Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten

Deutsche, schweizerische und französische Polizeibeamte bei einer Razzia. Quelle: Polizei Freiburg

Kernstück des internationalen Engagements der Polizei Baden-Württemberg ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Frankreich, Österreich und der Schweiz. Gemeinsames Ziel dabei ist, das hohe Niveau der alltäglichen operativen Zusammenarbeit in den Grenzgebieten zu gewährleisten und weiter auszubauen.

Frankreich

Die Polizei des Landes Baden-Württemberg arbeitet mit den Polizeien in Frankreich seit vielen Jahren eng und partnerschaftlich zusammen. Das zwischen Deutschland und Frankreich am 26. März 1995 in Kraft getretene Schengener Durchführungsübereinkommen hat die Möglichkeiten der polizeilichen Kooperation mit Frankreich über die bereits bestehenden vertraglichen Grundlagen und sonstigen Vereinbarungen hinaus deutlich erweitert. Seither kann die Polizei beispielsweise Straftäter über die Grenze verfolgen oder Observationen von Tatverdächtigen im Nachbarland fortsetzen.

Ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem immer engeren Sicherheitsverbund ist das Mondorfer Abkommen vom 9. Oktober 1997 über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in den Grenzgebieten. Inzwischen gehören gemeinsame Polizeistreifen, Fahndungskontrollen, die gegenseitige Unterstützung bei polizeilichen Einsätzen und vieles mehr zum polizeilichen Alltag.

Auf Grundlage dieses Abkommens wurde 1999 das damals europaweit erste gemeinsame Zentrum der Polizei- und Zollzusammenarbeit eingerichtet. In Kehl, wo das Zentrum heute seinen Sitz hat, arbeiten mehr als 60 Beamte der Polizei Baden-Württemberg, der Bundespolizei, und des Zolls mit ihren französischen Kollegen rund um die Uhr zusammen. Ziel ist dabei, die Behörden im Grenzgebiet bei allen polizeilichen Aufgaben zu unterstützen. Mit über 18.000 Anfragen pro Jahr ist das Gemeinsame Zentrum inzwischen die unverzichtbare Drehscheibe des polizeilichen Informationsaustauschs und zentrales Element der Sicherheitspartnerschaft mit Frankreich.

Mit dem im Mai 2005 unterzeichneten Vertrag von Prüm, dessen wesentliche Elemente zwischenzeitlich auch Bestandteil des EU-Rechts sind, wurde ein weiterer Meilenstein in der Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erreicht: nun können automatisiert auch DNA- und Fingerabdruckdateien sowie Fahrzeugregisterdaten ausgetauscht werden.

Mit der Einrichtung der gemeinsamen Wasserschutzpolizeistation am Rhein haben die Polizei des Landes Baden-Württemberg und die Gendarmerie der Region Elsass im Jahr 2011 erneut Neuland betreten. Als erste gemeinsame operative Polizeidienststelle in Europa trägt sie mit ihren drei Standorten in Kehl und den elsässischen Gemeinden Vogelgrun und Gambsheim erheblich dazu bei, Personal und Ausstattung noch effektiver einzusetzen und dabei gleichzeitig die Präsenz auf dem Rhein zu erhöhen.

Zur Verbesserung der Sprachkompetenz betreiben die Polizei Baden-Württemberg und die Gendarmerie Nationale bereits seit 1999 in Lahr mit großem Erfolg ein gemeinsames Sprachzentrum.

Schweiz

Der Polizeivertrag vom 27. April 1999 bildet den Rahmen für eine schnelle, direkte und unbürokratische grenzüberschreitende Zusammenarbeit und ist das rechtliche Kernstück der Sicherheitspartnerschaft mit der Schweiz. Er sieht unter anderem die Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen und die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben unter bestimmten Voraussetzungen vor.

Nach dem Inkrafttreten eines Assoziierungsabkommens mit der EU konnten auch die stationären Personenkontrollen zu den anderen Schengen-Mitgliedstaaten bereits vor einigen Jahren aufgehoben werden. Weil die Schweiz jedoch kein Mitglied der Europäischen Zollunion ist, kontrollieren der deutsche Zoll und die schweizerische Grenzwacht nach wie vor den grenzüberschreitenden Warenverkehr.

Österreich

Die Personenkontrollen an der Grenze zwischen Deutschland und Österreich sind bereits seit 1998 aufgehoben. Dies war für die Polizeien beider Länder Anlass, ihre Zusammenarbeit weiter zu intensivieren. Mit dem Polizei- und Justizvertrag vom November 2003 wurde hierfür der notwendige rechtliche Rahmen geschaffen. Der Vertrag orientiert sich vielfach am Polizeivertrag mit der Schweiz, geht im Einzelnen aber auch noch deutlich  darüber hinaus.

Mit dem im Mai 2005 unterzeichneten Vertrag von Prüm, dessen wesentliche Elemente zwischenzeitlich auch Bestandteil des EU-Rechts sind, wurde ein weiterer Meilenstein in der Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erreicht: nun können automatisiert auch DNA- und Fingerabdruckdateien sowie Fahrzeugregisterdaten ausgetauscht werden.

Zusammenarbeit in der Bodensee-Region

Besonders intensiv ist die polizeiliche Zusammenarbeit in der Bodensee-Region. Die Polizeien aus Bayern, Baden-Württemberg, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein arbeiten hier auf allen Ebenen eng, vertrauensvoll und vor allem pragmatisch zusammen. Zur alltäglichen Polizeiarbeit gehören die enge Abstimmung polizeilicher Maßnahmen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und der Austausch der hierfür notwendigen Daten und Informationen. Auch auf dem Bodensee selbst ist die Zusammenarbeit beispielhaft gut. Zudem haben die beteiligten Sicherheitsbehörden die zur optimalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erforderliche Gremienstruktur in der Region geschaffen. Beispiele hierfür sind die seit über 50 Jahren existente Polizeichef-Vereinigung Bodensee und das als „Bodensee-Sicherheitsgespräch“ bezeichnete hochrangige Treffen aller beteiligten Länder. Die verschiedenen Gremien schaffen die notwendige Grundlage für die Erarbeitung strategischer Entscheidungen und die gemeinsame Bewältigung polizeilicher Einsatzlagen.

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