Organisierte Kriminalität
Organisierte Kriminalität (OK) ist gekennzeichnet von einer hohen Sozialschädlichkeit und geht einher mit der Erwirtschaftung enormer krimineller Profite. Sie ist häufig verbunden mit Gewaltanwendung und hat zum Ziel, Macht und Einfluss in der Gesellschaft zu erlangen.
Die Polizei Baden-Württemberg misst der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität hohe Priorität bei. Schwerpunkte werden bei der Bekämpfung der Italienischen Organisierten Kriminalität (IOK), der Russisch-Eurasischen Organisierten Kriminalität (REOK) und der Rockerkriminalität gesetzt. Den hohen Anforderungen an die (verdeckte) Ermittlungsführung wird durch moderne technische Einsatzmittel Rechnung getragen.
Hauptbetätigungsfelder der Organisierten Kriminalität sind Rauschgifthandel/-schmuggel, Eigentumsdelikte, Fälschungsdelikte sowie Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben und dem Nachtleben. Zunehmend betätigen sich Gruppierungen der Organisierten Kriminalität auch im Bereich Cybercrime.
Rauschgiftkriminalität
Die Rauschgiftabhängigkeit mit all ihren negativen Folgen, wie Verelendung, Obdachlosigkeit und Beschaffungskriminalität ist und bleibt eine zentrale Herausforderung für die Gesellschaft. Sie ist daher auch ein Schwerpunkt polizeilicher Arbeit. Die Strategie zur wirksamen Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität stützt sich auf vier Säulen:
1. Drogenprävention:
Die Polizei setzt auf eine umfassende, frühzeitige Drogenprävention. Durch Aufklärungsveranstaltungen, Multiplikatorenschulungen und die Entwicklung von zielgruppengerechten Informationsmedien und Projekten werden alle Akteure - vom potenziellen Konsumenten bis hin zu betroffenen Personen im sozialen Umfeld - über die Gefahren des Rauschgiftkonsums aufgeklärt. Nähere Ausführungen hierzu finden sich im Bereich polizeiliche Kriminalprävention.
2. Bekämpfung des Rauschgifthandels:
Die Polizei führt zahlreiche Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen zur konsequenten Bekämpfung des Rauschgifthandels durch. Ziel ist, das Angebot an Drogen auf dem Markt einzuschränken.
3. Bekämpfung der Drogenszenen:
Ein weiteres wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität ist das entschlossene Vorgehen gegen Drogenszenen zum Beispiel in Form von Razzien und Maßnahmen zur Bekämpfung von offenen Drogenszenen im Verbund mit Hilfseinrichtungen und -organisationen für Suchtkranke.
4. Zusammenarbeit mit Hilfseinrichtungen:
Die Polizei möchte Abhängige aus der Drogenszene herausführen. Sie arbeitet in der Kommunalen Kriminalprävention eng mit Hilfeeinrichtungen zusammen, um Folgen der Rauschgiftsucht - beispielsweise Beschaffungskriminalität - zu stoppen.