Zur Gewährleistung einer qualifizierten Ersthilfe bei reanimationspflichtigen Notfallpatienten werden bereits die Leitstellendisponentinnen und -disponenten im Rahmen der Telefonreanimation aktiv. Hinzu kommt das Helfer-vor-Ort-System (Organisierte Erste Hilfe), dessen Rahmenbedingungen im Rettungsdienstgesetz und in der Verordnung des Innenministeriums über die Mitwirkung von Helfer-vor-Ort-Systemen in Ergänzung zur Notfallrettung (Ersthelferverordnung-VOHvO) geregelt sind.
Die Organisierte Erste Hilfe wird hauptsächlich von den Rettungsdienstorganisa- tionen auf Basis des Ehrenamtsprinzips im Rahmen der freiwilligen Tätigkeit der Organisation erbracht. Sie nehmen damit keine Aufgabe nach dem Rettungsdienst- gesetz wahr, sondern sind im Vorfeld tätig, um das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des organisierten Rettungsdienstes zu verkürzen.
Verordnung des Innenministeriums über die Mitwirkung von Helfer-vor-Ort-Systemen