Jugendliche Straftäter

Jugendkriminalität

Zwei Jugendliche beim Aufbruch eines Autos.

Jugendkriminalität

Die in Baden-Württemberg registrierte Jugendkriminalität stieg nach mehrjährigem Rückgang, so wie erstmalig im Vorjahr, auch 2015 wieder leicht an. Die Anzahl der Tatverdächtigen (TV) unter 21 Jahren (Jungtäter) hat sich im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 4,6 Prozent von 58.304 auf 60.979 TV erhöht. Somit werden rund ein Viertel aller Straftaten durch Jungtäter begangen. Im Zehnjahresvergleich bleibt es dennoch bei einem deutlichen Rückgang von 13,1 Prozent. Die Anstiege zeigen sich in den Deliktsbereichen Erschleichen von Leistungen (u.a. Beförderungserschleichung in Verkehrsmitteln) mit einem Plus von 3,2 Prozent auf 7.419 TV. Hier erhöhte sich insbesondere die Zahl der nichtdeutschen TV, welche um 16,9 Prozent auf 3.444 TV anwuchs. Auch bei Verstößen gegen das Aufenthalts-/AsylVfG ist bei den Jungtätern mit einer Steigerung von 122,5 % auf 7.865 TV wiederholt ein starker Anstieg feststellbar.

Verstöße gegen das Aufenthalts-/AsylVfG stellen jedoch keine jugendtypischen Verfehlungen dar. Vielmehr stehen sie im Zusammenhang mit Migrationsbewegungen und können regelmäßig nur durch Nichtdeutsche begangen werden. Ein Vergleich der TV unter 21 Jahren ohne Berücksichtigung ausländerrechtlicher Verstöße weist gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 2,2 Prozent auf 54.079 TV aus. Der Anstieg der Jugendkriminalität ist somit in erster Linie nicht in jugendtypischer Delinquenz begründet, sondern maßgeblich die Folge von Delikten im Zusammenhang mit gestiegenen Migrationsbewegungen.

Positiv zu werten ist auch der lediglich marginale Anstieg im Bereich der Rauschgiftkriminalität. Hier liegt die Zahl der 11.335 TV nur 0,4 Prozent über dem Vorjahreswert. Der dennoch hohe Verbreitungsgrad dürfte der erhöhten Akzeptanz bzw. Bagatellisierung der schädlichen Wirkung von Betäubungsmitteln unter jungen Menschen zuzuschreiben sein. Um diesem Trend entgegenzuwirken, wurden landesweit kriminalpräventive Veranstaltungen zur Drogenprävention durchgeführt. Hierbei wurden mit knapp 2.000 Veranstaltungen über 55.000 Personen, viele davon Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, erreicht.

Ein weiterer positiver Effekt ist bei den jugendtypischen Deliktsbereichen, wie Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Raubdelikten erkennbar. Hier zeigten sich durchweg rückläufige Entwicklungen.

Ein Schwerpunkt der Bekämpfung der Jugendkriminalität bleibt die Eindämmung des Alkoholmissbrauchs sowie der Jugendschutz. Denn Alkoholkonsum und -missbrauch spielen als Gewaltkatalysatoren bei jungen Menschen noch immer eine signifikante Rolle. Inzwischen gibt es flächendeckend Jugendschutzkonzepte und zum Teil mustergültige Vereinbarungen zwischen Polizei, Kommunen und Festveranstaltern zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen.

Dass diese Konzepte greifen, zeigt auch die positive Entwicklung der Gewaltkriminalität. Im Bereich der Jugendgewalt ist im achten Jahr in Folge ein Rückgang der TV Zahlen festzustellen. Mit 5.107 TV sank die Zahl im Vorjahresvergleich um 3,1 Prozent. Im Zehnjahresvergleich gab es sogar einen deutlichen Rückgang um 44,0 %.

Der Rückgang im Bereich der Jugendgewalt dürfte auch ein Beleg dafür sein, dass die nachhaltig angelegten präventiven Maßnahmen der Polizei im Verbund mit anderen Netzwerkpartnern Wirkung entfalten. Im Jahr 2015 sind über 6.100 gewaltpräventive Veranstaltungen durchgeführt und dabei über 140.000 Personen erreicht worden.

Die im Rahmen der Polizeireform, im Jahr 2014, erfolgte Bildung spezieller Präventionsreferate bei den regionalen Polizeipräsidien und die gleichzeitige Zusammenlegung der Verkehrs- und Kriminalprävention, führte zu einer Optimierung der Präventionsarbeit. Zudem ist nachweisbar, dass sich die Bearbeitung von Jugendsachen nach dem Wohnortprinzip, und damit durch einen täterorientierten Ansatz, bewährt hat. Bei jungen Delinquenten ist eine schnelle, individuelle, vernetzte und wohnsitznahe Intervention der beteiligten Stellen und Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Eltern, Jugendamt, Allgemeiner Sozialer Dienst, Schule etc.) am wirkungsvollsten.

Initiativprogramm „Jugendliche Intensivtäter“

Das Initiativprogramm „Jugendliche Intensivtäter“ (JUGIT) wird seit nunmehr über fünfzehn Jahren mit positiver Resonanz umgesetzt. Mit Stand 31. Dezember 2015 sind landesweit 375 Intensivtäter im Initiativprogramm JUGIT betreut worden. Bei diesem Programm sollen, nach dem Prinzip der Vernetzung, alle mit den jugendlichen TV be- und vertrauten Institutionen auf verhaltens- und straffällig gewordene Kinder und Jugendliche aufmerksam gemacht werden. Das Programm kann entscheidend dazu beitragen, ein dauerhaftes Abgleiten in die Straffälligkeit dieser Kinder und Jugendlichen zu verhindern.

// //