Nationale Zusammenarbeit

Zusammenarbeit mit Bund und Ländern

Ärmelabzeichen von Bundespolizei, Polizei Baden-Württemberg und Zoll.

In Gremien, einzelfallbezogen oder durch Sicherheitspartnerschaften arbeitet die Polizei des Landes Baden-Württemberg auf nationaler Ebene eng mit den Polizeien der anderen Länder, den Polizeibehörden des Bundes und dem Zoll - zusammen. Dazu hat die baden-württembergische Polizei beispielsweise mit dem Ziel einer intensivierten Zusammenarbeit Sicherheitskooperationen mit der Bundespolizei, dem Zoll sowie den angrenzenden Ländern Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz geschlossen.

Gremienarbeit

Die gremienbezogene polizeiliche Zusammenarbeit erfolgt im Arbeitskreis „Innere Sicherheit“ (AK II) der Konferenz der Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern (Innenministerkonferenz) und den nachgeordneten Unterausschüssen beziehungsweise der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter mit dem Bundeskriminalamt.

Zoll

In der Sicherheitskooperation Baden-Württemberg arbeitet die Polizei im Interesse einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung eng mit dem Zoll und der Bundespolizei zusammen. Die institutionalisierte Zusammenarbeit erlaubt einen schnellen und umfassenden Informationsaustausch und ein abgestimmtes, gemeinsames oder arbeitsteiliges Vorgehen.

Aufgrund von Vereinbarungen des Bundesministeriums der Finanzen und des Innenministeriums Baden-Württemberg wurden bereits Anfang der 90er Jahre "Gemeinsame Ermittlungsgruppen von Polizei und Zoll zur Bekämpfung der schweren und international organisierten Rauschgiftkriminalität in Baden-Württemberg", derzeit in Stuttgart und Karlsruhe unter Leitung des Landeskriminalamts Baden-Württemberg eingerichtet. Hierbei gehört die aufgabenspezifische operative offene und verdeckte Informationsgewinnung und Auswertung zu den Kernaufgaben dieser "Gemeinsamen Ermittlungsgruppen“.

Zur besseren Abschöpfung von Verbrechensgewinnen und zur verstärkten Bekämpfung der Geldwäsche besteht beim Landeskriminalamt Stuttgart eine "Zentrale Finanzermittlungseinheit von Polizei und Zoll zur Bekämpfung der Geldwäsche". Diese Einheit hat die Informationssammlung und -auswertung sowie Steuerung und Bearbeitung von Geldwäscheverdachtsmeldungen, die Durchführung verfahrensunabhängiger und verfahrensintegrierter Finanzermittlungen zur Aufgabe.

Außerdem führen die Polizei des Landes Baden-Württemberg und die Beamte des Zolls gemeinsame Kontrollaktionen im überregionalen Straßenverkehr durch.

Auch bei der Bekämpfung international agierender Verbrecherorganisationen, die zum Beispiel den Schmuggel von Waren wie Zigaretten oder Alkohol in großem Stil betreiben, arbeiten Polizei und Zoll Hand in Hand. Anlassbezogen werden gemeinsame Ermittlungsgruppen eingerichtet..

Bundespolizei

Die Polizei Baden-Württemberg und die Bundespolizei haben sich zur Bewältigung von gemeinsamen Aufgabenfeldern in verschiedenen Kooperationen zusammengeschlossen. Die Zusammenarbeit wird ständig fortentwickelt und durch weitere zahlreiche Initiativen und Vereinbarungen intensiviert. Kooperationen erfolgen in nachstehenden Bereichen:

  • Bekämpfung der illegalen Zuwanderung im Grenzgebiet zu Frankreich und zur Schweiz durch abgestimmte und gemeinsame Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen.
  • Länderübergreifende Sicherheitspartnerschaft zwischen Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Bund im Rhein-Neckar-Raum mit dem Ziel, durch Präsenz die objektive Sicherheit zu erhöhen und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken.
  • Einrichtung der „Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schleuser“ beim Landeskriminalamt seit 1999 zur Bearbeitung von Schleusungskriminalität und möglicher Begleitdelikte, die der „Organisierten Kriminalität“ zuzuordnen sind.
  • Sonderkontrollen von Polizei und Bundespolizei zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität in Zügen.
  • Auf Grundlage weiterer Konzeptionen werden gemeinsame Schwerpunktfahndungen durchgeführt und das Einsatzgeschehen, zum Beispiel bei Castor-Transporten sowie bei Fußball- und Demonstrationseinsätzen bewältigt. Zudem werden die Aufgabenfelder der Verkehrs- und Kriminalprävention beispielsweise die Bekämpfung des Taschendiebstahls gemeinsam wahrgenommen.

Angrenzende Bundesländer

Die länderübergreifende polizeiliche Zusammenarbeit ist unverzichtbare Voraussetzung für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, für die Verfolgung von Straftaten und einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung.

Derzeit bestehen landesweit Sicherheitskooperationen mit den Polizeien der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern.

Durch gemeinsame Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen, gemeinsame Ermittlungen gegen länderübergreifend agierende Intensivtäter, gegenseitigen Informationsaustausch und gemeinsame Präventionsaktivitäten soll dabei die Sicherheit erhöht und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gestärkt werden.

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