verfolgt das Ziel, ein flächendeckendes Grundnetz an Vorhaltungen der Notfallrettung über das ganze Land zu spannen. Das heißt, es wird festgelegt, wo Rettungswachen und Notarztstandorte eingerichtet werden und wie viele Rettungsmittel dort vorgehalten werden. Mit der Neufassung des Rettungsdienstgesetzes und dem Erlass der Rettungsdienstplanverordnung stellt das Land die rettungsdienstliche Planung und damit die Versorgung der Menschen in Baden-Württemberg auf eine moderne Grundlage. Diese orientiert sich an dem, was die Notfallpatientinnen und Notfallpatienten aus medizinischer Sicht tatsächlich benötigen.
Bisher war die Grundlage der Planung in der Notfallrettung eine einheitliche Hilfsfrist. Diese hat sich nicht direkt an medizinischen Kriterien orientiert, sondern an der Verwendung von Sondersignal. Tatsächlich gibt es aber unterschiedliche Kategorien von Notfällen. Dafür ist die Hilfsfrist nicht mehr zeitgemäß, denn sie erlaubt eine solche Differenzierung nicht.
Bei einigen Notfällen kommt es darauf an, dass schnellstmöglich Hilfe vor Ort ist und rettende Maßnahmen durchführt werden, beispielsweise das Stoppen einer starken Blutung. Die Erkenntnisse der Notfallmedizin haben auch gezeigt, dass bei manchen Notfällen die rettenden Maßnahmen erst im Krankenhaus ergriffen werden können, beispielsweise die Auflösung des Blutgerinnsels beim Schlaganfall. Dann ist vor allem die schnellstmögliche Übergabe in eine weitergehende Versorgung im Krankenhaus entscheidend. Ziel des Landes ist es, eine differenzierte Planung durchzuführen, die diese Kategorien berücksichtigt. So kann den Menschen bei Notfällen gezielt anhand der medizinischen Bedarfe sinnvoll geholfen werden.
Künftig erfolgt daher die Planung der bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Vorhaltungen in der Notfallrettung anhand differenzierter Notfallkategorien. Diesen Notfallkategorien ist jeweils eine Planungsfrist zugeordnet, die sich an den jeweiligen medizinischen Bedarfen orientiert. Die Notfallkategorien wurden von erfahrenen Notfallmedizinerinnen und Notfallmedizinern sowie weiteren Fachleuten aus der rettungsdienstlichen Praxis erarbeitet. Dabei sind auch die Erkenntnisse des Forschungsprojekts „Entwicklung und Validierung von Planungskriterien für rettungsdienstlich relevante Strukturen als Grundlage für eine landeseinheitliche Planungsmethodik im Rettungsdienst in Baden-Württemberg unter besonderer Berücksichtigung logistischer Aspekte“ (EVRALOG-BW) am Extern:Health Care Lab des Karlsruher Instituts für Technologie (Öffnet in neuem Fenster) (KIT) eingeflossen.
Mit der Planung anhand von Notfallkategorien geht Baden-Württemberg neue und innovative Wege. Sie erlaubt Rettungsmittel gezielt dort vorzuhalten, wo sie auch gebraucht werden. Damit bildet die Planung zielgenauer den Bedarf an Rettungsmitteln ab und kommt vor allem jenen Menschen zugute, die den dringendsten Hilfebedarf haben.
Die Notfallkategorien werden hier dargestellt:
„Notfallkategorie 1“ bezeichnet Notfalleinsätze, bei denen
- akut höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden und
- eine Interventionsmöglichkeit am Einsatzort besteht oder aufgrund von besonderen Einsatzlagen wie Brand- oder polizeilichen Lagen die Erforderlichkeit nach Buchstabe a zu erwarten gewesen wäre, aber kein Patientenkontakt stattgefunden hat.
Es geht also um Fälle, bei denen es darauf ankommt, dass der Rettungswagen schnellstmöglich vor Ort ist und rettende Maßnahmen durchgeführt werden. Beispiele für diese Notfallkategorie sind die akute Atemnot oder die starke Blutung.
„Notfallkategorie 2“ bezeichnet Notfalleinsätze, bei denen
- akut höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden,
- nur eine eingeschränkte Interventionsmöglichkeit am Einsatzort besteht und
- die Lebens- oder Gesundheitsgefahr in erster Linie durch eine Intervention in einer geeigneten Versorgungseinrichtung abgewendet werden kann.
Es geht also um Fälle, bei denen es darauf ankommt, dass die Notfallpatientinnen und Notfallpatienten schnellstmöglich in einem geeigneten Krankenhaus behandelt werden. Beispiele für diese Notfallkategorie sind der Herzinfarkt oder der Schlaganfall.
„Notfallkategorie 3“ bezeichnet sonstige Notfalleinsätze, insbesondere bei
- Krankheitsbildern oder Verletzungsmustern mit zeitnah erforderlicher Therapie und nicht ausschließbarer Gefahr gesundheitlicher Schäden,
- Krankheitsbildern oder Verletzungsmustern mit einer fortschreitenden Verschlechterung eines bestehenden medizinischen Problems oder
- psychiatrischen Ausnahmezuständen oder akuten psychiatrischen Erkrankungen.
Hier geht es um Einsätze der Notfallrettung, die zwar einen zeitnahen Einsatz, aber aus medizinischen Gründen keine schnellstmögliche Behandlung erfordern. Sie sind jedoch so zeitkritisch, dass sie nicht durch die Regelversorgung behandelt werden können. Beispiele für diese Notfallkategorie sind ein einfacher Knochenbruch.
„Notfallkategorie 4“ bezeichnet Einsätze, bei denen bei einer retrospektiven Betrachtung keine Indikation für die Notfallrettung bestand.
In der Notfallrettung kommt es immer wieder vor, dass auf Basis des Meldebildes Rettungsmittel eingesetzt werden, obwohl aufgrund der Lage vor Ort kein Notfall vorliegt. Beispiele für diese Notfallkategorie sind ein Verkehrsunfall, bei dem es glücklicherweise doch keine Verletzten gab, oder Atembeschwerden, die durch den Haus- oder Bereitschaftsarzt behandelt werden können. Diese Einsätze binden dennoch Rettungsmittel, sodass sie im Rahmen der Planung berücksichtigt werden müssen.
„Notfallkategorie 5“ bezeichnet Einsätze, bei denen eine Zuordnung zu den Notfallkategorien 1 bis 4 wegen unvollständiger oder fehlerhafter Daten nicht möglich ist.
In Baden-Württemberg werden alle Einsätze in der Notfallrettung digital dokumentiert. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Dokumentation unvollständig bleibt oder durch technische Fehler nicht alle Einsätze dokumentiert werden. Diese Einsätze binden dennoch Rettungsmittel, sodass sie im Rahmen der Planung berücksichtigt werden müssen.
„Dringliche Sekundäreinsätze" bezeichnen Verlegungen von Patientinnen und Patienten zwischen zwei Krankenhäusern, die an der Notfallversorgung teilnehmen. Das gilt aber nur, wenn der Transport so eilbedürftig ist, dass bereits das erste Krankenhaus mit Sondersignal angefahren wird.
Die Notfallkategorien beziehen sich in der Regel auf den Rettungswagen als Kernelement des Rettungsdienstes. Unabhängig davon ist bei bestimmten Notfallbildern der Einsatz einer Notärztin oder eines Notarztes erforderlich. Hierfür wurde ein Notarztindikationskatalog für Baden-Württemberg erstellt, der den Integrierten Leitstellen eine Richtschnur gibt, wann direkt ein Notarzteinsatzfahrzeug zu alarmieren ist. Auch für diese bedarf es einer Planungsfrist, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Die hochqualifizierten Rettungswagenbesatzungen können bereits weitreichende Maßnahmen ergreifen und wichtige Vitalparameter erheben, so dass für Notärztinnen und Notärzte eine etwas längere Eintreffzeit sachgerecht ist.
Für die Planung der bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Vorhaltestrukturen von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeugen wird jeder Planungsfrist eine Zeitvorgabe und ein Zielerreichungsgrad zugeordnet. Die Planungsfristen werden jeweils bezogen auf ein Kalenderjahr und einen Rettungsdienstbereich erhoben. Sie gelten nicht für einzelne Monate, Gemeinden oder Ortsteile. Als Planungskriterien bilden sie die Grundlage der Planung und sind daher vom Einzelfall unabhängig zu betrachten. Sie sind insbesondere nicht als Anspruch im Einzelfall auf Rettung innerhalb der Zeitvorgabe zu verstehen.
Für die Planungsfristen gelten die folgenden Zeitvorgaben und Zielerreichungsgrade:
| Bezeichnung | Zeitvorgabe | Zielerreichung |
| Notfallkategorie 1 | Eintreffzeit: 12 Minuten | 95 Prozent |
| Notfallkategorie 2 | Prähospitalzeit: 60 Minuten | 80 Prozent |
| Notfallkategorie 3 | Eintreffzeit: 30 Minuten | 80 Prozent |
| Notarzteinsatzfahrzeuge | Eintreffzeit: 15 Minuten | 80 Prozent |
| Dringliche Sekundäreinsätze | Eintreffzeit: 15 Minuten | 80 Prozent |
Die Notfallkategorien basieren auf medizinischen Daten und können erst im Nachgang eines Einsatzes erhoben werden. Für die Integrierten Leitstellen ist jedoch bereits bei der Disposition wichtig, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Daher wurden landesweit einheitliche Einsatzstichworte festgelegt, die verschiedene Dringlichkeiten berücksichtigen. Die Dringlichkeiten orientieren sich an den Notfallkategorien. So ist im Rahmen der Qualitätssicherung möglich, die Dispositionsentscheidung mit den im Nachhinein erhobenen Notfallkategorien abzugleichen und die Notrufabfrage bei Bedarf zu optimieren.
Eine bedarfsgerechte Planung erfordert zudem, dass bereichsübergreifende Synergieeffekte identifiziert und genutzt werden. Daher sieht das Rettungsdienstgesetz eine landesweite Begutachtung vor. Die Selbstverwaltung im Rettungsdienst konnte hierfür das Forschungszentrum Informatik (FZI) [Link] gewinnen. Das FZI wird darüber hinaus ein digitales Simulationsmodell und in einem weiteren Schritt digitale Planungswerkzeuge entwickeln. Dies ermöglicht es, die Auswirkung von neuen Vorhaltungen oder von Vorhalteerweiterungen konkret zu simulieren. Die Planungsentscheidung kann mithin auf eine noch belastbarere Grundlage gestellt werden.
