In der Notfallrettung gewährt das Land vor allem Zuschüsse zum Bau von Rettungswachen. Die Sonderrettungsdienste (Berg- und Wasserrettung) erhalten darüber hinaus Zuschüsse für die Beschaffung von Rettungsmitteln.
Die Ausgestaltung und Bemessung der Förderung nach dem Rettungsdienstgesetz regelt die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz (VwV Förderung Rettungsdienst – VwV-F-RD).
Im Rahmen der Festbetragsfinanzierung gewährt das Land seinen Leistungsträgern einen Zuschuss zu den Kosten der Ausbildung von Rettungshelferinnnen / -helfer und Rettungssanitäterinnen / -sanitäter sowie einen Zuschuss zu den regelmäßig anfallenden Verwaltungskosten.