Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sind in der Notfallrettung in Baden-Württemberg verantwortlich für die Betreuung und Versorgung schwer erkrankter oder verletzter Patientinnen und Patienten in der Präklinik auf dem Rettungswagen. Sie werden zudem als zweite Person auf dem Notarzteinsatzfahrzeug eingesetzt, § 9 des Gesetzes über den Rettungsdienst (Rettungsdienstgesetz).
Die Ausbildung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter dauert nach § 5 Absatz 1 des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) mindestens drei Jahre. Die angehenden Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter lernen dabei auch, heilkundliche Maßnahmen durchzuführen. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Für festgelegte notfallmedizinische Zustandsbilder und –situationen können durch die Ärztlichen Verantwortlichen im Rettungsdienst bestimmte heilkundliche Maßnahmen anhand von standardisierten Handlungsanweisungen an die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter vorab delegiert werden. Hierfür bedarf es landesweit geltender und einheitlicher Vorgaben.
Das Land stellt den Leistungsträgern mit den „Standardarbeitsanweisungen und Behandlungspfaden im Rettungsdienst“ der Fünf-Länder-Arbeitsgruppe der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt dauerhaft eine fachlich geeignete Grundlage zur Verfügung. Diese kann zur Erstellung von „Standardarbeitsanweisungen Baden-Württemberg“ genutzt werden.
Weitere Informationen zum Berufsbild Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter und zur Ausbildung sowie Übersichten über die Ausbildungsträger und Ausbildungsstätten finden Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien.