Das Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichen kann als Zeichen der Anerkennung und Würdigung an Angehörige der zur Mitwirkung im Bevölkerungsschutz des Landes Baden-Württemberg anerkannten Hilfsorganisationen, der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks sowie an Personen, die keiner der genannten Organisationen und Einrichtungen angehören, sich aber gleichwohl um den Bevölkerungsschutz im Land verdient gemacht haben, verliehen werden.
Die Auszeichnung wird jährlich vergeben und ist auf eine Zahl von 20 pro Jahr begrenzt. Vorschläge für die Vergabe der Auszeichnung können von den Landesverbänden der im Bevölkerungsschutz des Landes Baden-Württemberg mitwirkenden Hilfsorganisationen, dem Landesfeuerwehrverband, den Katastrophenschutzbehörden und den Städten und Gemeinden eingereicht werden. Die Entscheidung über die Verleihung der Auszeichnung trifft der Innenminister
Das Ehrenzeichen zeigt auf der Vorderseite dreimal das Logo des Bevölkerungsschutzes Baden-Württemberg mit jeweils einem nach rechts blickenden Löwen im Kreis. Dabei sind die Kreise miteinander verflochten. Jedes dieser Elemente steht für die herausragenden Eigenschaften:
Engagement, Hilfsbereitschaft und Teamgeist, die im Einklang mit der Verleihung stehen.
Die Rückseite des Ehrenzeichens prägt im Zentrum das große Landeswappen, verbunden mit dem Schriftzug „Für besondere Verdienste im Bevölkerungsschutz“.