Notfallsanitäter/in
Mit Inkrafttreten des bundesgesetzlichen Notfallsanitätergesetzes zum 1. Januar 2014 wurde die bisherige berufliche Qualifikation der Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten zu dem neuen Gesundheitsfachberuf der Notfallsanitäterin /des Notfallsanitäters weiterentwickelt. Die Berufsgruppe des Notfallsanitäters weist nun die höchste nichtärztliche Qualifizierung im Rettungsdienst vor. Die hauptberufliche Ausbildung dauert drei Jahre, ist dual angelegt und endet mit einer staatlichen Prüfung.
In Baden-Württemberg sieht die Besetzungsregelung für Rettungswagen zukünftig die Notfallsanitäterin / den Notfallsanitäter anstelle der Rettungsassistentin / des Rettungsassistenten mit einer Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2020 vor, in begründeten Ausnahmefällen bis spätestens zum 31. Dezember 2025.
Weitere Informationen zum Berufsbild „Notfallsanitäter/in" sowie Übersichten über die Ausbildungsträger und Ausbildungsstätten finden Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien.
Handlungsempfehlungen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in Baden-Württemberg