Bekämpfung des Rechtsextremismus
Rechtsextremistisch, fremdenfeindlich und antisemitisch motivierte Straftaten sowie Internetauftritte von Rechtsextremisten fordern ein entschiedenes Vorgehen der Polizei. Die bisherige Bekämpfungsstrategie des Innenministeriums hat sich bewährt und wird konsequent weiterentwickelt. So werden vernetzte Präventionskonzepte erarbeitet und initiiert, auch bei der Kommunalen Kriminalprävention und in Zusammenarbeit mit den Schulen. Skinheadkonzerte, andere rechtsextremistische Saalveranstaltungen und Aufzüge werden innerhalb des rechtlich Möglichen konsequent unterbunden.
Das Bekanntwerden der Mordserie der über Jahre hinweg in der Illegalität lebenden Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“ Anfang November 2011 machte deutlich, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit zwischen den Behörden bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus ist.
Um entsprechenden Entwicklungen im Bereich des Rechtsextremismus im Land begegnen zu können, wurde im Frühjahr 2012 ein Maßnahmenpaket zur offensiven Bekämpfung des Rechtsextremismus geschnürt, das sowohl der raschen Erkennung rechtsextremistischer Strukturen und deren Bekämpfung, als auch deren Verhinderung im Vorfeld dient. Dabei ist die Kooperation zwischen dem Landesamt für Verfassungsschutz und dem Landeskriminalamt in Form der Gemeinsamen Informations- und Analysestelle (GIAS) hervorzuheben.
Darüber hinaus kommt der bundesweiten Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden zentrale Bedeutung zu, insbesondere um Netzwerke in der Szene erkennen und adäquat bekämpfen zu können. Das am 16. Dezember 2011 eröffnete Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR) in Köln und Meckenheim, das zunächst am 15. November 2012 in das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) neben den Phänomenbereichen Linksextremismus, Ausländerextremismus und Spionage/Proliferation integriert und schließlich im Januar 2015 in GETZ-R (Rechtsextremismus / Rechtsterrorismus) unbenannt wurde, trägt diesem Erfordernis Rechnung. Neben den Sicherheits- und Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern, zu welchen auch das Landeskriminalamt und das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg zählen, sind dort auch die Generalbundesanwaltschaft, Europol und der Militärische Abschirmdienst vertreten. Dies ermöglicht sowohl einen stetigen Informationsfluss zwischen den Behörden als auch eine optimierte Abstimmung erforderlicher Bekämpfungsmaßnahmen. Des Weiteren wurde bereits am 1. Dezember 2011 eine an das GAR angegliederte „Koordinierte Internetauswertung Rechtsextremismus“ (KIAR) eingerichtet, um im Internet Aktivitäten der rechten Szene intensiv zu recherchieren, auszuwerten und gegebenenfalls Strafverfahren einleiten zu können.
Bekämpfung des islamistischen Terrorismus
Die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA haben gezeigt, zu welcher Gefahr sich der islamistische Terrorismus für die westliche Welt entwickelt hat. Insbesondere mit den Festnahmen der sogenannten Sauerlandgruppe im September und November 2007, die verheerende Sprengstoffanschläge vorbereitet hatte, hat die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus auch für Deutschland eine neue Qualität erreicht. Der Angriff eines 21-jährigen Serben auf US-amerikanische Soldaten am Frankfurter Flughafen am 2. März 2011, bei dem zwei Männer ums Leben kamen, stellt den ersten vollendeten islamistisch motivierten Anschlag in Deutschland dar. Unterstrichen wird die hohe Gefährdung für Deutschland vor allem durch den versuchten Sprengstoffanschlag auf den Bonner Hauptbahnhof im Dezember 2012 sowie durch die Gefährdungslage im Vorfeld des Fußballländerspiels Deutschland-Niederlande im November 2015 und in der Silvesternacht 2015/2016 in München. Zudem verdeutlichen der islamistische Anschlag auf das französische Satire-Magazin „Charlie Hebdo“ im Januar 2015, die bislang schwersten Anschläge im November 2015 in Frankreich sowie die Anschläge in Brüssel im März 2016, dass sich auch in Deutschland jederzeit eine terroristische Gefahr konkretisieren kann.
Überdies geht ein nicht zu unterschätzendes Gefährdungspotenzial von Personen aus, die nach Syrien ausreisen, um dort an Kampfhandlungen teilzunehmen und anschließend nach Deutschland zurückkehren. Die baden-württembergischen Sicherheitsbehörden sind bestrebt, möglichst viele solcher Ausreiseplanungen frühzeitig zu unterbinden. Um dieser verschärften Sicherheitslage gerecht zu werden, brachte die Landesregierung im Februar 2015 ein Sonderprogramm zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus auf den Weg. Das Maßnahmenpaket wurde nach den Anschlägen von Paris im Dezember 2015 nochmals ergänzt. Zur besseren Vorbeugung und Unterbindung der terroristischen Gefährdung wurden über 120 neue Personalstellen und zusätzlich 70 Stellen für Polizeikommissarsanwärter geschaffen, um die Staatsschutzermittler, die Mobilen Einsatzkommandos, das Landeskriminalamt und die Fahndungseinheiten der Polizeipräsidien gezielt zu verstärken. Daneben erfolgen ein Ausbau der Internetbestreifung und der Ermittlungen sowie eine Verbesserung der operativen Fahrzeug-, Ermittlungs- und Observationstechnik, IT-Auswertetechnik, Kriminaltechnik und Prävention. Beim Innenministerium wurde das Kompetenzzentrum zur Koordinierung des Präventionsnetzwerks gegen (islamistischen) Extremismus in Baden-Württemberg (KPEBW) aufgebaut, das insbesondere auf die koordinierte Netzwerkarbeit mit Partnern auf Landesebene, in Zusammenarbeit mit kommunalen Partnern und mit Nichtregierungsorganisationen abzielt. Kernaufgabe im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes ist die Unterstützung aller Beteiligten bei der Identifizierung aktueller Problemfelder sowie bei der Umsetzung wirkungsvoller Konzepte zur Extremismusbekämpfung.
Im Übrigen wurde das vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg seit dem 1. September 2012 für die Bürgerinnen und Bürger im Bereich Rechtsextremismus freigeschaltete anonyme Hinweisaufnahmesystem im Februar 2015 ebenfalls für Hinweise zu Radikalisierungsprozessen des islamistischen Terrorismus in Betrieb genommen.
Um der Gefährdung des islamistischen Terrorismus auch länderübergreifend entgegenzutreten, hat die Polizei des Landes Baden-Württemberg gemeinsam mit den anderen Länderpolizeien und den Bundessicherheitsbehörden eine Bekämpfungsstrategie entwickelt, die auf einem ganzheitlichen Ansatz basiert und bundesweit Anwendung findet. Grundsätzlich tragen alle Organisationseinheiten und Beamte der Polizei zur Bekämpfung bei, indem sie „Augen und Ohren offen halten“ und begleitende Maßnahmen wie Fahndungsunterstützungen durchführen. Beim Landeskriminalamt werden relevante Informationen zentral zusammengeführt und nach Bewertung dieser Erkenntnisse aktuelle Maßnahmen abgeleitet. Neben der Polizei und dem Landesamt für Verfassungsschutz werden weitere Sicherheits- und Verwaltungsbehörden sowie Wirtschaftsverbände in die gemeinsame Bekämpfung des islamistischen Terrorismus einbezogen. Dabei findet ein kontinuierlicher Informationsaustausch mit dem Bund und über diesen auch international statt. Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin nimmt dabei eine Schlüsselfunktion ein. Neben der Polizei Baden-Württemberg sind in diesem alle wichtigen Sicherheitsbehörden wie insbesondere die übrigen Länderpolizeien, das Bundeskriminalamt, der Bundesnachrichtendienst, die Verfassungsschutzbehörden und die Bundespolizei vertreten.
Die polizeilichen Maßnahmen zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus richten sich nicht gegen friedliche und gesetzestreue Muslime. Mit diesen sucht die Polizei den Dialog und bittet sie wie alle Bürgerinnen und Bürger, die Polizei bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
Für Hinweise auf extremistische Aktivitäten oder Bedrohungslagen besteht für alle Bürger die Möglichkeit, das Landeskriminalamt per E-Mail zu kontaktieren: stuttgart.lka@polizei.bwl.de.
Anonymes Hinweisaufnahmesystem für den Bereich der politisch motivierten Gewaltkriminalität
Fanatische, gewaltbereite Personen jedweder Gesinnung stellen eine erhebliche Gefahr für die Bevölkerung dar. Umso mehr Bedeutung kommt dem frühzeitigen Erkennen gewaltbereiter Personen und Netzwerke zu.
Die Polizei Baden-Württemberg möchte Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, angesichts der andauernden Gefährdungslage durch den islamistischen Terrorismus sowie im Bereich des Rechtsextremismus anonyme Hinweise an die Polizei weitergeben.
Das vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg betriebene anonyme Hinweisaufnahmesystem ist seit dem 1. September 2012 für die Bürgerinnen und Bürger freigeschaltet. Das internetbasierte Dialogsystem dient der Bekämpfung besonders sozialschädlicher Kriminalitätsformen, bei denen Experten von einem hohen Dunkelfeld und geringer Anzeigebereitschaft der Opfer und Tatbeteiligten ausgehen. Der Datenverkehr erfolgt über anonyme Postfächer, IP-Adressen werden nicht gespeichert. Hinweisgeber können über das System mit der Polizei in Kontakt treten - ihre Anonymität ist jederzeit gewährleistet. Das Landeskriminalamt bewertet die eingehenden Hinweise und kann bei Bedarf über das anonyme Postfach mit dem Hinweisgeber in einen Dialog treten. Notwendig kann dies beispielsweise sein, wenn der Hinweis noch vage ist oder ergänzende Informationen benötigt werden. Das internetbasierte, anonyme Hinweis- und Dialogsystem bietet ein zeitgemäßes Medium sowie die Möglichkeit, Mitteilungen über verdächtige Beobachtungen oder Personen aus dem näheren oder auch weiteren Umfeld machen zu können. Die Anonymität des Hinweissystems ist dazu geeignet, Hemmschwellen herabzusetzen und dadurch die Bereitschaft zu erhöhen, auffällige Erkenntnisse über Personen und/oder Organisationen an die Sicherheitsbehörden weiterzugeben.
Für die nachfolgenden Bereiche der politisch motivierten Kriminalität können anonyme Hinweis abgeben werden:
- Rechtsextremismus: www.bkms-system.net/bw-staatsschutz
- Islamistischer Extremismus / Terrorismus: www.bkms-system.net/bw-islamismus
Um ihre Anonymität zu gewährleisten, kopieren Sie bitte die entsprechende Internetadresse in Ihren Browser. Nach dem Aufruf der Internetadresse können Sie in wenigen Schritten Ihren Hinweis übersenden.