Bedarfsgerechte Vorhaltungen

Die Planung im Rettungsdienst

Schnelle Hilfe in besonders gesundheitskritischen Notfällen beginnt bereits bei der Planung. Baden-Württemberg setzt dabei auf Notfallkategorien, die sich an den medizinischen Bedarfen der Notfallpatientinnen und Notfallpatienten orientieren.

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Rettungsdienst Planung

Die Planung im Rettungsdienst verfolgt das Ziel, ein flächendeckendes Grundnetz an Vorhaltungen der Notfallrettung über das ganze Land zu spannen. Das heißt, es wird festgelegt, wo Rettungswachen und Notarztstandorte eingerichtet werden und wie viele Rettungsmittel dort vorgehalten werden. Mit der Neufassung des Rettungsdienstgesetzes und dem Erlass der Rettungsdienstplanverordnung stellt das Land die rettungsdienstliche Planung und damit die Versorgung der Menschen in Baden-Württemberg auf eine moderne Grundlage. Diese orientiert sich an dem, was die Notfallpatientinnen und Notfallpatienten aus medizinischer Sicht tatsächlich benötigen.

Bisher war die Grundlage der Planung in der Notfallrettung eine einheitliche Hilfsfrist. Diese hat sich nicht direkt an medizinischen Kriterien orientiert, sondern an der Verwendung von Sondersignal. Tatsächlich gibt es aber unterschiedliche Kategorien von Notfällen. Dafür ist die Hilfsfrist nicht mehr zeitgemäß, denn sie erlaubt eine solche Differenzierung nicht.

Bei einigen Notfällen kommt es darauf an, dass schnellstmöglich Hilfe vor Ort ist und rettende Maßnahmen durchführt werden, beispielsweise das Stoppen einer starken Blutung. Die Erkenntnisse der Notfallmedizin haben auch gezeigt, dass bei manchen Notfällen die rettenden Maßnahmen erst im Krankenhaus ergriffen werden können, beispielsweise die Auflösung des Blutgerinnsels beim Schlaganfall. Dann ist vor allem die schnellstmögliche Übergabe in eine weitergehende Versorgung im Krankenhaus entscheidend. Ziel des Landes ist es, eine differenzierte Planung durchzuführen, die diese Kategorien berücksichtigt. So kann den Menschen bei Notfällen gezielt anhand der medizinischen Bedarfe sinnvoll geholfen werden.

Künftig erfolgt daher die Planung der bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Vorhaltungen in der Notfallrettung anhand differenzierter Notfallkategorien. Diesen Notfallkategorien ist jeweils eine Planungsfrist zugeordnet, die sich an den jeweiligen medizinischen Bedarfen orientiert. Die Notfallkategorien wurden von erfahrenen Notfallmedizinerinnen und Notfallmedizinern sowie weiteren Fachleuten aus der rettungsdienstlichen Praxis erarbeitet. Dabei sind auch die Erkenntnisse des Forschungsprojekts „Entwicklung und Validierung von Planungskriterien für rettungsdienstlich relevante Strukturen als Grundlage für eine landeseinheitliche Planungsmethodik im Rettungsdienst in Baden-Württemberg unter besonderer Berücksichtigung logistischer Aspekte“ (EVRALOG-BW) am Extern:Health Care Lab des Karlsruher Instituts für Technologie (Öffnet in neuem Fenster) (KIT) eingeflossen.

Mit der Planung anhand von Notfallkategorien geht Baden-Württemberg neue und innovative Wege. Sie erlaubt Rettungsmittel gezielt dort vorzuhalten, wo sie auch gebraucht werden. Damit bildet die Planung zielgenauer den Bedarf an Rettungsmitteln ab und kommt vor allem jenen Menschen zugute, die den dringendsten Hilfebedarf haben.

Die Notfallkategorien werden hier dargestellt:

Die Notfallkategorien beziehen sich in der Regel auf den Rettungswagen als Kernelement des Rettungsdienstes. Unabhängig davon ist bei bestimmten Notfallbildern der Einsatz einer Notärztin oder eines Notarztes erforderlich. Hierfür wurde ein Notarztindikationskatalog für Baden-Württemberg erstellt, der den Integrierten Leitstellen eine Richtschnur gibt, wann direkt ein Notarzteinsatzfahrzeug zu alarmieren ist. Auch für diese bedarf es einer Planungsfrist, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Die hochqualifizierten Rettungswagenbesatzungen können bereits weitreichende Maßnahmen ergreifen und wichtige Vitalparameter erheben, so dass für Notärztinnen und Notärzte eine etwas längere Eintreffzeit sachgerecht ist.

Für die Planung der bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Vorhaltestrukturen von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeugen wird jeder Planungsfrist eine Zeitvorgabe und ein Zielerreichungsgrad zugeordnet. Die Planungsfristen werden jeweils bezogen auf ein Kalenderjahr und einen Rettungsdienstbereich erhoben. Sie gelten nicht für einzelne Monate, Gemeinden oder Ortsteile. Als Planungskriterien bilden sie die Grundlage der Planung und sind daher vom Einzelfall unabhängig zu betrachten. Sie sind insbesondere nicht als Anspruch im Einzelfall auf Rettung innerhalb der Zeitvorgabe zu verstehen.

Für die Planungsfristen gelten die folgenden Zeitvorgaben und Zielerreichungsgrade:

Bezeichnung Zeitvorgabe Zielerreichung
Notfallkategorie 1 Eintreffzeit: 12 Minuten 95 Prozent
Notfallkategorie 2 Prähospitalzeit: 60 Minuten 80 Prozent
Notfallkategorie 3 Eintreffzeit: 30 Minuten 80 Prozent
Notarzteinsatzfahrzeuge Eintreffzeit: 15 Minuten 80 Prozent
Dringliche Sekundäreinsätze Eintreffzeit: 15 Minuten 80 Prozent

Die Notfallkategorien basieren auf medizinischen Daten und können erst im Nachgang eines Einsatzes erhoben werden. Für die Integrierten Leitstellen ist jedoch bereits bei der Disposition wichtig, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Daher wurden landesweit einheitliche Einsatzstichworte festgelegt, die verschiedene Dringlichkeiten berücksichtigen. Die Dringlichkeiten orientieren sich an den Notfallkategorien. So ist im Rahmen der Qualitätssicherung möglich, die Dispositionsentscheidung mit den im Nachhinein erhobenen Notfallkategorien abzugleichen und die Notrufabfrage bei Bedarf zu optimieren. 

Eine bedarfsgerechte Planung erfordert zudem, dass bereichsübergreifende Synergieeffekte identifiziert und genutzt werden. Daher sieht das Rettungsdienstgesetz eine landesweite Begutachtung vor. Die Selbstverwaltung im Rettungsdienst konnte hierfür das Forschungszentrum Informatik (FZI) [Link] gewinnen. Das FZI wird darüber hinaus ein digitales Simulationsmodell und in einem weiteren Schritt digitale Planungswerkzeuge entwickeln. Dies ermöglicht es, die Auswirkung von neuen Vorhaltungen oder von Vorhalteerweiterungen konkret zu simulieren. Die Planungsentscheidung kann mithin auf eine noch belastbarere Grundlage gestellt werden.