Die Polizeifreiwilligen haben die Stellung eines Polizeibeamten im Sinne des Polizeigesetzes und tragen deshalb grundsätzlich Uniform. Da auch sie in die Lage kommen können, ihr eigenes oder das Leben eines anderen schützen zu müssen, sind sie mit einer Pistole und anderen Zwangsmitteln ausgestattet.
Die Entscheidung der vorherigen Landesregierung aus dem Jahr 2011, den Freiwilligen Polizeidienst aufzulösen, wird von der amtierenden Landesregierung korrigiert.