Internationale Zusammenarbeit

Zusammenarbeit in der EU

Shakehands vor der EU-Flagge. Quelle: Polizei Baden-Württemberg

Die Polizei des Landes Baden-Württemberg engagiert sich auf europäischer Ebene in den verschiedensten Bereichen. Zum Zwecke einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung arbeitet sie eng mit den Strafverfolgungsbehörden anderer Mitgliedstaaten und mit Europol zusammen. Zudem vertritt das Landespolizeipräsidium die Interessen der Bundesländer in wichtigen Gremien der Europäischen Union. Nicht zuletzt leistet die Polizei Baden-Württemberg durch die Entsendung von Experten aktive Hilfe bei den erheblichen Anstrengungen der Europäischen Union, neue und künftige Mitgliedstaaten möglichst schnell an die Sicherheitsstandards der Union heranzuführen.

Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden anderer Mitgliedstaaten und Europol

Die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden anderer Mitgliedstaaten und mit Europol ist in der Kriminalitätsbekämpfung nicht mehr wegzudenken. Grundlage hierfür bilden der Rechtsrahmen der Europäischen Union und völkerrechtliche Verträge. Ein Meilenstein war das bereits 1990 von mehreren EU-Mitgliedstaaten unterzeichnete Schengener Durchführungsübereinkommen. Im Jahr 2005 folgte mit dem Vertrag von Prüm ein weiterer wichtiger Baustein. Inzwischen sind wesentliche Elemente beider Abkommen in den Rechtsrahmen der EU überführt und in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar. Darüber hinaus leistet das europäische Polizeiamt Europol einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus. Das Prinzip Europols basiert auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit: Nur mit Unterstützung der Polizeien der Mitgliedstaaten kann Europol seine volle Leistungsfähigkeit entfalten und Informationen und Know-how den  Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen. Diesen Umstand hat Baden-Württemberg bereits frühzeitig erkannt und von Anfang an den Auf- und Ausbau von Europol fachlich und personell unterstützt.

Vertretung der Länder in Gremien der Europäischen Union

In Deutschland liegt die Polizeiarbeit primär in der Zuständigkeit der Bundesländer. Deshalb ist es wichtig, dass sie in den Beratungsgremien der Europäischen Union in Brüssel ihre Interessen an Ort und Stelle vertreten und aktiv an der Fortentwicklung der polizeilichen Zusammenarbeit in Europa mitwirken können. Hierzu benennt der Bundesrat Vertreter aus den einzelnen Ländern. Sie sind jeweils Mitglied der deutschen Delegation. Das Landespolizeipräsidium vertritt die Innenseite der Länder in mehreren für die Innen- und Justizpolitik zuständigen Beratungsgremien der Europäischen Union. Das Verfahren der Länderbeteiligung ist in Artikel 23 Grundgesetz verankert und insbesondere im Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) näher geregelt.

Unterstützung neuer und künftiger Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Seit dem Jahr 1999 unterstützt die Polizei des Landes Baden-Württemberg neue und künftige Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ziel ist es, einheitliche Sicherheitsstandards in allen Mitgliedstaaten und damit die notwendigen Voraussetzungen für eine effektive internationale Polizeizusammenarbeit in einer erweiterten Union zu schaffen.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung verschiedener Förderprojekte der Europäischen Kommission und des „Regional Cooperation Council (RCC)“ waren Experten der Landespolizei bislang in der Tschechischen Republik, in Ungarn, Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Montenegro, Bosnien & Herzegowina, Serbien sowie in der Türkei und in der Republik Moldau tätig. Zielrichtung der Projekte war unter anderem die Erörterung der Regelungen zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in der EU, die Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und Korruption, die Verbesserung der Verkehrssicherheitsarbeit sowie der Aufbau einer effektiven Kriminalprävention.

Mit Ungarn, Kroatien, Bulgarien, Rumänien und Montenegro bestehen zudem schriftliche Vereinbarungen über eine engere polizeiliche Zusammenarbeit.

Unterstützung der Europäischen Grenz- und Küstenwache (FRONTEX)

Zur Bewältigung der hohen Migrationsströme nach Europa bzw. nach Deutschland hat die Europäische Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) seine Einsätze an den Außengrenzen der EU erheblich intensiviert. Wesentliches Ziel der Bemühungen ist die gezielte Steuerung sowie gleichzeitige Abschwächung der Binnenmigration in Europa. Aktuell sind über 1.500 Polizeibeamtinnen und -beamte aus den EU-Mitgliedsstaaten an sogenannten „Hot-Spots“ bei der Identifizierung, Registrierung und Abnahme von Fingerabdrücken im Einsatz. Die Polizei Baden-Württemberg unterstützt die Europäische Grenz- und Küstenwache seit dem Beginn der Maßnahmen im Dezember 2015.

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